Die kurze Antwort
Ja, die Kontrolle einer Arbeitsstelle kann auf einen Dienstleister übertragen werden, und viele Bauunternehmen und Verkehrssicherer tun das. Die Verantwortung verschwindet dabei aber nicht, sie verändert sich. Aus der Pflicht, selbst zu kontrollieren, wird die Pflicht, einen geeigneten Partner sorgfältig auszuwählen, ihn klar zu beauftragen und seine Arbeit in vernünftigem Umfang zu überwachen.
Für die Praxis ist das eine gute Nachricht: Wer diese drei Dinge ordentlich erledigt und belegen kann, hat seine Pflicht erfüllt, auch wenn er nicht jede Nacht selbst an der Baustelle steht. Wer sie vernachlässigt, riskiert dagegen den Vorwurf des Organisationsverschuldens.
Was rechtlich bei der Übertragung passiert
Nach gefestigter Rechtsprechung kann die Verkehrssicherungspflicht durch klare Absprache auf einen anderen übertragen werden. Der Übernehmende wird dadurch selbst verkehrssicherungspflichtig und haftet für eigene Versäumnisse. Beim Übertragenden bleibt eine eigene, nun anders gelagerte Pflicht: Er muss kontrollieren, ob der Übernehmende seine Aufgabe tatsächlich erfüllt.
Zusätzlich spielt § 831 BGB eine Rolle. Wer einen anderen zu einer Verrichtung bestellt, haftet für Schäden, die dieser dabei anrichtet, kann sich aber entlasten, wenn er bei Auswahl und Überwachung die erforderliche Sorgfalt beachtet hat. Beim Nachweis dieser Sorgfalt kommt es auf Unterlagen an. Mehr zur Verteilung der Nachweise erklärt der Ratgeber zur Beweislast nach einem Unfall.
| Geht über auf den Dienstleister | Bleibt beim Auftraggeber |
|---|---|
| Durchführung der vereinbarten Kontrollen | Auswahl eines fachkundigen Partners |
| Feststellen und Melden von Mängeln | Klare Beschreibung von Umfang und Rhythmus |
| Vereinbarte kleine Wartung vor Ort | Sorge dafür, dass gemeldete Mängel beseitigt werden |
| Dokumentation der eigenen Arbeit | Stichprobenartige Überwachung und Auswertung der Berichte |
Voraussetzungen für eine wirksame Übertragung
Eine Übertragung, die nur mündlich auf der Baustelle besprochen wurde, hilft im Streitfall wenig. Damit sie trägt, sollten diese Bedingungen erfüllt sein:
- Eindeutige Vereinbarung: schriftlich, mit Angabe der Arbeitsstellen, der Laufzeit und des Kontrollumfangs.
- Fachkunde: Die eingesetzten Kontrollfahrer verfügen über Kenntnisse nach MVAS, siehe MVAS-Nachweis.
- Unterlagen: Der Dienstleister erhält die gültige verkehrsrechtliche Anordnung und den Verkehrszeichenplan, damit er Soll und Ist vergleichen kann.
- Meldeweg: Es ist festgelegt, wer Mängel entgegennimmt, auch nachts und am Wochenende.
- Dokumentation: Form, Inhalt und Übermittlung der Berichte sind vereinbart.
- Änderungen: Der Dienstleister wird informiert, wenn sich Bauphase oder Anordnung ändern.
Der Punkt mit den Unterlagen wird oft vergessen. Ein Kontrollfahrer, der den aktuellen Verkehrszeichenplan nicht kennt, kann zwar umgefallene Leitbaken erkennen, nicht aber ein fehlendes Vorschriftzeichen oder eine falsch platzierte Ankündigung.
Ebenso wichtig ist der Beginn der Übertragung. Der Dienstleister sollte die Arbeitsstelle möglichst bei oder kurz nach der Einrichtung zum ersten Mal kontrollieren und den Ausgangszustand festhalten. So gibt es einen Bezugspunkt, an dem spätere Veränderungen gemessen werden. Wie eine saubere Übergabe zwischen den Beteiligten abläuft, beschreibt der Ratgeber Übergabe der Verkehrssicherung.
