Definition
Die Restfahrbahnbreite ist der Teil der Fahrbahn, der neben einer Arbeitsstelle für den Verkehr frei bleibt. Gemessen wird zwischen den Begrenzungen, die der Verkehr tatsächlich vorfindet, also zwischen Absperrung und gegenüberliegendem Fahrbahnrand oder zwischen zwei Absperrungen. Sie ist die Grundgröße dafür, wie der Verkehr an der Baustelle vorbeigeführt werden kann.
Aus ihr folgt die wichtigste Entscheidung der Planung: Reicht der Platz für Begegnungsverkehr, oder muss der Verkehr im Wechsel fahren, geregelt durch eine transportable Lichtsignalanlage oder durch Vorrangzeichen? Reicht er auch dafür nicht, bleibt nur die Vollsperrung mit Umleitung.
Richtwerte der RSA 21
Die RSA 21 haben die Werte gegenüber den RSA 95 angehoben. Für Arbeitsstellen längerer Dauer gelten im Grundsatz:
| Straßenart | Begegnungsverkehr möglich ab | Wechselverkehr mindestens |
|---|---|---|
| innerörtliche Straßen (Teil B) | 5,70 m | 3,00 m |
| Landstraßen (Teil C) | 6,00 m | nach Regelplan und Anordnung |
Zur Einordnung: In den RSA 95 lag der Wert für Begegnungsverkehr bei 5,50 m. Wer Pläne oder Gewohnheiten aus der Zeit davor übernimmt, liegt heute schnell unter dem Richtwert. Abweichungen sind möglich, wenn bestimmte Verkehrsarten ausgeschlossen werden, sie müssen aber in der Anordnung stehen. Die Hintergründe zu den einzelnen Fahrstreifenbreiten erläutert ein eigener Eintrag.
Richtig messen
Bei der Messung kommt es auf Details an. Nach den RSA 21 werden vorhandene weiße Markierungen in die Breite des angrenzenden Fahrstreifens eingerechnet. Leitbaken stehen bei vorhandener Markierung mit einem lichten Abstand von 0,25 m zur Fahrbahnbegrenzung. Gemessen wird an der engsten Stelle, nicht am Baustellenanfang, wo meist noch Platz ist.
Für Kontrollfahrer hat sich ein fester Ablauf bewährt:
- engste Stelle im Baustellenbereich suchen, oft an Baugrubenecken oder Containern
- von der Kante der Absperrung bis zum gegenüberliegenden Fahrbahnrand oder zur nächsten Absperrung messen
- Ergebnis mit dem Wert im Verkehrszeichenplan vergleichen
- bei Unterschreitung Foto mit Maßband anfertigen und den Befund melden
Ein Beispiel: An einer Kanalbaustelle in einer Kieler Wohnstraße wandert die Absperrung über Wochen Stück für Stück nach außen, weil die Baugrube breiter wird. Am Ende stimmt die Beschilderung für Begegnungsverkehr noch, die Breite aber nicht mehr. Genau solche schleichenden Änderungen fallen bei regelmäßigen Kontrollen auf.
Wenn die Breite nicht mehr stimmt
Eine zu geringe Restfahrbahnbreite ist kein Mangel, den die Kontrolle selbst beheben kann, denn dafür muss die Verkehrsführung geändert werden. Der Befund geht deshalb sofort an die Bauleitung und den Verantwortlichen für die Verkehrssicherung. Staffsec meldet solche Abweichungen über die hauseigene Leitstelle mit Foto, Zeitstempel und GPS-Bezug. Weiterführend: Halbseitige Sperrung mit Ampel und Mindestbreiten an der Baustelle.