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Ratgeber

Warnleuchten an der Baustelle: Dauerlicht, Blinklicht, Lauflicht

Dauerlicht, Blinklicht oder Lauflicht: welche Betriebsart Warnleuchten an der Baustelle haben, wann Rot gilt und welche Fehler nachts auffallen.

Von Manuel Rutsch · Stand: 8. Oktober 2026 · 6 Min. Lesezeit

Licht spricht eine eigene Sprache

Nachts sieht ein Autofahrer von einer Arbeitsstelle zuerst das Licht. Lange bevor die Folie einer Bake im Scheinwerfer auftaucht, verraten ihm die Warnleuchten, dass vorn etwas anders ist. Ob er daraus die richtigen Schlüsse zieht, hängt davon ab, ob die Leuchten die richtige Botschaft senden. Blinken heißt: Achtung. Ruhiges Licht heißt: hier entlang. Lauflicht heißt: in diese Richtung wechseln.

Diese einfache Zuordnung steckt hinter den Regelplänen der RSA 21. Wer sie kennt, kann eine Absicherung bei Dunkelheit schnell einschätzen und erkennt Fehler, die bei Tag gar nicht sichtbar sind, weil die Leuchten dann vom Dämmerungsschalter abgeschaltet sind.

Was die StVO zur Lichtfarbe sagt

Die Grundlage steht in Anlage 4 der StVO bei den Absperrgeräten Zeichen 600 bis 616: Warnleuchten an diesen Einrichtungen zeigen rotes Licht, wenn die ganze Fahrbahn gesperrt ist, sonst gelbes Licht oder gelbes Blinklicht. Rot bedeutet also nicht einfach besondere Gefahr, sondern eine vollständig gesperrte Fahrbahn. Bei einer halbseitigen Sperrung, einer Einengung oder einer Längsabsperrung sind gelbe Leuchten vorgesehen.

Die technische Ausführung, also Farbe, Lichtstärke und Abstrahlung, regeln die TL-Warnleuchten. Welche Leuchte wo hängt und in welcher Betriebsart sie arbeitet, ergibt sich aus dem Regelplan und der verkehrsrechtlichen Anordnung.

Gelbes Blinklicht: warnen und auf den Abschluss hinweisen

Blinklicht zieht Aufmerksamkeit auf sich. Deshalb wird es dort eingesetzt, wo der Fahrer auf ein Hindernis quer zu seiner Fahrlinie aufmerksam werden soll: an Absperrschranken einer Querabsperrung, am Beginn einer Sperrung, an Absperrtafeln. Es sagt dem Fahrer, dass sein Fahrstreifen hier endet oder dass er gleich reagieren muss.

Genau diese Stärke wird zur Schwäche, wenn Blinklicht in langer Reihe eingesetzt wird. Eine Kette blinkender Leuchten entlang einer Längsabsperrung lässt sich nicht als Linie lesen. Das Auge springt von Punkt zu Punkt, der Verlauf einer Verschwenkung verschwimmt, und Fahrer bremsen unnötig oder fahren unsicher. Für die Längsführung ist Blinklicht deshalb im Regelfall nicht vorgesehen.

Gelbes Dauerlicht: die Linie in der Nacht

Dauerlicht ist das ruhige Gegenstück. In einer Reihe auf Leitbaken zeichnet es den Verlauf der Fahrbahn nach, auch dort, wo die Markierung fehlt oder durch gelbe Behelfsmarkierung ersetzt ist. Besonders in Verschwenkungen und an Überleitungen ist das wertvoll: Der Fahrer sieht die Kurve, bevor er sie mit den Scheinwerfern ausleuchtet.

Dauerlicht funktioniert nur, wenn die Reihe vollständig ist. Fällt in einer Verschwenkung jede dritte Leuchte aus, entsteht ein Loch, das bei Regen und Gegenverkehr leicht als Fahrbahnende oder Abzweig gelesen wird. Ausgefallene Leuchten in Dauerlichtreihen gehören deshalb zu den Befunden, die bei der Nachtkontrolle besonders aufmerksam gesucht werden.

Lauflicht und Blinkpfeil: die Richtung zeigen

Beim Lauflicht leuchten mehrere Blitz- oder Blinkleuchten nacheinander auf und erzeugen den Eindruck eines wandernden Lichtpunkts. Die Bewegung zeigt die Richtung an, in die der Verkehr ausweichen soll. Lauflichter findet man vor allem auf Autobahnen und mehrstreifigen Straßen, wenn ein Fahrstreifen eingezogen wird oder der Verkehr auf die Gegenfahrbahn übergeleitet wird.

Eine verwandte Lösung ist die fahrbare Absperrtafel mit Blinkpfeil, Zeichen 616. Sie sichert vor allem bewegliche Arbeitsstellen und kurze Sperrungen. Für beide gilt: Die Richtung muss stimmen. Ein Lauflicht, das nach einem Umbau noch in die alte Richtung läuft, oder ein Blinkpfeil auf der falschen Seite schickt den Verkehr in den Arbeitsbereich.

