Warum die Auswahl selbst eine Pflicht ist
Wer Kontrollfahrten vergibt, gibt eine Aufgabe ab, aber nicht die Sorgfalt. Die Rechtsprechung zur Verkehrssicherungspflicht verlangt vom Auftraggeber, dass er einen Partner wählt, der die Aufgabe tatsächlich erfüllen kann. Die Auswahl ist deshalb kein Einkaufsvorgang, sondern ein Teil Ihrer eigenen Pflichterfüllung.
Was rechtlich bei der Übertragung passiert und welche Überwachung bei Ihnen bleibt, steht ausführlich im Ratgeber Kontrollpflicht auf einen Dienstleister übertragen. Hier geht es um die praktische Frage davor: Wie trennen Sie in einem Angebotsvergleich die Anbieter, die nur Fahrten verkaufen, von denen, die eine Arbeitsstelle wirklich im Blick behalten?
Ein guter Maßstab ist die Frage, wie Sie die Wahl nach einem Unfall erklären würden. Wenn Sie dann auf Unterlagen zeigen können, die Qualifikation, Ablauf und Berichtswesen belegen, haben Sie sorgfältig ausgewählt. Wenn nur ein Telefonat und eine Preisliste übrig bleiben, wird es schwierig.
Prüfbereich 1: Fachkunde der Kontrollfahrer
Kontrollieren kann nur, wer weiß, wie eine richtige Absicherung aussieht. Die Grundlage dafür ist das MVAS 99, das Merkblatt über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen. Fragen Sie konkret, ob die Leute, die tatsächlich fahren, geschult sind, und nicht nur die Geschäftsführung oder ein einzelner Disponent.
Lassen Sie sich die Nachweise zeigen und achten Sie auf Aktualität. Ein MVAS-Nachweis sagt etwas über die Grundlagen aus, die Erfahrung auf der Straße kommt dazu. Wer seit Jahren Absicherungen auf Landstraßen in Schleswig-Holstein oder an Stadtbaustellen in Hamburg prüft, erkennt verdrehte Leitbaken und zu kurze Vorwarnstrecken schneller als jemand, der den Lehrgang gerade erst hinter sich hat. Mehr dazu im Ratgeber MVAS-Nachweis für Kontrollfahrer.
- Welche Kontrollfahrer sind für meine Arbeitsstellen vorgesehen, und welche Schulung haben sie?
- Wie wird neues Personal eingearbeitet, bevor es allein fährt?
- Kennen die Fahrer RSA 21, ZTV-SA und die Regelpläne für Ihre Straßenart?
- Gibt es eine Vertretungsregel, wenn der Stammfahrer ausfällt?
Prüfbereich 2: Erreichbarkeit und Meldeweg
Eine Kontrollfahrt nützt wenig, wenn der gefundene Mangel bis zum nächsten Morgen in einem Postfach liegt. Entscheidend ist deshalb, was zwischen dem Fund an der Straße und der Reaktion Ihrer Bauleitung passiert. Fragen Sie nicht nur, ob der Anbieter erreichbar ist, sondern wie ein Mangel konkret bei Ihnen ankommt.
Gute Anbieter haben eine feste Stelle, die rund um die Uhr Meldungen annimmt und weitergibt, und eine vorher abgestimmte Meldekette: wer zuerst angerufen wird, wer als Vertretung gilt und ab welcher Schwere ein Anruf statt einer Nachricht nötig ist. Lassen Sie sich diese Kette beschreiben und prüfen Sie, ob sie zu Ihrer eigenen Bereitschaft passt. Der Ratgeber Mangel gefunden – was jetzt? zeigt, wie ein sauberer Ablauf nach dem Fund aussieht.
| Frage an den Anbieter | Gute Antwort | Warnzeichen |
|---|---|---|
| Wer nimmt nachts Meldungen an? | Feste Leitstelle mit Namen und Nummer | „Der Fahrer ruft dann irgendwen an“ |
| Wie wird ein schwerer Mangel gemeldet? | Sofortiger Anruf, danach schriftlich mit Foto | Nur im Tagesbericht am nächsten Morgen |
| Was, wenn niemand bei uns abnimmt? | Vereinbarte Vertretung, dokumentierter Versuch | Keine Regel vorhanden |
| Wird die Beseitigung nachkontrolliert? | Ja, auf Wunsch mit eigenem Bericht | Nicht vorgesehen |
Prüfbereich 3: Berichte, die vor Gericht bestehen
Ein Kontrollbericht hat zwei Aufgaben. Er informiert die Bauleitung über den Zustand, und er belegt später, dass kontrolliert wurde. Für die zweite Aufgabe muss er nachvollziehbar und schwer angreifbar sein. Bitten Sie jeden Anbieter um einen anonymisierten Musterbericht und legen Sie die Berichte nebeneinander.
