Was „fahrbar“ hier bedeutet
Eine fahrbare Absperrtafel ist eine große Absperrtafel, die nicht auf eigenen Füßen steht, sondern auf einem Fahrzeug oder einem Sicherungsanhänger montiert ist. „Fahrbar“ heißt also nicht, dass die Tafel selbst fährt, sondern dass sie mit dem Träger an jede Stelle gebracht und dort in kurzer Zeit in Betrieb genommen werden kann.
Verkehrsrechtlich ist sie in Anlage 4 der StVO unter zwei Nummern geführt: als Tafel ohne Pfeil und als Tafel mit Blinkpfeil. Die Einzelheiten dazu erklärt der Eintrag Verkehrszeichen 615 und 616. Für die Warnleuchten gilt wie bei allen Absperrgeräten: Rot nur bei Sperrung der ganzen Fahrbahn, sonst Gelb.
Aufbau einer Tafel
- Tafelfläche mit rot-weißen Schraffen in retroreflektierender Ausführung
- Warnleuchten an den Ecken oder am Rand, gelb oder bei Vollsperrung rot
- Blinkpfeil aus Leuchtelementen, der die Ausweichrichtung zeigt
- Klapp- oder Hubmechanik, mit der die Tafel für die Fahrt abgesenkt und am Einsatzort aufgerichtet wird
- Stromversorgung über Fahrzeugbatterie, eigene Akkus oder Solarmodul
- Bedieneinheit zum Umschalten des Pfeils und der Leuchten
Viele Tafeln tragen zusätzlich Zeichen wie die Geschwindigkeitsbeschränkung oder ein Leuchtfeld für wechselnde Anzeigen. Welche Ausstattung verlangt ist, ergibt sich aus Teil D der RSA 21 für Autobahnen sowie aus den Regelplänen und Vorgaben des Auftraggebers.
Einsatz in der Praxis
Fahrbare Absperrtafeln sind das Mittel für Arbeiten, die sich bewegen oder nur kurz dauern: Grünpflege am Bankett, Reinigung von Rinnen und Abläufen, Instandsetzung von Schutzplanken oder Markierungsarbeiten. Auf den Autobahnen und Bundesstraßen Norddeutschlands sieht man sie oft zusammen mit einem Vorwarnanzeiger, der die Sperrung ein Stück vorher ankündigt.
Seltener bleibt eine Tafel über Nacht oder über ein Wochenende stehen, etwa als Abschluss einer kurzfristigen Einengung. Dann gehört sie wie jedes andere Absperrgerät in die regelmäßige Kontrolle.
Prüfpunkte bei der Kontrolle
| Prüfpunkt | Typischer Fehler |
|---|---|
| Pfeilrichtung | nach Umsetzen auf den anderen Fahrstreifen nicht umgeschaltet |
| Leuchtelemente | einzelne Segmente dunkel, Pfeil nicht mehr eindeutig |
| Stellung der Tafel | nur halb aufgerichtet oder schräg |
| Energie | Akku reicht nicht bis zum geplanten Einsatzende |
| Lichtfarbe | rotes Licht, obwohl nur ein Fahrstreifen gesperrt ist |
Unsere Kontrollfahrer prüfen Pfeil, Leuchten und Stand und dokumentieren den Zustand mit Foto. Störungen an Elektrik oder Mechanik der Tafel gehören nicht zur Wartung im Rahmen der Fahrt und werden deshalb unverzüglich an die Bauleitung gemeldet. Mehr zur Lichttechnik steht im Ratgeber Warnleuchten: Dauerlicht und Blinklicht.