Was im Vertrag stehen sollte
Ein guter Kontrollvertrag ist kurz und eindeutig. Die folgende Übersicht hilft bei der Formulierung oder bei der Prüfung eines Angebots.
| Vertragspunkt | Warum er wichtig ist |
|---|---|
| Kontrollrhythmus und Tageszeiten | Regelwerk und Anordnung verlangen bestimmte Zeitpunkte, etwa bei Dunkelheit |
| Arbeitsfreie Tage und Unwetter | Hier entstehen die meisten Lücken in der Zuständigkeit |
| Umfang der Wartung im Rahmen der Fahrt | Klärt, was sofort gerichtet und was nur gemeldet wird |
| Meldekette mit Erreichbarkeit | Ein Mangel ist erst behoben, wenn jemand ihn beseitigt |
| Berichtsform und Empfänger | Belege müssen beim Auftraggeber ankommen und auffindbar sein |
| Vorgehen bei Gefahr im Verzug | Legt fest, wann zusätzlich Polizei oder Behörde verständigt wird |
Wie Sie Angebote verschiedener Anbieter vergleichen, beschreibt der Ratgeber Dienstleister für Kontrollfahrten auswählen.
Kontrollieren und warten, nicht aufbauen
Ein Kontrolldienstleister übernimmt eine klar umrissene Aufgabe. Er fährt die Arbeitsstellen ab, gleicht den Zustand mit Anordnung und Plan ab, richtet im Rahmen der Fahrt Kleinigkeiten und meldet alles Weitere. Typische Arbeiten vor Ort sind das Aufrichten einer Leitbake, der Tausch eines leeren Akkus, das Wechseln eines Leuchtmittels oder das Zurückstellen eines verdrehten Zeichens.
Aufbau, Umbau und Abbau der Absicherung gehören dagegen nicht dazu. Fehlen ganze Abschnitte einer Leitreihe, ist eine Lichtsignalanlage defekt oder passt die Verkehrsführung nicht mehr zur Bauphase, meldet der Kontrollfahrer das an die Bauleitung oder den Verkehrssicherer, der den Mangel beseitigt. Diese Trennung sollte im Vertrag ausdrücklich stehen, damit niemand annimmt, mit der Kontrolle sei auch die Reparatur beauftragt.
Den Dienstleister überwachen, ohne alles doppelt zu machen
Überwachen heißt nicht, jede Kontrolle selbst zu wiederholen. Es reicht, mit vertretbarem Aufwand sicherzustellen, dass der Partner zuverlässig arbeitet. In der Praxis hat sich ein einfacher Rhythmus bewährt:
- Berichte regelmäßig öffnen und auf Vollständigkeit prüfen: Sind alle Arbeitsstellen und Zeitpunkte enthalten?
- Gemeldete Mängel nachverfolgen, bis die Beseitigung belegt ist.
- Gelegentlich bei einer Baustellenbegehung den eigenen Eindruck mit dem letzten Bericht vergleichen.
- Auffälligkeiten ansprechen und die Klärung festhalten.
- Nachweise der Fachkunde zu Vertragsbeginn anfordern und bei Personalwechsel aktualisieren lassen.
Digitale Kontrollprotokolle mit Foto, Zeitstempel und GPS-Bezug erleichtern diese Überwachung erheblich, weil sich auf einen Blick sehen lässt, wann wer wo war. Was ein Auftraggeber an Nachweisen verlangen kann, zeigt der Ratgeber Nachweise für Auftraggeber.
Typische Fehler bei der Übertragung
Auf Arbeitsstellen in Hamburg, Bremen und Schleswig-Holstein zeigen sich bei der Vergabe von Kontrollen immer wieder dieselben Schwachstellen. Sie lassen sich alle mit wenig Aufwand vermeiden, wenn man sie vor Baubeginn kennt und im Auftrag ausdrücklich regelt. Oft genügt ein zusätzlicher Satz im Vertrag oder ein kurzer Anruf beim Dienstleister, wenn sich auf der Baustelle etwas ändert.
- Der Auftrag nennt nur die Baustelle, nicht aber Rhythmus und Tageszeiten.
- Bei Verlängerung der Bauzeit läuft der Kontrollauftrag stillschweigend aus.
- Die Meldekette endet bei einer Mailadresse, die am Wochenende niemand liest.
- Nach einem Umbau erhält der Dienstleister keinen neuen Verkehrszeichenplan.
- Berichte werden abgelegt, aber nie gelesen, gemeldete Mängel bleiben liegen.
kontrollfahrten.com ist ein unabhängiger Kontrollfahrten-Dienstleister der Staffsec Solution GmbH. Unsere Kontrollfahrer melden Mängel über die hauseigene 24/7-Leitstelle sofort an die Bauleitung, die Berichte erstellen wir auf Wunsch auch nach den Unterlagen des Auftraggebers.