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Glossar

Verkehrszeichen 276 – Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art

Zeichen 276 erklärt: welches Überholen es verbietet, warum es vor Engstellen und Überleitungen steht und wie sich das Überholverbot von Zeichen 277 abgrenzt.

Von Manuel Rutsch · Stand: 8. Oktober 2026 · 2 Min. Lesezeit

Was das Zeichen verbietet

Zeichen 276 zeigt ein rotes und ein schwarzes Auto nebeneinander im roten Ring. Es gehört in Anlage 2 der StVO zu den Streckenverboten und untersagt das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Krafträdern mit Beiwagen. Einspurige Fahrzeuge wie Fahrräder oder Motorräder ohne Beiwagen dürfen weiterhin überholt werden, sofern das sonst zulässig ist.

Davon zu unterscheiden ist Zeichen 277, das Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t. Es richtet sich nur an schwere Fahrzeuge und wird an Arbeitsstellen dort eingesetzt, wo Lkw-Überholvorgänge auf schmalen Fahrstreifen das Hauptproblem sind.

Einsatz an Arbeitsstellen

Das Überholverbot steht typischerweise vor einer Einengung, vor Überleitungen auf die Gegenfahrbahn und in Abschnitten, in denen die Fahrstreifen schmaler als üblich sind. Auf Landstraßen kommt es oft zum Einsatz, wenn eine Arbeitsstelle in einer Kurve liegt oder die Sicht auf den Gegenverkehr eingeschränkt ist. Häufig wird es zusammen mit Zeichen 274 an einem Mast oder kurz hintereinander aufgestellt.

Ob ein Überholverbot nötig ist und wo es beginnt, legt die verkehrsrechtliche Anordnung fest. Grundlage ist der Regelplan nach RSA 21 oder ein eigener Verkehrszeichenplan.

Ende des Verbots

Wie jedes Streckenverbot gilt Zeichen 276 ab seinem Standort und endet mit Zeichen 280 (Ende des Überholverbots) oder Zeichen 282 (Ende sämtlicher Streckenverbote). Gibt ein Zusatzzeichen die Länge an, entfällt die Aufhebung. An Arbeitsstellen ist die Aufhebung trotzdem die Regel, weil der Verkehr am Ende der Strecke klar wissen soll, dass wieder normale Regeln gelten.

Prüfpunkte bei der Kontrolle

  • Zeichen vorhanden, wo es laut Plan stehen soll, und auf beiden Seiten, wenn so angeordnet
  • Aufhebung am Ende vorhanden und nicht vor dem Ende der Engstelle aufgestellt
  • Schild nicht verdreht, sodass es für den Verkehr seitlich steht
  • Kein Widerspruch zu dauerhafter Beschilderung oder Markierung

Ein verdrehtes Schild ist ein unterschätzter Mangel. Nach Sturm oder Sog vorbeifahrender Lkw zeigt es manchmal quer zur Fahrbahn und ist praktisch unsichtbar. Unsere Kontrollfahrer richten es im Rahmen der Fahrt aus. Fehlt ein Zeichen, dokumentieren sie den Befund und melden ihn an die Bauleitung. Mehr dazu im Ratgeber Verkehrszeichen an der Baustelle.

Fragen zum Begriff

Darf ich trotz Zeichen 276 ein Fahrrad überholen?

Ja. Das Zeichen verbietet nur das Überholen mehrspuriger Kraftfahrzeuge und von Krafträdern mit Beiwagen. Für einspurige Fahrzeuge gelten die allgemeinen Überholregeln, also genug Abstand und freie Sicht.

Was ist der Unterschied zu Zeichen 277?

Zeichen 277 verbietet nur Kraftfahrzeugen über 3,5 t das Überholen. Zeichen 276 gilt für alle Kraftfahrzeuge.

Endet das Überholverbot an der nächsten Kreuzung?

Nein. Streckenverbote enden grundsätzlich erst mit einem Aufhebungszeichen, also Zeichen 280 oder 282, sofern kein Zusatzzeichen eine Länge angibt.

Fragen? Wir beraten Sie gerne!