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Ratgeber

Baustellen an Bundesstraßen und Landstraßen: Besonderheiten nach Teil C

Baustellen an Bundes- und Landstraßen: was Teil C der RSA 21 außerorts verlangt und welche Besonderheiten bei der Kontrolle auf Landstraßen zählen.

Von Manuel Rutsch · Stand: 8. Oktober 2026 · 6 Min. Lesezeit

Teil C: das Regelwerk für die Straße zwischen den Orten

Die RSA 21 gliedern sich nach Straßenarten. Teil C gilt für Landstraßen, also für Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften, die keine Autobahnen sind. Dazu gehören Bundesstraßen ebenso wie Landes-, Staats- und Kreisstraßen. Entscheidend ist nicht, wer die Straße baut und unterhält, sondern wo die Arbeitsstelle liegt und wie die Straße ausgebaut ist. Einen Überblick über alle Teile gibt der Ratgeber RSA 21 Teile A bis D.

Für Norddeutschland ist Teil C besonders wichtig. Zwischen Husum und Heide, zwischen Neubrandenburg und Anklam oder quer durch die Lüneburger Heide liegen Hunderte Kilometer Bundes- und Landstraßen, oft zweistreifig, schmal, mit Alleen und landwirtschaftlichem Verkehr. Arbeitsstellen gibt es dort ganzjährig, von der Fahrbahnerneuerung bis zum Leitungsbau am Bankett.

Was außerorts grundlegend anders ist

Die Grundsätze aus Teil A gelten überall: Warnen, Führen, Absperren, Sichern. Außerorts verändern sich aber die Rahmenbedingungen, und damit die Anforderungen an die Absicherung.

MerkmalInnerorts (Teil B)Außerorts (Teil C)
GeschwindigkeitNiedrig, häufig 50 km/h oder wenigerDeutlich höher, Annäherung mit hoher Geschwindigkeit
VorwarnungKurze Wege, dichte BeschilderungFrüher beginnend, längere Übergänge
BeleuchtungMeist Straßenbeleuchtung vorhandenIn der Regel keine Beleuchtung
VerkehrsartenFuß- und Radverkehr, Busse, LieferverkehrSchwerverkehr, landwirtschaftliche Maschinen, teils Radverkehr
UmleitungOft über Nachbarstraßen möglichHäufig lange Umwege über andere Orte

Hinzu kommen Seitenräume, die innerorts kaum eine Rolle spielen: Bankette, Gräben, Böschungen und Baumreihen. Eine Leitbake, die neben einem nassen Bankett steht, kippt schneller als eine auf einem Gehweg. Und eine Absperrschranke vor einer Alleebaumreihe ist nachts nur sichtbar, wenn ihre Warnleuchte brennt.

Geschwindigkeit und Vorwarnung

Wer mit Landstraßentempo auf eine Arbeitsstelle zufährt, braucht mehr Weg zum Erkennen, Entscheiden und Bremsen. Deshalb beginnt die Vorwarnung außerorts früher, und die zulässige Geschwindigkeit wird häufig stufenweise herabgesetzt, statt sie auf einen Schlag zu senken. Welche Stufen und Abstände gelten, regeln Regelplan und Anordnung. Mehr zu diesem Thema steht im Ratgeber zur Geschwindigkeitsbeschränkung an Arbeitsstellen.

Für die Kontrolle heißt das: Die Prüfung beginnt nicht an der Absperrung, sondern dort, wo das erste Zeichen steht. Und dieses erste Zeichen ist außerorts weit vorne. Wer die Kontrolle erst am Baufeld beginnt, übersieht genau den Teil der Absicherung, der bei hoher Geschwindigkeit am meisten zählt. Typische Befunde sind ein verdrehtes Zeichen 123 nach Sturm, eine fehlende Geschwindigkeitsbeschränkung, weil der Pfosten umgefahren wurde, oder Vorwarnzeichen, die hinter einer Kuppe stehen und erst im letzten Moment sichtbar werden.

Dunkelheit, Nässe und Wild

Auf Landstraßen ist es nachts dunkel. Damit hängt die Erkennbarkeit der Arbeitsstelle fast vollständig an reflektierenden Folien und Warnleuchten. Querabsperrungen werden nachts mit Warnleuchten gekennzeichnet, Leitbaken müssen sauber und in der richtigen Reflexionsklasse ausgeführt sein. Verschmutzte Folien nach Regen oder durch Baustellenverkehr sind außerorts einer der häufigsten Mängel.

Wild ist ein unterschätzter Faktor. Rehe und Wildschweine queren gern an Stellen, an denen Absperrmaterial steht, und reißen dabei auch einmal Baken um. Hinzu kommt Nebel in Niederungen und an der Küste. All das spricht dafür, außerorts die Kontrolle nach Eintritt der Dunkelheit besonders ernst zu nehmen, denn dann zeigt sich, ob die Arbeitsstelle aus Sicht eines Fahrers wirklich erkennbar ist.

  • Warnleuchten an allen Querabsperrungen brennen und sind richtig ausgerichtet.
  • Folien von Baken und Zeichen sauber, Reflexion im Scheinwerferlicht erkennbar.
  • Keine Absperrgeräte im Graben oder schief auf dem Bankett.
  • Vorwarnung auch im Nebel rechtzeitig sichtbar, nicht durch Bewuchs verdeckt.

