Bedeutung nach StVO
Zeichen 274 steht in Anlage 2 der StVO bei den Streckenverboten. Wer ein Fahrzeug führt, darf nicht schneller fahren als mit der angegebenen Geschwindigkeit. Das Verbot beginnt am Standort des Zeichens und gilt, bis es aufgehoben wird.
An Arbeitsstellen ist das Zeichen Teil der verkehrsrechtlichen Anordnung. Die Geschwindigkeit, die Lage der Schilder und die Stufen ergeben sich aus dem Regelplan oder dem angeordneten Verkehrszeichenplan, nicht aus dem Bauchgefühl vor Ort.
Stufen und Aufhebung
Auf schnell befahrenen Straßen wird die Geschwindigkeit vor einer Arbeitsstelle in der Regel schrittweise abgesenkt. Auf mehrstreifigen Fahrbahnen stehen die Schilder meist auf beiden Seiten, damit sie auch vom linken Fahrstreifen aus sichtbar sind. Nach Einmündungen innerhalb der Strecke wird das Zeichen üblicherweise wiederholt, weil Einbiegende die vorherigen Schilder nicht gesehen haben.
Aufgehoben wird das Streckenverbot durch Zeichen 278 (Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit) oder Zeichen 282 (Ende sämtlicher Streckenverbote). Ohne Aufhebungszeichen endet es nur, wenn ein Zusatzzeichen die Länge angibt oder das Zeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen steht und sich aus der Örtlichkeit eindeutig ergibt, wo die Gefahr endet.
Häufige Mängel
- Aufhebung fehlt, das Tempolimit gilt rechtlich weit über die Arbeitsstelle hinaus
- Beschränkung bleibt nach Arbeitsende oder nach dem Abbau einzelner Abschnitte stehen
- Schild auf einer Seite umgefallen oder von Bewuchs verdeckt
- Stufe übersprungen, weil ein Schild beim Umbau nicht wieder aufgestellt wurde
- Dauerhaftes Tempolimit widerspricht dem Baustellenschild und ist nicht abgedeckt
Der letzte Punkt sorgt regelmäßig für Diskussionen. Zeigt ein festes Schild eine höhere Geschwindigkeit als die Arbeitsstelle, muss es nach Anordnung abgedeckt oder entfernt sein. Wie das sauber geht, steht im Ratgeber Ungültige Markierungen und Schilder abdecken.
Bei der Kontrollfahrt
Unsere Kontrollfahrer fahren die Strecke so, wie ein Verkehrsteilnehmer sie erlebt, und gleichen jede Stufe mit dem Plan ab. Umgefallene Schilder richten sie im Rahmen der Fahrt wieder auf. Fehlt ein Schild oder passt die Beschilderung nicht zur Anordnung, geht die Meldung mit Foto und Standort an die Bauleitung. Mehr zur Planung von Tempolimits bietet der Ratgeber Geschwindigkeitsbeschränkung an Arbeitsstellen.