Begriff und Abgrenzung
Die Fahrstreifenbreite beschreibt, wie breit ein einzelner Streifen ist, auf dem Fahrzeuge hintereinander fahren. Sie ist nicht dasselbe wie die Restfahrbahnbreite: Diese umfasst die gesamte verbleibende Fahrbahn, die sich auf einen oder mehrere Fahrstreifen verteilt.
An Arbeitsstellen werden Fahrstreifen fast immer schmaler als im Normalbetrieb. Je schmaler sie werden, desto wichtiger sind eine angepasste Geschwindigkeit, eine klare Verkehrsführung und gut erkennbare Begrenzungen.
Regelwerte innerorts und auf Landstraßen
Die RSA 21 haben die Mindestwerte für Arbeitsstellen längerer Dauer gegenüber den RSA 95 erhöht. Damals lag die Mindestbreite bei 2,75 m.
| Bereich | Regelfall | Hinweis |
|---|---|---|
| innerörtliche Straßen (Teil B) | mindestens 3,00 m | in Ausnahmefällen 2,85 m; geringer nur bei Ausschluss bestimmter Verkehrsarten |
| Landstraßen (Teil C) | mindestens 3,00 m | vorhandene weiße Markierungen werden eingerechnet |
Werden schmalere Streifen angeordnet, etwa weil Lkw über eine Umleitung geführt werden, muss das in der Anordnung klar geregelt und vor Ort erkennbar sein. Ein Mittel dafür ist das Zeichen 264, das Fahrzeuge über einer bestimmten tatsächlichen Breite ausschließt.
Besonderheiten auf Autobahnen
Auf Autobahnen werden Behelfsfahrstreifen eingerichtet, oft mit Überleitungen auf die Gegenfahrbahn. Teil D der RSA 21 unterscheidet hier zwischen Hauptfahrstreifen und Überholfahrstreifen und richtet die Breiten an der Fahrzeugbreite aus. Die Fahrbahnbegrenzung wird mit 0,25 m Abstand zur verkehrsseitigen Kante von Verkehrseinrichtungen oder Fahrzeug-Rückhaltesystemen markiert.
Für die Praxis heißt das: Der linke, schmalere Streifen ist meist für breite Fahrzeuge gesperrt. Ob die Beschilderung dazu vollständig ist, gehört zu den Kernpunkten jeder Kontrolle im Autobahnnetz. Mehr dazu im Ratgeber Kontrolle an Autobahnbaustellen.
Prüfpunkte für die Kontrolle
Fahrstreifenbreiten werden selten falsch geplant, aber oft unbemerkt verändert. Achten Sie bei der Kontrolle auf diese Anzeichen:
- Leitbaken stehen auf oder vor der gelben Markierung statt mit Abstand dahinter
- angefahrene Baken wurden schief zurückgestellt und ragen in den Streifen
- Spuren auf der Markierung zeigen, dass Lkw die Breite regelmäßig überfahren
- das Zeichen für die Breitenbeschränkung fehlt, ist verdreht oder verdeckt
- alte weiße und neue gelbe Markierung widersprechen sich
Kleine Korrekturen wie das Richten einer Bake erledigen unsere Kontrollfahrer bei der Wartungsfahrt. Fehlt dagegen ein Zeichen oder passt die Markierung nicht, bekommt die Bauleitung den Befund mit Foto über die Leitstelle von Staffsec.