Was die Zeichen regeln
Zeichen 239 weist einen Gehweg aus. Nach Anlage 2 der StVO darf anderer als Fußverkehr ihn nicht nutzen. Wird durch ein Zusatzzeichen eine andere Verkehrsart zugelassen, etwa Radverkehr, muss diese auf den Fußverkehr Rücksicht nehmen und notfalls Schrittgeschwindigkeit fahren.
Zeichen 240 kennzeichnet einen gemeinsamen Geh- und Radweg. Der Radverkehr muss ihn benutzen und dabei Rücksicht auf Fußgänger nehmen; der Fußverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Das Zeichen begründet also eine Benutzungspflicht für Radfahrer, Zeichen 239 dagegen nicht.
Bedeutung an Arbeitsstellen
Wenn eine Baugrube, ein Gerüst oder eine Baustelleneinrichtung den vorhandenen Gehweg belegt, wird ein Ersatzgehweg oder ein Notweg eingerichtet, oft auf einem Teil der Fahrbahn hinter Absperrschranken. Mit Zeichen 239 wird dieser Weg eindeutig dem Fußverkehr zugewiesen. Soll auch der Radverkehr hindurch, kommt Zeichen 240 in Betracht, aber nur, wenn die Breite dafür genügt.
Gerade beim gemeinsamen Weg wird an Baustellen häufig zu knapp geplant. Ist die Breite gering, ist es meist sicherer, den Radverkehr auf der Fahrbahn zu führen oder Radfahrer mit Zusatzzeichen zum Absteigen aufzufordern. Die maßgeblichen Breiten nennen die RSA 21; einen Überblick gibt der Ratgeber Ersatzgehweg: Breite und Begrenzung.
Prüfpunkte
- Zeichen am Beginn des Ersatzwegs gut sichtbar, auch für Kinder und Menschen im Rollstuhl
- Weg durchgehend frei von Material, Fahrzeugen und Bauzaunfüßen
- Begrenzung zur Fahrbahn lückenlos, Tastleiste für Blinde und Sehbehinderte vorhanden, wo angeordnet
- Übergänge an Bordsteinen ohne Stolperkante oder mit Rampe
- Ende des Ersatzwegs führt sicher auf den regulären Gehweg zurück
- Bei Zeichen 240: Breite reicht für Begegnung von Rad und Fuß
Unsere Kontrollfahrer gehen solche Wege bei Bedarf zu Fuß ab, statt sie nur aus dem Fahrzeug zu betrachten. Lose Bauzaunelemente oder verrückte Schranken richten sie wieder aus; versperrte Wege und Stolperstellen melden sie an die Bauleitung. Mehr zur sicheren Führung im Ratgeber Fußgänger und Radfahrer an der Baustelle.