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Ratgeber

RSA 21 Teil A bis D: Welcher Teil gilt für meine Baustelle?

Die RSA 21 gliedern sich in einen allgemeinen Teil und drei Teile nach Straßenart. So ordnen Sie Ihre Arbeitsstelle richtig zu, auch in Grenzfällen.

Von Manuel Rutsch · Stand: 8. Oktober 2026 · 6 Min. Lesezeit

Der Aufbau der RSA 21 auf einen Blick

Die RSA 21, die Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen, sind kein Buch, das man von vorn nach hinten liest. Sie bestehen aus einem allgemeinen Teil und drei Teilen, die jeweils eine Straßenart behandeln. Wer eine Arbeitsstelle plant oder kontrolliert, braucht immer zwei Teile gleichzeitig: den allgemeinen Teil A und den Teil, der zur Straße passt.

Diese Aufteilung ist aus der Vorgängerfassung RSA 95 vertraut, inhaltlich hat sich in vielen Details etwas getan. Was sich konkret geändert hat, steht im Ratgeber RSA 21 und RSA 95 im Vergleich. Hier geht es um die Frage, welcher Teil für welche Baustelle gilt.

TeilGeltungsbereichTypische Arbeitsstellen
Teil AAllgemeine Grundsätze für alle StraßenGilt immer zusätzlich zum jeweiligen Straßenteil
Teil BInnerörtliche StraßenLeitungsbau im Wohngebiet, Gehwegsanierung, Hausanschlüsse, Gerüste und Container im Straßenraum
Teil CLandstraßen außerhalb geschlossener OrtschaftenDeckenerneuerung an Kreis- und Landesstraßen, Glasfaserausbau entlang der Bundesstraße, Mäh- und Pflegearbeiten
Teil DAutobahnenFahrbahnsanierung mit Verkehrsführung, Brückenarbeiten, Arbeiten an Anschlussstellen

Teil A: das Fundament für jede Arbeitsstelle

Teil A enthält die Grundlagen, die unabhängig von der Straßenart gelten. Dazu gehören die Begriffe, die Grundsätze der Absicherung, die Anforderungen an Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen und die Regeln für Planung, Betrieb und Kontrolle der Sicherung. Auch die Unterscheidung der Arbeitsstellen nach ihrer Dauer ist hier verankert.

Für die Praxis heißt das: Wer nur den passenden Regelplan aus Teil B, C oder D aufschlägt, übersieht leicht Anforderungen aus Teil A, etwa zur Beschaffenheit und Sichtbarkeit der Einrichtungen, zum Schutz des Fuß- und Radverkehrs oder zu den Pflichten während des Betriebs. Teil A ist der Rahmen, die anderen Teile liefern die passenden Muster für die jeweilige Straße.

  • Grundsätze und Begriffe, darunter die Einteilung nach Dauer der Arbeitsstelle
  • Anforderungen an Verkehrszeichen, Absperrgeräte, Leitelemente und Beleuchtung
  • Hinweise zu Verkehrszeichenplan und Anordnung
  • Anforderungen an den Betrieb der Sicherung, einschließlich Kontrolle und Wartung
  • Belange von Fußgängern, Radfahrern und mobilitätseingeschränkten Menschen

Teil B: innerörtliche Straßen

Teil B ist der Teil, mit dem die meisten Bauunternehmen am häufigsten arbeiten. Er deckt die Straßen innerhalb geschlossener Ortschaften ab, von der ruhigen Anliegerstraße bis zur mehrspurigen Hauptverkehrsstraße. Die Situationen sind hier besonders vielfältig: parkende Fahrzeuge, Zufahrten, Haltestellen, Radwege, Schulwege und wenig Platz.

Typisch für Teil B sind deshalb Regelpläne, die nicht nur den Kfz-Verkehr betrachten, sondern ausdrücklich den Fußgänger- und Radverkehr. Wer in Hamburg, Bremen oder Kiel einen Gehweg aufnimmt, findet hier die Grundlage für den Ersatzweg. Vertiefend dazu der Ratgeber Fußgänger und Radfahrer sicher führen.

Teil C: Landstraßen

Teil C gilt für Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften, die keine Autobahnen sind. In Norddeutschland ist das ein riesiges Netz: Bundes-, Landes- und Kreisstraßen durch Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern oder das Emsland, oft schmal, mit Alleebäumen und landwirtschaftlichem Verkehr.

Die Unterschiede zu innerorts sind deutlich. Gefahren wird schneller, also braucht es frühere Vorwarnung und längere Übergänge. Nachts ist es dunkel, Straßenbeleuchtung fehlt meist ganz. Und es fehlt oft der Platz für eine Umleitung. Wer etwa im Herbst eine Arbeitsstelle an einer Landstraße betreibt, muss mit Erntefahrzeugen, Nebel und verschmutzter Fahrbahn rechnen. Hinweise dazu bietet der Ratgeber Baustellen an Bundes- und Landstraßen.

Teil D: Autobahnen

Teil D behandelt Arbeitsstellen auf Autobahnen. Hohe Geschwindigkeiten, große Verkehrsmengen und ein hoher Lkw-Anteil prägen die Anforderungen. Verkehrsführungen mit Überleitungen, verengten Fahrstreifen und transportablen Schutzeinrichtungen sind hier Standard, ebenso Sicherungsfahrzeuge bei beweglichen Arbeitsstellen.

