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Ratgeber

Kontrollfahrten in öffentlichen Ausschreibungen: Pflichten des Auftragnehmers

Welche Pflichten Auftragnehmer bei Kontrollfahrten in öffentlichen Aufträgen haben: Eignung, Vertrag, ZTV-SA, Nachunternehmer, Meldung und Nachweise.

Von Manuel Rutsch · Stand: 8. Oktober 2026 · 6 Min. Lesezeit

Öffentlicher Auftrag, besondere Spielregeln

Bund, Länder, Kreise und Gemeinden vergeben Straßenbauarbeiten in förmlichen Verfahren. Für Bauleistungen gilt in der Regel die VOB mit ihren Teilen A, B und C, oberhalb der EU-Schwellenwerte zusätzlich das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Werden Kontrollfahrten als eigene Dienstleistung vergeben, kommen andere Vergabeordnungen in Betracht. Für Auftragnehmer ist wichtig: Die Pflichten ergeben sich nicht nur aus dem Regelwerk, sondern vor allem aus den Vertragsunterlagen.

Im Straßenbau vereinbaren öffentliche Auftraggeber häufig die ZTV-SA 97 als Vertragsbestandteil. Damit werden Anforderungen an Sicherung, Kontrolle, Wartung und Dokumentation verbindlich. Was RSA 21 und ZTV-SA allgemein verlangen, beschreibt der Ratgeber Pflichten nach RSA 21 und ZTV-SA. Dieser Beitrag setzt einen anderen Schwerpunkt: Er zeigt, was Auftragnehmer im Vergabeverfahren und während der Ausführung eines öffentlichen Auftrags konkret beachten müssen. Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Pflichten schon vor dem Zuschlag

Viele Pflichten beginnen, bevor die erste Bake steht. Wer sich bewirbt, muss seine Eignung belegen. Öffentliche Auftraggeber prüfen dabei Fachkunde, Leistungsfähigkeit und das Fehlen von Ausschlussgründen. Für die Verkehrssicherung und ihre Kontrolle bedeutet das in der Praxis:

  • Fachkunde nachweisen: Häufig wird verlangt, dass für die Verkehrssicherung verantwortliche Personen eine Schulung nach MVAS 99 nachweisen. Das kann auch die eingesetzten Kontrollfahrer betreffen.
  • Eigenerklärungen und Nachweise vollständig und fristgerecht einreichen. Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
  • Nachunternehmer benennen, wenn Teile der Leistung, etwa die Kontrollfahrten, nicht im eigenen Betrieb ausgeführt werden sollen.
  • Landesrechtliche Vorgaben beachten: Viele Bundesländer haben eigene Vergabe- und Tariftreuegesetze mit Erklärungen zu Mindestentgelten und Arbeitsbedingungen.
  • Realistisch kalkulieren: Kontrollen in der Nacht, am Wochenende und an Feiertagen gehören in die Kalkulation, wenn das Leistungsverzeichnis sie verlangt.

Ein sorgfältig gelesenes Leistungsverzeichnis ist die beste Grundlage. Worauf Auftraggeber beim Erstellen achten sollten und was Bieter deshalb dort suchen sollten, zeigt der Ratgeber Kontrollfahrten ausschreiben.

Pflichten während der Ausführung

Mit dem Zuschlag wird der Auftragnehmer in aller Regel auch für die verkehrsrechtliche Sicherung seiner Arbeitsstelle verantwortlich. Die folgenden Pflichten tauchen in öffentlichen Bauverträgen immer wieder auf. Welche davon im Einzelfall gelten und in welcher Ausprägung, regeln die Vertragsunterlagen und die verkehrsrechtliche Anordnung.

PflichtWas sie praktisch bedeutet
Verantwortliche Person benennenEine fachkundige Person für die Verkehrssicherung wird dem Auftraggeber genannt und ist erreichbar
Sicherung nach AnordnungAufbau und Unterhaltung entsprechen dem angeordneten Regelplan oder Verkehrszeichenplan
Kontrolle im vereinbarten IntervallAuch außerhalb der Arbeitszeit, an Wochenenden und Feiertagen, bei Tag und bei Dunkelheit
Mängel beseitigenGefahren werden unverzüglich beseitigt oder abgesichert, nicht erst am nächsten Arbeitstag
DokumentierenKontrollen und Befunde werden nachvollziehbar festgehalten und auf Verlangen vorgelegt
Änderungen abstimmenAbweichungen von der angeordneten Verkehrsführung nur nach Abstimmung mit den zuständigen Stellen

Die benannte Person ist nicht nur eine Formalie. Sie ist Ansprechpartner für Auftraggeber, Polizei und Behörde und muss im Ernstfall entscheiden können. Mehr dazu im Glossar unter Verantwortlicher für die Verkehrssicherung.

Kontrollen weitergeben: was erlaubt ist und was bleibt

Viele Bauunternehmen und Verkehrssicherer geben die Kontrollfahrten an einen spezialisierten Dienstleister weiter. Bei öffentlichen Aufträgen ist dabei Vorsicht geboten. Nach der VOB/B hat der Auftragnehmer die Leistung grundsätzlich im eigenen Betrieb auszuführen; Nachunternehmer dürfen nur mit Zustimmung des Auftraggebers eingesetzt werden, soweit der Vertrag nichts anderes vorsieht. Wer die Kontrollen ohne diese Klärung weitergibt, riskiert Ärger mit dem Auftraggeber.

