Wer ist das?
Der Verantwortliche für die Verkehrssicherung ist die Person, die das ausführende Unternehmen für eine bestimmte Arbeitsstelle benennt. Sein Name und seine Erreichbarkeit stehen in der Regel im Antrag auf die verkehrsrechtliche Anordnung und in den Bauunterlagen. Behörde, Polizei und Auftraggeber wissen damit, an wen sie sich wenden, wenn mit der Absicherung etwas nicht stimmt.
In kleineren Betrieben ist das oft der Bauleiter selbst, in größeren Unternehmen oder bei Arbeitsgemeinschaften eine eigens benannte Fachkraft. Wichtig ist, dass es eine konkrete Person ist und nicht nur eine Firmenadresse.
Anforderungen an die Person
- Fachkunde: Kenntnisse nach dem MVAS 99, die mit einem entsprechenden Lehrgang nachgewiesen werden und nach einiger Zeit aufgefrischt werden sollten.
- Erreichbarkeit: Auch nachts, am Wochenende und an Feiertagen muss klar sein, wer abnimmt. Bei Urlaub oder Krankheit braucht es einen benannten Vertreter.
- Befugnis: Der Verantwortliche muss Material, Personal und Fahrzeuge anfordern dürfen, ohne lange Freigaben einzuholen.
- Kenntnis der Arbeitsstelle: Er kennt den gültigen Verkehrszeichenplan, die Auflagen der Behörde und den aktuellen Bauzustand.
Fehlt eine dieser Voraussetzungen, steht die Benennung nur auf dem Papier. Im Schadensfall prüfen Gerichte und Versicherer genau, ob die Organisation tatsächlich funktioniert hat. Eine bloß formale Zuständigkeit schützt dann nicht vor dem Vorwurf des Organisationsverschuldens.
Aufgaben im Ablauf
Vor Baubeginn sorgt der Verantwortliche dafür, dass die Absicherung so aufgebaut wird, wie sie angeordnet ist. Während der Bauzeit stellt er sicher, dass sie regelmäßig geprüft, gewartet und an jeden Bauzustand angepasst wird. Er reagiert auf Mängelmeldungen, veranlasst die Behebung und achtet darauf, dass alles nachvollziehbar dokumentiert ist. Nach Bauende kümmert er sich um einen geordneten Rückbau.
Die Kontrollen selbst muss er nicht persönlich fahren. Er kann sie an eigene Mitarbeiter oder einen externen Dienstleister übertragen. Dann bleibt ihm die Pflicht, den Beauftragten sorgfältig auszuwählen, klar einzuweisen und dessen Arbeit stichprobenartig zu überwachen. Wie eine solche Übertragung sauber gelingt, beschreibt der Ratgeber Kontrollpflicht übertragen.
Wer mit uns zusammenarbeitet, erhält nach jeder Fahrt einen digitalen Kontrollbericht und bei Mängeln eine sofortige Meldung unserer Leitstelle, damit er seine Pflichten auch aus der Ferne wahrnehmen kann.