Auch die Zuständigkeiten unterscheiden sich, seit die Autobahnen des Bundes zentral verwaltet werden. Für Bauunternehmen bedeutet das: Ansprechpartner, Abläufe und Vorgaben zur Dokumentation sind oft andere als bei der Kreisstraße nebenan. Was bei der Kontrolle auf Autobahnen besonders zählt, zeigt der Ratgeber Autobahnbaustelle kontrollieren.

Grenzfälle: Wenn die Zuordnung nicht eindeutig ist

In vielen Fällen ist die Zuordnung klar. Schwierig wird es an den Übergängen. Hier einige Konstellationen, die immer wieder Fragen aufwerfen:

  • Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße: Innerhalb der geschlossenen Ortschaft gilt grundsätzlich Teil B, auch wenn die Straße draußen eine Bundesstraße ist. Hoher Durchgangsverkehr kann trotzdem zusätzliche Maßnahmen erfordern.
  • Arbeitsstelle über die Ortsgrenze hinweg: Liegt das Baufeld beiderseits des Ortsschilds, müssen beide Bereiche passend geplant werden. Die Vorwarnung von außen richtet sich nach den Verhältnissen außerorts.
  • Autobahnähnlich ausgebaute Stadtstraßen: Mehrspurige, anbaufreie Straßen mit hohen Geschwindigkeiten passen schlecht in ein reines Innerorts-Schema. Hier legt die Behörde fest, welche Anforderungen maßgeblich sind.
  • Anschlussstellen und Rampen: Der Übergang zwischen Autobahn und nachgeordnetem Netz berührt oft zwei Teile und zwei Zuständigkeiten.
  • Umleitungsstrecken: Eine Vollsperrung innerorts kann eine Umleitung über Landstraßen auslösen. Für die Beschilderung der Umleitung gelten dann die Verhältnisse auf der jeweiligen Strecke.

Im Zweifel entscheidet nicht der Planer allein. Die Zuordnung wird im Verkehrszeichenplan sichtbar und mit der Anordnung von der Behörde bestätigt. Fragen Sie bei unklaren Lagen früh nach, das spart Nachforderungen.

Die zweite Achse: Dauer der Arbeitsstelle

Neben der Straßenart unterscheiden die RSA 21 Arbeitsstellen nach ihrer Dauer. Es gibt Arbeitsstellen längerer Dauer, die ortsfest über längere Zeit eingerichtet sind, Arbeitsstellen kürzerer Dauer, etwa Tagesbaustellen, und Arbeitsstellen kürzester Dauer für sehr kurze Arbeiten. Bewegliche Arbeitsstellen, die mit dem Arbeitsfortschritt mitwandern, bilden eine eigene Gruppe.

Straßenart und Dauer zusammen bestimmen, welche Regelpläne in Frage kommen und welcher Aufwand an Sicherung nötig ist. Eine Arbeitsstelle längerer Dauer auf einer Landstraße braucht zum Beispiel eine andere Ausstattung als ein Hausanschluss innerorts, der am Abend wieder geschlossen ist. Den Vergleich der Kategorien vertieft der Ratgeber Arbeitsstellen nach Dauer im Vergleich.

Was die richtige Zuordnung für die Kontrolle bedeutet

Für Kontrollfahrten ist die Zuordnung mehr als eine Formalie. Sie bestimmt, welcher Maßstab vor Ort gilt. Eine Absicherung, die innerorts in Ordnung ist, kann an einer Landstraße zu knapp ausfallen, etwa weil die Vorwarnung zu kurz ist oder die Beleuchtung bei Dunkelheit nicht ausreicht. Umgekehrt ist ein Aufwand wie auf der Autobahn im Wohngebiet meist weder angeordnet noch sinnvoll.

Maßgeblich ist am Ende immer die konkrete Anordnung mit dem freigegebenen Plan. Der Kontrollfahrer prüft dagegen und hat dabei die Anforderungen des passenden RSA-Teils im Hinterkopf. Fallen ihm Widersprüche auf, etwa eine Absicherung nach Innerorts-Muster an einer Landstraße mit Tempo 100, meldet er das der Bauleitung, statt eigenmächtig umzubauen.

Kontrollfahrten.com ist das Angebot der Staffsec Solution GmbH. Unsere MVAS-geschulten Kontrollfahrer sind innerorts, auf Landstraßen und an Autobahnen in Norddeutschland unterwegs und dokumentieren jede Kontrolle mit Foto, Zeitstempel und GPS-Bezug.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich bei jeder Baustelle Teil A beachten?

Ja. Teil A enthält die allgemeinen Grundsätze und gilt für alle Arbeitsstellen. Die Teile B, C und D ergänzen ihn um die Anforderungen und Regelpläne für die jeweilige Straßenart.

Welcher Teil gilt für eine Bundesstraße im Ort?

Innerhalb geschlossener Ortschaften ist grundsätzlich Teil B maßgeblich, auch bei Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen. Wegen des starken Durchgangsverkehrs können zusätzliche Maßnahmen nötig sein. Die konkrete Festlegung trifft die Behörde mit der Anordnung.

Gilt Teil D auch für Kraftfahrstraßen und Schnellstraßen?

Teil D ist für Autobahnen geschrieben. Ob für autobahnähnliche Straßen dieselben Anforderungen angewendet werden, hängt von Ausbau und Verkehr ab. Das klärt die zuständige Behörde im Einzelfall.

Woher bekomme ich die RSA 21?

Die RSA 21 werden von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, kurz FGSV, herausgegeben und sind dort erhältlich. Die Länder haben sie für ihren Bereich eingeführt. Achten Sie darauf, mit der aktuellen Ausgabe zu arbeiten.

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