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Glossar

Teil C RSA

Teil C der RSA 21 kurz erklärt: welche Straßen er erfasst, warum außerorts andere Maßstäbe gelten und was bei Kontrollen auf Landstraßen zählt.

Von Manuel Rutsch · Stand: 8. Oktober 2026 · 2 Min. Lesezeit

Begriff und Geltungsbereich

Teil C RSA ist der Teil der RSA 21, der Arbeitsstellen an Landstraßen regelt. Gemeint sind Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften, die keine Autobahnen sind: Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindeverbindungsstraßen. Wie alle Straßenteile baut er auf dem allgemeinen Teil A RSA auf.

Für Norddeutschland ist Teil C besonders wichtig. Ein großer Teil des Straßennetzes in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Brandenburg besteht aus Landstraßen, oft zweistreifig, ohne Seitenstreifen, mit Alleebäumen, Gräben und landwirtschaftlichem Verkehr.

Was außerorts anders ist

Die zulässigen Geschwindigkeiten sind deutlich höher als im Ort. Das verändert die gesamte Sicherung: Verkehrsteilnehmer brauchen mehr Weg, um eine Arbeitsstelle zu erkennen und darauf zu reagieren. Teil C sieht deshalb eine frühere Vorwarnung, längere Übergänge und häufig eine stufenweise Geschwindigkeitsbeschränkung vor.

MerkmalInnerorts (Teil B)Landstraße (Teil C)
Geschwindigkeitniedrig, viele Haltevorgängehoch, oft lange Geraden
Vorwarnungkurze Abständedeutlich weiter vor der Arbeitsstelle
DunkelheitStraßenbeleuchtung meist vorhandenmeist keine Beleuchtung
HauptrisikoFuß- und Radverkehr auf engem RaumAuffahren und Abkommen bei hoher Geschwindigkeit

Hinzu kommen Bedingungen, die man im Ort kaum kennt: Nebel in Niederungen, Verschmutzung durch Erntefahrzeuge, Wildwechsel und Seitenwind auf freier Fläche. Eine halbseitige Sperrung mit Lichtsignalanlage hat außerorts oft lange Räumzeiten, und für eine Vollsperrung fehlt häufig eine kurze Umleitung.

Worauf es bei Kontrollen ankommt

Auf der Landstraße entscheidet die Vorwarnung. Ein umgewehtes Zeichen 123 einige hundert Meter vor der Arbeitsstelle fällt der Kolonne nicht auf, weil sie es nie passiert. Für Autofahrer bei Nacht ist es aber die erste und wichtigste Information. Kontrollfahrer fahren die Strecke deshalb aus beiden Richtungen an, beginnen an der ersten Vorwarnung und prüfen nach Einbruch der Dunkelheit, ob Warnleuchten und Reflexion tatsächlich wirken.

Häufige Befunde außerorts sind verdrehte oder umgewehte Zeichen auf freier Fläche, verschmutzte Baken nach Erntetagen, ausgefallene Warnleuchten und in den Graben gerutschte Fußplatten auf weichem Bankett. Leichte Abweichungen werden im Rahmen der Fahrt behoben, alles Weitere geht mit Foto an die Bauleitung.

Für Straßen im Ort gilt Teil B RSA, für Autobahnen Teil D RSA. Mehr zu den Besonderheiten außerorts zeigt der Ratgeber Baustellen an Bundes- und Landstraßen.

Fragen zum Begriff

Gilt Teil C auch für Kraftfahrstraßen?

Teil C ist für Landstraßen geschrieben. Bei autobahnähnlich ausgebauten Straßen kann die Behörde festlegen, dass höhere Anforderungen anzuwenden sind. Maßgeblich ist die verkehrsrechtliche Anordnung für die konkrete Arbeitsstelle.

Warum werden Landstraßen-Baustellen auch nachts kontrolliert?

Außerorts fehlt meist jede Straßenbeleuchtung. Ob Warnleuchten brennen und Baken zurückstrahlen, lässt sich nur bei Dunkelheit sicher beurteilen. Gerade dann ist die Gefahr bei hohen Geschwindigkeiten am größten.

Muss die Vorwarnung bei jeder Kontrolle mitgeprüft werden?

Ja. Die Sicherung beginnt beim ersten Vorwarnzeichen, nicht an der Absperrung. Eine Kontrolle, die nur die Arbeitsstelle selbst betrachtet, übersieht genau die Elemente, die außerorts am häufigsten umfallen oder verdreht werden.

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