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Ratgeber

ZTV-SA 97 Ziffer 7: Was sie für die Wartung bedeutet

Was Ziffer 7 der ZTV-SA 97 für Kontrolle, Unterhaltung, Instandsetzung und Reinigung der Absicherung verlangt und wie Sie es im Alltag umsetzen.

Von Manuel Rutsch · Stand: 8. Oktober 2026 · 6 Min. Lesezeit

Warum gerade Ziffer 7 im Alltag zählt

Die ZTV-SA 97 regelt als Vertragswerk, wie Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen technisch auszuführen sind. Die meisten Ziffern betreffen Planung, Material und Aufbau. Ziffer 7 dagegen betrifft die Zeit danach: die Wochen und Monate, in denen die Absicherung steht und funktionieren muss. Sie macht aus einer einmal richtig aufgestellten Sicherung eine dauerhaft wirksame.

Einen Überblick über die ZTV-SA insgesamt, ihr Verhältnis zur RSA 21 und zum MVAS gibt der Ratgeber ZTV-SA 97 erklärt. Dieser Beitrag geht eine Ebene tiefer und zeigt, wie Ziffer 7 in der täglichen Arbeit von Verkehrssicherern, Bauunternehmen und Kontrollfahrern umgesetzt wird.

Vier Arbeiten, die Ziffer 7 dem Auftragnehmer zuweist

Ziffer 7 verpflichtet den Auftragnehmer zu Kontroll-, Unterhaltungs-, Instandsetzungs- und Reinigungsarbeiten. Sie betreffen alles, was zur Absicherung gehört: Verkehrszeichen, Markierungen, Leitelemente, Verkehrseinrichtungen, Beleuchtung und Schutzeinrichtungen. Die vier Begriffe klingen ähnlich, meinen in der Praxis aber unterschiedliche Tätigkeiten.

ArbeitWas gemeint istBeispiel aus der Praxis
KontrolleAbgleich des Ist-Zustands mit Anordnung und PlanDurchfahren der Strecke, Zählen und Prüfen aller Zeichen und Baken
Unterhaltunglaufende Pflege, damit alles funktioniertAkkus von Warnleuchten tauschen, verdrehte Baken ausrichten
InstandsetzungErsatz oder Reparatur beschädigter Teileumgefahrene Schranke ersetzen, gebrochenen Fuß tauschen
ReinigungSichtbarkeit und Rückstrahlwirkung erhaltenverschmutzte Folien abwaschen, Laub von Zeichen entfernen

Kontrolle und kleine Unterhaltung lassen sich gut in einer Fahrt verbinden. Größere Instandsetzungen, etwa nach einem Unfall mit mehreren zerstörten Elementen, erfordern meist Material und Fahrzeuge des Verkehrssicherers. Wer was übernimmt, sollte vor Baubeginn klar geregelt sein.

Wann kontrolliert wird

Für Arbeitsstellen längerer Dauer hat sich aus der ZTV-SA eine feste Praxis entwickelt: in der Regel zweimal täglich kontrollieren, einmal bei Tagesanbruch und einmal nach Eintritt der Dunkelheit. An arbeitsfreien Tagen wird mindestens einmal täglich geprüft. Nach Sturm, Unwetter oder einem gemeldeten Schaden folgt eine zusätzliche Kontrolle, ohne den regulären Rhythmus abzuwarten.

Die beiden Zeitpunkte sind nicht willkürlich. Bei Tagesanbruch fällt auf, was in der Nacht passiert ist: umgefahrene Baken, verschobene Schilder, leere Warnleuchten. Nach Einbruch der Dunkelheit zeigt sich, ob die Beleuchtung tatsächlich arbeitet und ob Folien noch ausreichend reflektieren. Die Gründe dafür vertieft der Ratgeber zur Kontrolle bei Tagesanbruch und Einbruch der Dunkelheit.

Wichtig ist die Rangfolge der Unterlagen. Die ZTV-SA wird nur dann verbindlich, wenn sie Vertragsbestandteil ist. Die Anordnung der Behörde und der Bauvertrag können engere Intervalle vorgeben, etwa an stark belasteten Strecken oder bei besonderen Verkehrsführungen. Wie Sie das passende Intervall finden, erklärt der Ratgeber zur Häufigkeit von Kontrollfahrten.

Die Wartungs- und Kontrollliste nach Absatz 3

Ziffer 7 Absatz 3 ist der Grund, warum es in der Branche die Wartungs- und Kontrollliste gibt. Jede Kontrolle wird darin festgehalten. Bewährte Vordrucke folgen einem Aufbau, der die Absicherung Schritt für Schritt abfragt. Wer eigene Formulare oder digitale Berichte nutzt, sollte mindestens diese Punkte abdecken:

  • Arbeitsstelle: Ort, genaue Lage, Art der Arbeiten, Verantwortlicher mit Telefon während und nach der Arbeitszeit.
  • Zeitpunkt: Datum und Uhrzeit jeder Kontrolle des Tages.
  • Unterlagen: Liegt die verkehrsrechtliche Anordnung mit Verkehrszeichen- oder Regelplan vor?
  • Verkehrszeichen: Vollständigkeit nach Anordnung, Zustand der Oberfläche, Sichtbarkeit, Standsicherheit, Standort, Entfernung, Aufstellhöhe, Seitenabstand, Abdeckung ungültiger Zeichen.
  • Markierung: vorübergehende Markierung vorhanden, ungültige Markierung erkennbar aufgehoben.
  • Verkehrseinrichtungen: Vollständigkeit, Abstände, Ausrichtung, Standsicherheit, Anbringung und Funktion der Warnleuchten.
  • Beleuchtung: Ladezustand der Batterien, Helligkeit, beleuchtete Zeichen.
  • Lichtsignalanlagen: Funktion, Programm, Kabelführung, Durchfahrtshöhe, Stromversorgung.
  • Beanstandungen: was festgestellt wurde, was sofort behoben wurde und wem es gemeldet wurde.
  • Unterschrift der Person, die kontrolliert hat.

