Verantwortung des Bauherrn / Auftraggebers
Der Bauherr oder Auftraggeber trägt die grundsätzliche Verkehrssicherungspflicht für seine Baustelle. Er ist verantwortlich dafür, dass die Verkehrssicherung ordnungsgemäß eingerichtet und während der gesamten Bauzeit aufrechterhalten wird. Diese Pflicht umfasst auch die regelmäßige Kontrolle der Sicherungsmaßnahmen. Der Bauherr kann die Durchführung der Kontrollen an Dritte delegieren, bleibt aber in der Organisationsverantwortung.
Rolle des Verkehrssicherungsunternehmens
Das Verkehrssicherungsunternehmen ist für die fachgerechte Einrichtung und Unterhaltung der Verkehrssicherung verantwortlich. Es muss sicherstellen, dass alle Einrichtungen den Vorgaben der RSA 21 und ZTV-SA entsprechen. Die Eigenkontrolle durch das Verkehrssicherungsunternehmen ist Standard, hat aber den Nachteil der fehlenden Unabhängigkeit.
Vorteile eines unabhängigen Kontrolldienstleisters
Die Beauftragung eines unabhängigen Kontrolldienstleisters wie Staffsec Solution GmbH bietet entscheidende Vorteile: Keine Interessenkonflikte, da wir keine eigene Verkehrssicherung betreiben. Objektive Bewertung ohne Betriebsblindheit. Höhere Glaubwürdigkeit der Prüfberichte bei Behörden und Versicherungen. Entlastung des eigenen Personals. Professionelle Dokumentation als Nachweis der Sorgfaltspflicht.