Begriff und Geltungsbereich
Teil C RSA ist der Teil der RSA 21, der Arbeitsstellen an Landstraßen regelt. Gemeint sind Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften, die keine Autobahnen sind: Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindeverbindungsstraßen. Wie alle Straßenteile baut er auf dem allgemeinen Teil A RSA auf.
Für Norddeutschland ist Teil C besonders wichtig. Ein großer Teil des Straßennetzes in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Brandenburg besteht aus Landstraßen, oft zweistreifig, ohne Seitenstreifen, mit Alleebäumen, Gräben und landwirtschaftlichem Verkehr.
Was außerorts anders ist
Die zulässigen Geschwindigkeiten sind deutlich höher als im Ort. Das verändert die gesamte Sicherung: Verkehrsteilnehmer brauchen mehr Weg, um eine Arbeitsstelle zu erkennen und darauf zu reagieren. Teil C sieht deshalb eine frühere Vorwarnung, längere Übergänge und häufig eine stufenweise Geschwindigkeitsbeschränkung vor.
| Merkmal | Innerorts (Teil B) | Landstraße (Teil C) |
|---|---|---|
| Geschwindigkeit | niedrig, viele Haltevorgänge | hoch, oft lange Geraden |
| Vorwarnung | kurze Abstände | deutlich weiter vor der Arbeitsstelle |
| Dunkelheit | Straßenbeleuchtung meist vorhanden | meist keine Beleuchtung |
| Hauptrisiko | Fuß- und Radverkehr auf engem Raum | Auffahren und Abkommen bei hoher Geschwindigkeit |
Hinzu kommen Bedingungen, die man im Ort kaum kennt: Nebel in Niederungen, Verschmutzung durch Erntefahrzeuge, Wildwechsel und Seitenwind auf freier Fläche. Eine halbseitige Sperrung mit Lichtsignalanlage hat außerorts oft lange Räumzeiten, und für eine Vollsperrung fehlt häufig eine kurze Umleitung.
Worauf es bei Kontrollen ankommt
Auf der Landstraße entscheidet die Vorwarnung. Ein umgewehtes Zeichen 123 einige hundert Meter vor der Arbeitsstelle fällt der Kolonne nicht auf, weil sie es nie passiert. Für Autofahrer bei Nacht ist es aber die erste und wichtigste Information. Kontrollfahrer fahren die Strecke deshalb aus beiden Richtungen an, beginnen an der ersten Vorwarnung und prüfen nach Einbruch der Dunkelheit, ob Warnleuchten und Reflexion tatsächlich wirken.
Häufige Befunde außerorts sind verdrehte oder umgewehte Zeichen auf freier Fläche, verschmutzte Baken nach Erntetagen, ausgefallene Warnleuchten und in den Graben gerutschte Fußplatten auf weichem Bankett. Leichte Abweichungen werden im Rahmen der Fahrt behoben, alles Weitere geht mit Foto an die Bauleitung.
Für Straßen im Ort gilt Teil B RSA, für Autobahnen Teil D RSA. Mehr zu den Besonderheiten außerorts zeigt der Ratgeber Baustellen an Bundes- und Landstraßen.