Wer ist eigentlich der Straßenbaulastträger?
Jede öffentliche Straße hat einen Träger der Straßenbaulast. Er ist für Bau, Unterhaltung und in der Regel auch für die Sicherheit der Straße zuständig. Wer das ist, hängt von der Straßenklasse ab: Für Bundesautobahnen ist es der Bund, der die Aufgaben über die Autobahn GmbH des Bundes wahrnimmt. Bei Bundesstraßen ist ebenfalls der Bund Träger, die Verwaltung liegt aber meist bei den Ländern. Landesstraßen gehören zum Land, Kreisstraßen zum Kreis, Gemeindestraßen zur Gemeinde. In Ortsdurchfahrten gelten je nach Größe der Gemeinde besondere Aufteilungen.
Für Baustellen in Norddeutschland bedeutet das: Auf ein und derselben Umleitungsstrecke können mehrere Straßenbaulastträger beteiligt sein. Eine Vollsperrung einer Kreisstraße mit Umleitung über eine Landesstraße und durch einen Ortskern berührt schnell drei Zuständigkeiten. Wer das früh klärt, spart sich später viele Rückfragen.
Drei Rollen, die man auseinanderhalten sollte
Der Straßenbaulastträger begegnet Ihnen an einer Arbeitsstelle nicht nur in einer Funktion. In der Praxis werden die Rollen oft vermischt, was zu Missverständnissen über Zuständigkeiten führt.
| Rolle | Wann sie greift | Bedeutung für die Kontrolle |
|---|---|---|
| Auftraggeber | Der Träger lässt selbst bauen, etwa eine Fahrbahnerneuerung | Er legt im Vertrag fest, wie oft und wie dokumentiert kontrolliert wird, häufig über die ZTV-SA |
| Straßeneigentümer bei fremden Arbeiten | Ein Versorger oder Netzbetreiber baut im Straßenkörper | Er erteilt Zustimmungen oder Erlaubnisse und kann Auflagen zur Sicherung machen |
| Eigene Verkehrssicherung der Straße | Immer, unabhängig von der Baustelle | Seine Streckenkontrolle bleibt bestehen und erfasst auch auffällige Arbeitsstellen |
Hinzu kommt eine vierte, seltener genutzte Rolle: Die Straßenbaubehörde kann nach § 45 Abs. 2 StVO zur Durchführung von Straßenbauarbeiten selbst Verkehrsbeschränkungen anordnen, vorbehaltlich anderer Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörde. Im Regelfall läuft die verkehrsrechtliche Anordnung für Arbeitsstellen aber über die zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Der Straßenbaulastträger als Auftraggeber
Lässt ein Landesbetrieb, ein Kreis oder eine Stadt selbst bauen, ist er in der Regel der Auftraggeber des Bauunternehmens. Dann bestimmt er über die Vergabeunterlagen, welche Regeln für die Verkehrssicherung gelten. Bei öffentlichen Aufträgen wird dafür häufig die ZTV-SA 97 vereinbart. Sie verlangt vom Auftragnehmer unter anderem, die Sicherung der Arbeitsstelle regelmäßig zu kontrollieren, Mängel zu beheben und die Kontrollen nachzuweisen. Einzelheiten stehen im Ratgeber ZTV-SA 97, Ziffer 7.
Für das Bauunternehmen heißt das: Die Leistungsbeschreibung ist Pflichtlektüre, bevor ein Kontrolldienst beauftragt wird. Steht dort ein bestimmtes Kontrollintervall, eine Form des Kontrollbuchs oder eine Meldekette, muss der Kontrollauftrag genau das abbilden. Öffentliche Auftraggeber lassen sich die Nachweise gern vorlegen, zum Beispiel bei Baubesprechungen oder zur Abrechnung der Verkehrssicherungspositionen. Was dabei üblich ist, beschreibt der Ratgeber Kontrollfahrten in öffentlichen Ausschreibungen.
Typisch ist auch, dass die Bauüberwachung des Auftraggebers eigene Begehungen macht und Abweichungen schriftlich rügt. Diese Rügen sind wie Mängelmeldungen zu behandeln: annehmen, beheben lassen, Erledigung zurückmelden.