Achten Sie auf Uhrzeit, Ort, Namen des Kontrollfahrers, eine klare Aussage zu jedem Prüfpunkt und Fotos, die einen Mangel und später seine Beseitigung zeigen. Ein Zeitstempel und ein GPS-Nachweis machen deutlich, dass das Foto wirklich an dieser Stelle und zu dieser Zeit entstanden ist. Welche Angaben im Einzelnen hineingehören, beschreibt der Ratgeber Kontrollprotokoll: Pflichtangaben.
- Berichte mit Sammelvermerken wie „alles i. O.“ ohne einzelne Prüfpunkte
- Fotos ohne Datum oder ohne erkennbaren Ortsbezug
- Berichte, die erst Tage nach der Fahrt geschrieben werden
- Keine Möglichkeit, eigene Vorlagen des Auftraggebers zu verwenden
Jeder dieser Punkte ist für sich kein Ausschlussgrund, aber zusammen zeigen sie, wie ernst ein Anbieter die Beweisseite nimmt.
Prüfbereich 4: Klare Abgrenzung der Leistung
Kontrolle, Wartung und Aufbau werden in der Praxis oft durcheinandergeworfen. Ein seriöser Anbieter sagt Ihnen vorab genau, was im Rahmen der Fahrt passiert und was nicht. Kleine Wartung wie eine umgefallene Bake aufrichten, eine leere Warnleuchte tauschen oder ein verdrehtes Zeichen zurückstellen gehört oft dazu. Ein Umbau der Verkehrsführung gehört nicht dazu, denn er braucht die Anordnung und den Verkehrssicherer, der die Absicherung aufgestellt hat.
Diese Trennung schützt beide Seiten. Wer kontrolliert, sollte nicht zugleich die eigene Aufstellung prüfen, sonst fehlt der unabhängige Blick. Unterschiede zwischen den Leistungsarten erklärt der Ratgeber Kontrollfahrt, Streckenkontrolle und Wartung.
Prüfbereich 5: Einsatzgebiet und Planbarkeit
Kontrollintervalle hängen an der Arbeitsstelle, nicht am Fahrplan des Anbieters. Fragen Sie deshalb, wie die Touren geplant werden und ob Ihre Arbeitsstellen realistisch in eine Runde passen. Wer Baustellen zwischen Kiel, Lübeck und Neumünster bündelt, kommt anders voran als jemand, der jede Nacht einzeln von weit her anreist.
Wichtig sind auch die besonderen Zeiten: Wochenenden, Feiertage, Kontrollen bei Tagesanbruch und bei Einbruch der Dunkelheit sowie zusätzliche Fahrten nach Sturm oder Starkregen. Lassen Sie sich erklären, wie der Anbieter solche Zusatzfahrten organisiert. Hilfreich zur Einordnung der Intervalle ist der Ratgeber Wie oft müssen Kontrollfahrten stattfinden?
Prüfbereich 6 und 7: Vertrag, Versicherung und Probelauf
Ein guter Vertrag nennt die Arbeitsstellen, die Intervalle, die Prüfpunkte, den Meldeweg und die Form der Berichte. Fehlt eines davon, wird es im Streitfall eng. Lassen Sie sich außerdem eine Betriebshaftpflichtversicherung bestätigen, die zur Tätigkeit passt, und klären Sie, wer bei einer Zusatzfahrt auf Abruf entscheidet.
Viele Auftraggeber starten mit einer überschaubaren Zahl von Arbeitsstellen und schauen sich die ersten Wochen genau an. In dieser Phase zeigt sich schnell, ob Berichte pünktlich kommen, ob Mängel verständlich beschrieben sind und ob die Meldekette nachts funktioniert. Dieser Probelauf ist zugleich Ihr Beleg für eine sorgfältige Überwachung.
- Vorab: Musterbericht, Schulungsnachweise, Versicherungsbestätigung anfordern
- Vertrag: Arbeitsstellen, Intervalle, Prüfumfang, Meldekette, Berichtsform festhalten
- Start: Ansprechpartner auf beiden Seiten benennen, Nummern testen
- Erste Wochen: Berichte stichprobenartig mit eigenem Blick vor Ort vergleichen
- Laufend: Auffälligkeiten schriftlich ansprechen und Antworten ablegen
Kontrollfahrten.com ist das Angebot der Staffsec Solution GmbH aus Neumünster. Unsere MVAS-geschulten Kontrollfahrer arbeiten mit einer eigenen 24/7-Leitstelle und digitalen Kontrollberichten mit Foto, Zeitstempel und GPS-Bezug.