Übersicht: welche Betriebsart wofür

BetriebsartBotschaftTypischer EinsatzHäufiger Fehler
Gelbes BlinklichtAchtung, HindernisQuerabsperrung, Beginn der Sperrung, Absperrtafelin langer Reihe längs eingesetzt
Gelbes DauerlichtHier entlangLängsabsperrung, Verschwenkung, ÜberleitungLücken durch ausgefallene Leuchten
Rotes LichtFahrbahn ganz gesperrtVollsperrungbei halbseitiger Sperrung verwendet
LauflichtFahrstreifen wechselnFahrstreifeneinziehung, ÜberleitungLaufrichtung nach Umbau falsch
Blinkpfeil (Z 616)Rechts oder links vorbeibewegliche Arbeitsstelle, kurze SperrungPfeil zeigt zur falschen Seite

Die Tabelle beschreibt die Grundsätze. Im Einzelfall entscheidet der angeordnete Verkehrszeichenplan, und an diesem wird bei der Kontrolle auch gemessen.

Fehlerbilder aus der Nachtkontrolle

Viele Fehler entstehen nicht beim Aufbau, sondern danach. Leuchten werden umgeschaltet, Akkus getauscht, Baken versetzt. Beim Zusammenstecken nach einem Umbau landet eine Blinkleuchte in der Dauerlichtreihe oder eine einseitig strahlende Leuchte zeigt nach hinten.

  • Einzelne Leuchten einer Dauerlichtreihe stehen auf Blinken
  • Rote Leuchten bleiben nach Öffnung einer Fahrbahnhälfte hängen
  • Einseitig strahlende Leuchte ist zum Arbeitsbereich statt zum Verkehr gedreht
  • Lauflicht oder Blinkpfeil zeigt nach einer Umstellung in die alte Richtung
  • Leuchten blinken nicht im gleichen Takt und wirken wie Störlicht
  • Dämmerungsschalter verdeckt, Leuchte bleibt auch nachts aus

Wie Leuchten im Einzelnen geprüft werden, von der Ladung bis zur Ausrichtung, beschreibt der Ratgeber Warnleuchten kontrollieren. Hintergründe zur Ausleuchtung ganzer Arbeitsstellen finden Sie unter Nachts sicher: Beleuchtung.

Nach jedem Umbau: das Licht mitdenken

Arbeitsstellen längerer Dauer wechseln oft mehrmals ihre Gestalt. Erst wird die rechte Fahrbahnhälfte gesperrt, später die linke, am Ende bleibt nur noch eine Einengung am Rand. Mit jeder Bauphase ändert sich auch, welche Leuchten blinken, welche ruhig leuchten und ob noch irgendwo rotes Licht berechtigt ist.

Bewährt hat sich, nach jedem Phasenwechsel die Beleuchtung ausdrücklich in die Abnahme des Umbaus aufzunehmen: Lichtfarbe passend zur neuen Sperrung, Blinklicht nur noch an den neuen Querabsperrungen, Dauerlichtreihe entlang der neuen Linie, Laufrichtung von Lauflicht und Blinkpfeil geprüft. Wer diesen Punkt dem Zufall überlässt, findet die Reste der alten Phase oft erst bei der nächsten Nachtkontrolle.

Kontrolle bei Dunkelheit

Ob die Betriebsarten stimmen, lässt sich verlässlich nur bei Dunkelheit beurteilen. Deshalb gehören Kontrollen nach Einbruch der Dunkelheit oder kurz vor Tagesanbruch zu jeder Arbeitsstelle, die über Nacht bestehen bleibt, gerade im Herbst und Winter in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, wenn es schon am Nachmittag dämmert.

Unsere Kontrollfahrer schalten falsch eingestellte Leuchten im Rahmen der Fahrt um, wenn die Vorgabe aus dem Plan eindeutig ist, und dokumentieren Befunde mit Foto, Zeitstempel und GPS-Bezug. Einzelheiten zu Zeitfenstern stehen im Ratgeber Kontrolle bei Tagesanbruch und Dunkelheit, das Angebot unter Kontrollfahrten nach ZTV-SA.

Häufig gestellte Fragen

Wann müssen Warnleuchten rot leuchten?

Nach Anlage 4 der StVO zeigen Warnleuchten an Absperrgeräten rotes Licht, wenn die ganze Fahrbahn gesperrt ist. In allen anderen Fällen ist gelbes Licht oder gelbes Blinklicht vorgesehen.

Warum wird in Längsrichtung kein Blinklicht verwendet?

Eine Reihe blinkender Leuchten lässt sich nicht als durchgehende Linie wahrnehmen. Der Verlauf einer Verschwenkung wird dadurch schwerer erkennbar. Für die Führung in Längsrichtung ist deshalb in der Regel gelbes Dauerlicht vorgesehen.

Was ist ein Lauflicht?

Beim Lauflicht leuchten mehrere Leuchten nacheinander auf, sodass ein wandernder Lichtpunkt entsteht. Die Bewegung zeigt die Richtung an, in die der Verkehr wechseln soll, etwa bei einer Fahrstreifeneinziehung.

Kann man die Betriebsart bei Tag prüfen?

Nur eingeschränkt. Viele Leuchten haben einen Dämmerungsschalter und sind bei Tageslicht aus. Ein kurzer Test durch Abdecken des Sensors zeigt die Funktion, das Gesamtbild der Absicherung lässt sich aber nur bei Dunkelheit beurteilen.

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