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Ratgeber

Was sind Kontrollfahrten nach RSA 21? - Ein umfassender Ratgeber

Kontrollfahrten nach RSA 21 sind ein wesentlicher Bestandteil der Verkehrssicherung an Arbeitsstellen im Straßenverkehr. Sie dienen der regelmäßigen Überprüfung, ob alle Sicherungsmaßnahmen korrekt aufgestellt, funktionsfähig und den aktuellen Vorschriften entsprechend sind. In diesem Ratgeber erklären wir ausführlich, was Kontrollfahrten sind, warum sie notwendig sind und wie sie ablaufen.

Definition und Rechtsgrundlage

Kontrollfahrten sind systematische Überprüfungen der Verkehrssicherung an Arbeitsstellen an Straßen. Die Rechtsgrundlage bilden die RSA 21 (Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen, Ausgabe 2021) und die ZTV-SA (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen). Diese Regelwerke legen fest, wie Baustellen abgesichert werden müssen und in welchen Intervallen Kontrollen durchzuführen sind. Die Pflicht zur Kontrolle ergibt sich aus der Verkehrssicherungspflicht des Bauherrn bzw. des beauftragten Unternehmens.

Ablauf einer Kontrollfahrt

Eine typische Kontrollfahrt läuft wie folgt ab: 1. Anfahrt zur Baustelle und Sichtung des genehmigten Verkehrszeichenplans. 2. Systematische Befahrung der Baustelle aus Sicht der Verkehrsteilnehmer. 3. Prüfung aller Verkehrszeichen auf korrekte Aufstellung, Sichtbarkeit und Zustand. 4. Kontrolle aller Absperreinrichtungen (Leitbaken, Absperrschranken, Leitschwellen). 5. Prüfung der Warnleuchten auf Funktionsfähigkeit. 6. Kontrolle der Fahrbahnmarkierungen. 7. Dokumentation aller Befunde mit Fotos, GPS-Daten und Zeitstempeln. 8. Bei Mängeln: Sofortmaßnahmen und Meldung an den Auftraggeber. 9. Erstellung des Prüfberichts.

Warum sind Kontrollfahrten wichtig?

Kontrollfahrten sind aus mehreren Gründen unverzichtbar: Sicherheit der Verkehrsteilnehmer steht an erster Stelle - mangelhafte Baustellenabsicherung kann zu schweren Unfällen führen. Rechtliche Absicherung: Der Nachweis regelmäßiger Kontrollen schützt vor Haftungsansprüchen bei Unfällen. Qualitätssicherung: Regelmäßige Kontrollen stellen sicher, dass die Verkehrssicherung dauerhaft den Vorschriften entspricht. Frühzeitige Mängelerkennung: Kleine Mängel können behoben werden, bevor sie zu Gefahrensituationen führen.

Wer führt Kontrollfahrten durch?

Kontrollfahrten können vom Verkehrssicherungsunternehmen selbst oder von einem unabhängigen Dritten durchgeführt werden. Die Beauftragung eines unabhängigen Kontrolldienstleisters wie Staffsec Solution GmbH bietet den Vorteil der Objektivität: Da wir keine eigene Verkehrssicherung betreiben, gibt es keine Interessenkonflikte. Unsere Prüfberichte werden von Behörden und Versicherungen als besonders glaubwürdig anerkannt.

Häufigkeit der Kontrollfahrten

Die erforderliche Häufigkeit ergibt sich aus der ZTV-SA und der verkehrsrechtlichen Anordnung: Arbeitsstellen von längerer Dauer sind mindestens zweimal täglich zu kontrollieren – bei Tagesanbruch und nach Eintritt der Dunkelheit –, an arbeitsfreien Tagen mindestens einmal täglich. Bei besonderen Umständen (Unwetter, Unfälle, Beschwerden) sind zusätzliche Kontrollen erforderlich. Zusätzliche Kontrollzeiten können in der verkehrsrechtlichen Anordnung festgelegt sein.

Häufig gestellte Fragen

Sind Kontrollfahrten gesetzlich vorgeschrieben?

Ja, die Pflicht zur regelmäßigen Kontrolle der Verkehrssicherung ergibt sich aus der Verkehrssicherungspflicht und ist in den RSA 21 und ZTV-SA konkretisiert.

Kann ich Kontrollfahrten selbst durchführen?

Grundsätzlich ja, sofern das Personal über die erforderlichen Qualifikationen verfügt. Die Beauftragung eines unabhängigen Dritten bietet jedoch den Vorteil der Objektivität und Rechtssicherheit.

Was kostet eine Kontrollfahrt?

Die Kosten variieren je nach Straßenkategorie, Baustellenlänge und Kontrollintervall. Kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot unter +49 4321 78 33 590.

Fragen? Wir beraten Sie gerne!