Was der Nachweis ist
Der MVAS-Nachweis ist die schriftliche Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang nach dem MVAS 99. Ausgestellt wird er vom Schulungsträger nach bestandener Prüfung. Er belegt, dass die genannte Person die Kenntnisse besitzt, die das Merkblatt für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen beschreibt.
Gebraucht wird er an mehreren Stellen: bei der Benennung des Verantwortlichen für die Verkehrssicherung im Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung, in Angeboten zu öffentlichen Ausschreibungen und im Schadensfall, wenn Versicherer oder Gerichte die Organisation der Verkehrssicherung prüfen.
Was auf der Bescheinigung stehen sollte
Ein einheitliches Formular gibt es nicht. Eine brauchbare Bescheinigung lässt aber ohne Rückfrage erkennen, wer was wann gelernt hat. Prüfen Sie bei Vorlage diese Punkte:
- vollständiger Name der Person, bei Namensgleichheit möglichst mit Geburtsdatum
- Bezug auf das MVAS und den Lehrgangsinhalt
- Umfang: mit oder ohne Bundesautobahn
- Datum des Lehrgangs und Hinweis auf die bestandene Prüfung
- Schulungsträger mit Anschrift und Unterschrift oder Stempel
- bei Auffrischungen der Bezug auf die Erstschulung
Fehlt die Angabe zum Umfang, ist bei Arbeitsstellen auf Autobahnen Vorsicht geboten. Dann lohnt eine Nachfrage beim Schulungsträger, bevor die Person für eine Strecke im Autobahnnetz eingeplant wird.
Gültigkeit und Auffrischung
Das Merkblatt selbst nennt nach verbreiteter Darstellung kein festes Ablaufdatum. In der Praxis setzen viele Auftraggeber und Behörden aber eigene Fristen und verlangen, dass die Schulung nicht zu weit zurückliegt. Maßgeblich ist deshalb, was in Ausschreibung, Vertrag oder Anordnung steht. Wer mehrere Auftraggeber hat, plant Auffrischungen am besten nach der strengsten Vorgabe.
Fachlich ist eine Auffrischung ohnehin sinnvoll. Mit dem Wechsel von den RSA 95 zu den RSA 21 haben sich etwa Mindestbreiten, Leitbakenabstände und Regelpläne geändert. Wer nur den alten Stand kennt, prüft draußen gegen veraltete Werte.
Nachweise im Betrieb verwalten
Ein Nachweis hilft nur, wenn er im richtigen Moment greifbar ist. Bewährt hat sich eine einfache Übersicht je Mitarbeiter mit Schulungsdatum, Umfang und geplanter Auffrischung, dazu eine Kopie der Bescheinigung in der Baustellenakte. Bei Kontrollen durch die Behörde oder bei einer Abnahme kann der Verantwortliche so ohne Suchen belegen, wer vor Ort eingesetzt ist.
Für Auftraggeber, die Kontrollfahrten vergeben, gilt dasselbe in umgekehrter Richtung: Lassen Sie sich die Nachweise der eingesetzten Kontrollfahrer geben, nicht nur ein Firmenzertifikat. Mehr dazu im Ratgeber MVAS-Nachweis für Kontrollfahrer und unter Nachweise für Auftraggeber. Die Nachweise unserer MVAS-geschulten Kontrollfahrer stellt Staffsec auf Anfrage zur Verfügung.