Arbeiten Dritter im Straßenkörper
Beim Glasfaserausbau, bei Hausanschlüssen oder Kanalarbeiten baut nicht der Straßenbaulastträger, sondern ein Versorger oder dessen Auftragnehmer. Der Träger tritt hier als Eigentümer der Straße auf. Je nach Land und Straßenklasse verlangt er eine Zustimmung, eine Sondernutzungserlaubnis oder einen Aufgrabeschein. In diesen Unterlagen stehen oft Auflagen, die für die Kontrolle wichtig sind:
- Ansprechpartner der Straßenmeisterei oder des Tiefbauamts, die bei Problemen zu informieren sind
- Zeiten, zu denen bestimmte Fahrstreifen frei sein müssen, etwa im Berufsverkehr
- Vorgaben zur Wiederherstellung von Markierungen und Oberflächen nach dem Rückbau
- Pflichten zur Anzeige von Beginn und Ende der Arbeiten
- Hinweise zu Schutzbereichen, etwa für Bäume, Entwässerung oder Brückenbauwerke
Ein Kontrollfahrer prüft in erster Linie die Verkehrssicherung nach Anordnung und Plan. Kennt er aber die Auflagen des Straßenbaulastträgers, kann er Auffälligkeiten besser einordnen, zum Beispiel eine Absperrung, die außerhalb der erlaubten Zeit noch den Fahrstreifen belegt. Geben Sie diese Unterlagen deshalb mit in die Übergabe.
Die eigene Streckenkontrolle des Trägers
Unabhängig von jeder Baustelle muss der Straßenbaulastträger sein Netz in angemessenen Abständen befahren und auf Gefahren prüfen. Das übernehmen meist die Straßenmeistereien oder Bauhöfe. Diese Streckenkontrolle ersetzt aber nicht die Kontrolle der Arbeitsstelle durch das Bauunternehmen. Sie hat ein anderes Ziel: den Zustand der Straße insgesamt, nicht die Absicherung einer einzelnen Baustelle.
In der Praxis fallen Straßenwärtern trotzdem Mängel an Baustellen auf. Dann melden sie diese an die Bauleitung oder die Straßenverkehrsbehörde. Für Sie ist das ein Warnsignal: Wenn der Träger einen Mangel vor Ihrem eigenen Kontrolldienst entdeckt, sollten Sie Intervall und Kontrollumfang überprüfen. Den Unterschied zwischen beiden Kontrollarten erklärt der Ratgeber Kontrollfahrt, Streckenkontrolle und Wartung.
Haftung: Wer steht nach einem Unfall in der Pflicht?
Kommt es an einer Arbeitsstelle zu einem Unfall, prüfen Versicherer und Gerichte in der Regel mehrere Beteiligte. Neben dem Bauunternehmen und dem Verkehrssicherer kann auch der Straßenbaulastträger in den Blick geraten, etwa wenn er als Auftraggeber eine erkennbar unzureichende Planung hingenommen hat. In mehreren Bundesländern ist die Verkehrssicherung der Straßen als hoheitliche Aufgabe ausgestaltet. Dann richten sich Ansprüche gegen den Träger nach den Regeln der Amtshaftung und nicht nach dem allgemeinen Deliktsrecht.
Für das Bauunternehmen ändert das wenig: Die Pflicht zur Sicherung der eigenen Arbeitsstelle aus der Anordnung bleibt bestehen. Eine Beteiligung des Trägers entlastet nicht automatisch. Umso wichtiger sind eigene, lückenlose Nachweise über Kontrollen und Mängelbehebung.
Praxistipps für die Zusammenarbeit
Gute Baustellen zeichnen sich durch kurze Wege zwischen Bauleitung, Verkehrssicherer, Kontrolldienst und Straßenbaulastträger aus. Einige Gewohnheiten haben sich bewährt:
- Klären Sie zu Baubeginn, welcher Träger für welche Straße der Umleitung zuständig ist, und notieren Sie die Kontaktdaten der Straßenmeistereien.
- Legen Sie fest, ob Mängelmeldungen auch an den Auftraggeber gehen sollen, und wenn ja, in welcher Form.
- Stimmen Sie bei Arbeitsstellen an Landes- und Bundesstraßen ab, ob die Bauüberwachung die Kontrollberichte regelmäßig sehen möchte.
- Melden Sie Schäden an der Straße, die Ihr Kontrollfahrer außerhalb der Arbeitsstelle bemerkt, an den Träger weiter. Das gehört nicht zu Ihrer Pflicht, fördert aber die Zusammenarbeit.
- Halten Sie das Ende der Arbeiten und die Freigabe des Verkehrsraums schriftlich fest, damit für alle klar ist, ab wann wieder allein der Träger zuständig ist.
Kontrollfahrten.com, das Angebot der Staffsec Solution GmbH, liefert Kontrollberichte mit Foto, Zeitstempel und GPS-Bezug, auf Wunsch auch nach den Unterlagen des Auftraggebers. So lassen sich die Vorgaben eines öffentlichen Trägers direkt im Bericht abbilden.