Wichtig ist außerdem: Gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber bleibt der Auftragnehmer verantwortlich. Der Dienstleister handelt als sein Erfüllungsgehilfe. Fehler des Dienstleisters muss sich der Auftragnehmer im Vertragsverhältnis in der Regel zurechnen lassen. Deshalb gehört zu jeder Weitergabe ein klarer Vertrag mit Intervallen, Prüfumfang, Meldeweg und Dokumentation sowie eine gelegentliche Überprüfung, ob das Vereinbarte tatsächlich passiert. Welche Pflichten beim Unternehmen bleiben, zeigt der Ratgeber Kontrollpflicht übertragen.

Nachweise: Der Auftraggeber darf fragen

Öffentliche Auftraggeber verlangen zunehmend Belege dafür, dass kontrolliert wurde. Manche geben eigene Formulare vor, andere erwarten ein Kontrollbuch oder regelmäßige Berichte. Für den Auftragnehmer sind diese Nachweise doppelt wichtig: Sie erfüllen eine Vertragspflicht und sie sind im Schadensfall die Grundlage, um die eigene Sorgfalt zu belegen.

  • Datum und Uhrzeit jeder Kontrolle, bezogen auf die einzelne Arbeitsstelle.
  • Name der kontrollierenden Person und, falls verlangt, Nachweis ihrer Fachkunde.
  • Befund: ohne Mängel oder konkrete Beschreibung des Mangels.
  • Getroffene Maßnahme und Zeitpunkt der Beseitigung oder Meldung.
  • Fotos, wenn der Vertrag sie verlangt oder der Befund es nahelegt.
  • Aufbewahrung für die vereinbarte Dauer, mindestens bis Abnahme und Klärung möglicher Ansprüche.

Ein Muster sauberer Angaben beschreibt der Ratgeber Kontrollprotokoll: Pflichtangaben. Welche Belege Auftraggeber typischerweise anfordern, vertieft der Beitrag Nachweise bei Kontrollfahrten.

Typische Konfliktpunkte aus der Praxis

Streit entsteht bei öffentlichen Aufträgen selten über die großen Fragen, sondern über Details, die im Vertrag nicht eindeutig geregelt wurden. Diese Punkte sollten Auftragnehmer früh klären, am besten schon in der Bieterfragenphase oder im Anlaufgespräch:

  • Ob das Intervall auch für Tage ohne Bautätigkeit gilt, etwa zwischen den Jahren.
  • Wer Sonderkontrollen nach Sturm oder Unfall auslöst und wie sie vergütet werden.
  • Ob Kontrollen bei Dunkelheit ausdrücklich verlangt sind oder nur die Beleuchtung funktionieren muss.
  • Wie mit Schäden durch Dritte umgegangen wird, etwa nach Vandalismus oder Diebstahl von Material.
  • In welcher Form und wie oft Nachweise übergeben werden müssen.

Kurzcheck für Auftragnehmer

Bevor ein öffentlicher Auftrag mit Verkehrssicherung startet, helfen diese Fragen beim letzten Abgleich:

  • Ist die verantwortliche Person benannt und für den Auftraggeber erreichbar?
  • Liegt die verkehrsrechtliche Anordnung vor und ist sie mit der aufgestellten Sicherung abgeglichen?
  • Sind Kontrollintervalle für alle Tage und Tageszeiten geplant und besetzt?
  • Ist der Einsatz eines Kontrolldienstleisters mit dem Auftraggeber abgestimmt?
  • Ist festgelegt, wie Mängel gemeldet, beseitigt und dokumentiert werden?
  • Werden die Nachweise in der Form geführt, die der Vertrag verlangt?

Staffsec unterstützt Bauunternehmen und Verkehrssicherer bei öffentlichen Aufträgen als unabhängiger Dienstleister für Kontroll- und Wartungsfahrten nach RSA 21 und ZTV-SA. Auf Wunsch dokumentieren wir die Kontrollen auch nach den Unterlagen des Auftraggebers.

Häufig gestellte Fragen

Gilt die ZTV-SA 97 automatisch bei jedem öffentlichen Auftrag?

Nein. Die ZTV-SA 97 wird verbindlich, wenn sie im Vertrag vereinbart ist. Im Straßenbau öffentlicher Auftraggeber ist das häufig der Fall. Maßgeblich sind deshalb immer die konkreten Vergabe- und Vertragsunterlagen.

Darf ich als Auftragnehmer die Kontrollfahrten an einen Dienstleister vergeben?

Grundsätzlich ja, bei öffentlichen Bauaufträgen nach VOB/B aber in der Regel nur mit Zustimmung des Auftraggebers. Am sichersten ist es, den Dienstleister schon im Angebot als Nachunternehmer anzugeben. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber bleibt beim Auftragnehmer.

Welche Qualifikation müssen Kontrollfahrer bei öffentlichen Aufträgen haben?

Das legt der Vertrag fest. Häufig wird eine Schulung nach MVAS 99 für die verantwortlichen Personen verlangt, teilweise auch für das Kontrollpersonal. Sinnvoll ist, die Nachweise schon mit dem Angebot bereitzuhalten.

Muss auch kontrolliert werden, wenn auf der Baustelle nicht gearbeitet wird?

Ja, die Sicherung muss während der gesamten Dauer der Arbeitsstelle verkehrssicher bleiben, also auch nachts, an Wochenenden und Feiertagen. Wie oft dann kontrolliert wird, ergibt sich aus Vertrag, Anordnung und Regelwerk.

Was passiert, wenn Nachweise über Kontrollen fehlen?

Der Auftragnehmer verletzt dann unter Umständen eine Vertragspflicht und steht im Schadensfall ohne Beleg für seine Sorgfalt da. Je nach Vertrag kann der Auftraggeber Mängel rügen und weitere Rechte geltend machen. Eine laufende, lückenlose Dokumentation vermeidet das.

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