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Glossar

Arbeitsstelle im Gehwegbereich

Arbeitsstellen auf Gehwegen betreffen die schwächsten Verkehrsteilnehmer. Was dazu zählt, wie Fußgänger geführt werden und welche Mängel häufig sind.

Von Manuel Rutsch · Stand: 8. Oktober 2026 · 3 Min. Lesezeit

Was gehört dazu?

Von einer Arbeitsstelle im Gehwegbereich spricht man, wenn Arbeiten den Gehweg ganz oder teilweise in Anspruch nehmen. Das reicht vom Hausanschluss für Strom oder Glasfaser über Aufgrabungen für Leitungen bis zu Gerüsten, Containern und Baustelleneinrichtungen vor Gebäuden. Auch wenn der Fahrzeugverkehr kaum berührt wird, gelten die Regeln der RSA 21 und es braucht in aller Regel eine verkehrsrechtliche Anordnung.

Gerade in Städten wie Hamburg, Kiel oder Berlin sind solche Arbeitsstellen zahlreich und oft klein. Das verführt dazu, sie nebenbei abzusichern. Dabei treffen sie die Menschen, die sich am wenigsten schützen können: Kinder auf dem Schulweg, ältere Menschen, Blinde und Sehbehinderte, Rollstuhlnutzer.

Grundsätze der Fußgängerführung

  • Durchgehender Weg: Fußgänger brauchen eine nutzbare Restbreite oder einen Ersatzgehweg, der ohne Stufen und Stolperkanten passierbar ist.
  • Lückenlose Abgrenzung: Gruben und Arbeitsbereiche werden mit Absperrschranken oder Absperrschrankengittern umschlossen, die mit dem Langstock ertastbar sind, etwa durch eine Tastleiste in Bodennähe.
  • Sichere Trennung vom Fahrverkehr: Wird der Weg auf die Fahrbahn verlegt, muss er dort zum Fahrzeugverkehr hin abgeschirmt sein.
  • Übergänge ohne Kanten: Rampen und Überfahrten an Bordsteinen, damit Kinderwagen und Rollstühle durchkommen.
  • Beleuchtung bei Dunkelheit: Absperrungen und Hindernisse müssen nachts erkennbar sein.

Ist ein durchgehender Weg auf derselben Straßenseite nicht möglich, wird auf die andere Seite geführt. Dann braucht es sichere Querungsstellen an beiden Enden und eine klare Ankündigung, bevor jemand vor der Absperrung steht. Wie Breiten und Begrenzungen im Detail geplant werden, beschreibt der Ratgeber Ersatzgehweg: Breite und Begrenzung.

Häufige Mängel bei der Kontrolle

Im Gehwegbereich sind es meist keine großen Fehler, sondern viele kleine. Gitter werden von Passanten oder Handwerkern zur Seite geschoben, um schneller durchzukommen. Lücken zwischen zwei Elementen reichen, damit ein Langstock ins Leere geht. Abdeckplatten über Gräben verrutschen und bilden Kanten. Material wird auf dem Restgehweg abgestellt, sodass die Restbreite plötzlich nicht mehr reicht. Nach Feierabend bleibt die Baugrube manchmal nur mit Flatterband markiert, das keine Absicherung ist.

Bei der Kontrolle lohnt es sich, den Weg selbst abzulaufen und nicht nur aus dem Auto zu schauen. Nur so fällt auf, ob ein Rollstuhl wirklich durchkommt. Weitere Hinweise gibt der Ratgeber Barrierefreiheit an Arbeitsstellen.

Unsere Kontrollfahrer richten verschobene Gitter im Rahmen der Fahrt wieder aus und melden alles Weitere mit Foto an die Bauleitung.

Fragen zum Begriff

Reicht Flatterband zur Absicherung einer Grube auf dem Gehweg?

Nein. Flatterband ist nicht ertastbar und hält niemanden auf. Gruben im Gehwegbereich werden mit standfesten Absperrschranken oder Gittern umschlossen, die auch für blinde und sehbehinderte Menschen erkennbar sind.

Braucht eine kleine Arbeitsstelle auf dem Gehweg eine Anordnung?

In aller Regel ja, denn auch der Gehweg ist Teil der öffentlichen Straße. Zusätzlich verlangen Kommunen meist eine Sondernutzungserlaubnis oder eine Aufgrabegenehmigung. Die Einzelheiten regelt die örtlich zuständige Behörde.

Wer ist zuständig, wenn Passanten die Absperrung verschieben?

Die Pflicht, die Absicherung in ordnungsgemäßem Zustand zu halten, liegt beim Verantwortlichen der Arbeitsstelle. Regelmäßige Kontrollen sorgen dafür, dass solche Veränderungen erkannt und behoben werden.

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