Ob auf Papier oder digital: Entscheidend ist, dass sich später nachvollziehen lässt, wer wann was geprüft hat. Was ein Protokoll mindestens enthalten sollte, beschreibt auch der Ratgeber zu den Pflichtangaben im Kontrollprotokoll.

Kontrolle und Wartung in einer Runde planen

Ziffer 7 trennt die vier Arbeiten begrifflich, im Alltag lassen sie sich aber geschickt bündeln. Wer die Morgenkontrolle fährt, hat Ersatzakkus, Leuchtmittel, Reinigungsmittel und ein paar Fußplatten im Fahrzeug und behebt kleine Mängel gleich vor Ort. Was darüber hinausgeht, wird mit Foto gemeldet und als offener Punkt im Bericht geführt, bis der Verkehrssicherer ihn erledigt hat.

Hilfreich ist ein kurzer Ablauf, der für jede Strecke gleich bleibt: erst die Vorwarnung von außen nach innen abfahren, dann den eigentlichen Arbeitsbereich, zuletzt Gehwege und Nebenanlagen. So wird nichts doppelt geprüft und nichts vergessen. Bei langen Strecken auf Bundes- oder Landesstraßen bewährt sich zusätzlich ein Abschnitt je Seite der Fahrbahn.

Wer die Pflicht trägt, wenn andere fahren

Ziffer 7 richtet sich an den Auftragnehmer. Verantwortlich für die Umsetzung ist die Person, die in der verkehrsrechtlichen Anordnung als Verantwortlicher für die Verkehrssicherung benannt ist. Diese Verantwortung bleibt bestehen, auch wenn die Kontrollen an eigene Mitarbeiter oder an einen Dienstleister vergeben werden. Aus der Pflicht, selbst zu prüfen, wird dann die Pflicht, die Kontrollen zu organisieren und zu überwachen.

In der Praxis bedeutet das: Der Verantwortliche sollte die Berichte tatsächlich lesen, Mängelmeldungen nachverfolgen und erkennen, wenn Kontrollen ausfallen. Wie eine Übertragung sauber gelingt, erklärt der Ratgeber Kontrollpflicht übertragen.

Typische Lücken bei der Umsetzung

Bei Kontrollen in Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen zeigen sich immer wieder ähnliche Schwachstellen. Fast alle haben mit Organisation zu tun, nicht mit fehlendem Wissen.

  • Die Abendkontrolle fällt weg, weil die Kolonne schon im Feierabend ist und niemand dafür eingeteilt wurde.
  • Wochenenden und Brückentage sind im Plan nicht abgedeckt.
  • Mängel werden notiert, aber niemand prüft, ob sie behoben wurden.
  • Akkus werden erst getauscht, wenn die Leuchte schon dunkel ist.
  • Reinigung kommt im Herbst und Winter zu kurz, obwohl Spritzwasser und Laub die Sichtbarkeit schnell mindern.
  • Die Liste wird am Ende der Woche aus dem Gedächtnis ausgefüllt statt bei jeder Fahrt.

Mit einem festen Fahrplan, klaren Meldewegen und einem Bericht, der direkt vor Ort entsteht, lassen sich diese Lücken weitgehend schließen. Unsere Kontrollfahrten nach ZTV-SA verbinden Kontrolle und kleine Wartung in einer Fahrt, Aufbau und Umbau bleiben beim Verkehrssicherer. Die Kontrollfahrer von Staffsec dokumentieren jede Runde mit Foto, Zeitstempel und GPS-Bezug.

Häufig gestellte Fragen

Was regelt Ziffer 7 der ZTV-SA 97?

Ziffer 7 verpflichtet den Auftragnehmer zu Kontroll-, Unterhaltungs-, Instandsetzungs- und Reinigungsarbeiten an der gesamten Absicherung. Dazu gehören Verkehrszeichen, Markierungen, Leitelemente, Verkehrseinrichtungen, Beleuchtung und Schutzeinrichtungen. Außerdem verlangt sie, die Kontrollen festzuhalten.

Gilt Ziffer 7 automatisch für jede Baustelle?

Die ZTV-SA ist ein Vertragswerk. Sie gilt, wenn sie in den Vertrag einbezogen ist, was bei öffentlichen Auftraggebern üblich ist. Unabhängig davon besteht die allgemeine Verkehrssicherungspflicht, die regelmäßige Kontrollen ohnehin erforderlich macht.

Wie oft muss nach Ziffer 7 kontrolliert werden?

Bei Arbeitsstellen längerer Dauer ist in der Regel zweimal täglich zu kontrollieren, bei Tagesanbruch und nach Eintritt der Dunkelheit. An arbeitsfreien Tagen mindestens einmal täglich, nach Sturm oder Unwetter zusätzlich. Anordnung und Vertrag können engere Vorgaben machen.

Darf der Kontrollfahrer Mängel selbst beheben?

Kleine Mängel ja, zum Beispiel eine Bake ausrichten, einen Akku tauschen oder ein Zeichen reinigen. Größere Instandsetzungen und jede Änderung der Verkehrsführung gehören zum Verkehrssicherer und werden mit der Bauleitung abgestimmt.

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