Landwirtschaft und Schwerverkehr

Kaum etwas prägt Arbeitsstellen an norddeutschen Landstraßen so sehr wie der landwirtschaftliche Verkehr. In der Erntezeit sind breite Maschinen unterwegs, Mähdrescher, Häcksler, Gespanne mit Anhängern. Sie brauchen Platz in Engstellen und hinterlassen Erde auf der Fahrbahn. Eine Restbreite, die für Pkw ausreicht, kann für sie knapp werden. Die Folge sind angefahrene Baken und verschobene Absperrungen.

Für die Kontrolle bedeutet das, in der Erntezeit mit häufigeren Schäden zu rechnen und an Feldzufahrten besonders genau hinzusehen. Verschmutzte Fahrbahnen im Bereich der Arbeitsstelle sollten an die Bauleitung gemeldet werden. Auch der Schwerverkehr auf Bundesstraßen belastet die Absicherung: Fahrtwind und Sog großer Lkw lassen leichtere Einrichtungen wandern, wenn sie nicht ausreichend beschwert sind.

Ortsdurchfahrten, Kraftfahrstraßen und andere Grenzfälle

Eine Bundesstraße bleibt nicht auf ganzer Länge im Geltungsbereich von Teil C. Führt sie durch ein Dorf, gilt innerhalb der geschlossenen Ortschaft grundsätzlich Teil B. Liegt eine Arbeitsstelle genau am Ortseingang, müssen sich beide Welten vertragen. Das ist eine Planungsfrage, wird aber auf der Kontrollfahrt sichtbar, etwa wenn die Vorwarnung außerhalb des Orts zu knapp ausfällt, weil sie nach innerörtlichen Maßstäben aufgestellt wurde.

Vierstreifig ausgebaute Bundesstraßen, oft als Kraftfahrstraße beschildert, ähneln in Geschwindigkeit und Verkehrsbild eher einer Autobahn. Hier kann je nach Ausbau und Vorgabe der Behörde auch Teil D herangezogen werden. Für die Kontrolle ist entscheidend, was der angeordnete Verkehrszeichenplan vorsieht, nicht die eigene Einschätzung des Straßentyps.

Zuständigkeiten an Bundes- und Landesstraßen

Bundesstraßen werden im Auftrag des Bundes von den Ländern verwaltet. In Schleswig-Holstein, Niedersachsen oder Brandenburg sind dafür die jeweiligen Landesbetriebe oder Landesbehörden für Straßenbau zuständig, für Kreisstraßen in der Regel die Kreise. Die verkehrsrechtliche Anordnung für eine Arbeitsstelle erlässt die zuständige Behörde nach § 45 StVO. Für Bauleitungen ist wichtig zu wissen, wer Ansprechpartner für Änderungen ist und wer Kontrollen der Behörde durchführt. Mehr dazu im Ratgeber zur Rolle des Straßenbaulastträgers.

Öffentliche Auftraggeber im Straßenbau vereinbaren häufig die ZTV-SA 97 als Vertragsbestandteil. Dann gelten deren Vorgaben zur Kontrolle, insbesondere die Kontrollen bei Tagesanbruch und nach Eintritt der Dunkelheit bei Arbeitsstellen längerer Dauer.

Kontrollfahrten außerorts organisieren

Arbeitsstellen an Landstraßen liegen oft weit auseinander. Das macht die Planung der Kontrollen anspruchsvoller als in der Stadt. Bewährt hat sich, die Fahrtroute so zu legen, dass mehrere Arbeitsstellen in einer Tour liegen, ohne dass die einzelne Kontrolle zu kurz kommt. Die Vorwarnung wird in jeder Richtung vollständig abgefahren, die Arbeitsstelle selbst nach Möglichkeit an einer sicheren Stelle mit Halt geprüft.

Staffsec ist mit MVAS-geschulten Kontrollfahrern in Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Niedersachsen, Berlin und Brandenburg unterwegs und meldet Mängel über die eigene 24/7-Leitstelle sofort an die Bauleitung.

Häufig gestellte Fragen

Für welche Straßen gilt Teil C der RSA 21?

Teil C gilt für Landstraßen, also für Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften mit Ausnahme der Autobahnen. Das umfasst Bundes-, Landes- und Kreisstraßen außerorts. Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt grundsätzlich Teil B.

Warum beginnt die Vorwarnung außerorts früher?

Wegen der höheren Geschwindigkeiten brauchen Fahrer mehr Weg zum Erkennen und Reagieren. Deshalb stehen die ersten Zeichen weiter vor der Arbeitsstelle, und die Geschwindigkeit wird häufig stufenweise reduziert. Die Einzelheiten regeln Regelplan und Anordnung.

Gilt für eine vierstreifige Bundesstraße Teil C oder Teil D?

Das hängt vom Ausbau und von der Vorgabe der zuständigen Behörde ab. Bei autobahnähnlichem Ausbau kann Teil D herangezogen werden. Für die Kontrolle maßgeblich ist der angeordnete Verkehrszeichenplan.

Was sind typische Mängel an Landstraßen-Baustellen?

Häufig sind verschmutzte Folien, nicht brennende Warnleuchten, verdrehte Vorwarnzeichen nach Sturm, angefahrene Baken durch breite Maschinen und Absperrgeräte, die auf dem Bankett umgekippt sind.

Wer erlässt die Anordnung für eine Baustelle an einer Bundesstraße?

Die verkehrsrechtliche Anordnung erlässt die nach Landesrecht zuständige Behörde auf Grundlage von § 45 StVO. Welche Stelle das im Einzelfall ist, hängt vom Bundesland und von der Art der Arbeiten ab.

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