Bedeutung nach StVO
Das Verkehrszeichen 123 „Arbeitsstelle“ gehört zu den Gefahrzeichen nach Anlage 1 der StVO. Es zeigt auf rot umrandetem Dreieck eine schaufelnde Person vor einem Erdhaufen. Wie alle Gefahrzeichen verbietet oder gebietet es nichts. Nach § 40 StVO mahnt es zu erhöhter Aufmerksamkeit, vor allem dazu, die Geschwindigkeit an die kommende Situation anzupassen.
Rechtlich ist das Zeichen also eine Ankündigung. Die eigentliche Regelung übernehmen andere Zeichen: Geschwindigkeitsbeschränkungen, Überholverbote, Fahrstreifentafeln und die Absperrgeräte nach Anlage 4. Zeichen 123 sorgt dafür, dass der Fahrer innerlich umschaltet, bevor er auf diese Regelungen trifft.
Wo es steht und wer es festlegt
Ob, wie oft und wo das Zeichen steht, ergibt sich aus dem Regelplan der RSA 21 und aus der verkehrsrechtlichen Anordnung der Behörde. Außerorts stehen Gefahrzeichen nach § 40 StVO im Allgemeinen 150 bis 250 Meter vor der Gefahrstelle. Auf schnell befahrenen Straßen sehen die Regelpläne oft eine Wiederholung oder eine Kombination mit weiteren Zeichen vor. Ein Zusatzzeichen kann die Entfernung oder die Länge der Arbeitsstelle angeben.
Größe, Aufstellhöhe und Abstand im Einzelnen behandelt der Ratgeber Zeichen 123 richtig aufstellen. Hier geht es um die Frage, was das Zeichen leisten muss und woran es im Betrieb scheitert.
Typische Mängel im Betrieb
Weil das Zeichen am Anfang der Arbeitsstelle steht, bekommt es Wind, Sog und Spritzwasser des ungebremsten Verkehrs ab. Die häufigsten Befunde bei Kontrollen in Schleswig-Holstein und Niedersachsen sind deshalb nicht exotisch, sondern alltäglich:
- Zeichen verdreht, sodass es aus der Fahrtrichtung nur schräg oder gar nicht erkennbar ist
- Aufstellvorrichtung umgekippt, Zeichen liegt im Graben oder auf dem Radweg
- Sicht durch Bewuchs, parkende Fahrzeuge oder Baustellencontainer verdeckt
- Folie verschmutzt, nachts kaum Rückstrahlung im Scheinwerferlicht
- Zeichen steht noch, obwohl die Arbeiten ruhen oder beendet sind und nicht mehr gewarnt werden muss
- Zusatzzeichen passt nicht mehr, etwa weil die Arbeitsstelle weitergewandert ist
Der letzte Punkt wird unterschätzt. Ein Gefahrzeichen ohne Gefahr nutzt sich ab: Wer dreimal an einer leeren Baustelle vorbeigefahren ist, nimmt das vierte Zeichen nicht mehr ernst. Ob ein Zeichen abgedeckt oder entfernt wird, entscheidet die Bauleitung im Rahmen der Anordnung, nicht der Kontrollfahrer.
Was bei der Kontrollfahrt geprüft wird
Der Kontrollfahrer nimmt das Zeichen so wahr wie ein Verkehrsteilnehmer: aus dem fahrenden Fahrzeug, in Annäherungsgeschwindigkeit, bei Nacht im Abblendlicht. Erst danach folgt die Prüfung aus der Nähe auf Standfestigkeit, Ballast und Folie. Ein verdrehtes Zeichen wird im Rahmen der Fahrt wieder ausgerichtet. Fehlt es oder ist es beschädigt, geht eine Mängelmeldung an Bauleitung oder Verkehrssicherer. Unsere Kontrollfahrer halten den Zustand im digitalen Bericht mit Foto und Zeitstempel fest.