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Praxis-Blog

Ausschreibungssaison: Kontrollfahrten im Winterhalbjahr anfragen

Im Winterhalbjahr wird die Bausaison vergeben. Warum Sie Kontrollfahrten jetzt mitplanen sollten und welche Angaben eine Anfrage schnell beantwortbar machen.

Von Manuel Rutsch · Stand: 8. Oktober 2026 · 4 Min. Lesezeit

Im Winter wird die Bausaison verteilt

Wenn draußen der erste Frost kommt, wird es auf den Baustellen ruhiger. In den Büros der Bauunternehmen beginnt dagegen die arbeitsreichste Zeit. Straßenbauverwaltungen, Kommunen und Leitungsbetreiber schreiben zwischen Herbst und Frühjahr einen großen Teil der Maßnahmen für das kommende Jahr aus. Angebote werden kalkuliert, Rahmenverträge verlängert, Nachunternehmer angefragt.

In dieser Phase gehen Kontrollfahrten häufig unter. Die Verkehrssicherung selbst steht im Leistungsverzeichnis, die laufende Kontrolle wird dagegen pauschal mitgedacht oder gar nicht erfasst. Im Frühjahr stellt sich dann heraus, dass niemand eingeplant ist, der abends und am Wochenende nach der Absicherung sieht.

Warum frühes Anfragen sich lohnt

  • Saubere Kalkulation. Wer Kontrollfahrten bereits beim Angebot kennt, muss sie nicht später aus der Marge bezahlen.
  • Klare Zuständigkeit. Die Frage, wer kontrolliert, ist vor Baubeginn beantwortet und nicht erst nach der ersten Beanstandung.
  • Planbare Touren. Mehrere Baustellen in einer Region lassen sich zu einer Kontrolltour bündeln, wenn sie frühzeitig bekannt sind.
  • Weniger Hektik im Frühjahr. Im März und April starten viele Maßnahmen gleichzeitig. Was dann noch offen ist, muss unter Zeitdruck gelöst werden.

Die Kosten von Kontrollfahrten hängen vor allem von Anfahrt, Kontrollintervall, Tageszeit, Umfang der Absicherung und gewünschter Dokumentation ab. Je genauer diese Punkte in der Anfrage stehen, desto belastbarer ist das Angebot, mit dem Sie selbst kalkulieren.

Diese Angaben machen eine Anfrage beantwortbar

Ein Angebot für Kontrollfahrten lässt sich nur dann sinnvoll erstellen, wenn ein paar Grunddaten bekannt sind. Vollständige Planunterlagen sind im Winter oft noch nicht vorhanden. Das ist kein Hindernis, solange die wesentlichen Eckdaten stimmen.

AngabeWarum sie wichtig ist
Lage und StraßenartOrtsdurchfahrt, Landstraße oder Autobahn bestimmen Anfahrt und Kontrollaufwand
Geplanter ZeitraumDauer und Bauphasen legen fest, wie viele Fahrten anfallen
Art der AbsicherungHalbseitige Sperrung, Vollsperrung mit Umleitung oder Gehwegbaustelle
Geforderte IntervalleVorgaben aus Ausschreibung, Anordnung oder Auftraggeber
ZeitfensterWerktags, nachts, Wochenende und Feiertage
DokumentationEigenes Formular des Auftraggebers oder Standardbericht

Liegt bereits ein Verkehrszeichenplan oder ein Regelplan vor, hilft das bei der Einschätzung erheblich. Fehlt er noch, genügt zunächst eine kurze Beschreibung der geplanten Verkehrsführung.

Vorgaben aus der Ausschreibung genau lesen

Öffentliche Auftraggeber geben in Leistungsbeschreibungen zunehmend konkrete Anforderungen an die Kontrolle vor. Typisch sind Mindestintervalle, Kontrollen bei Tagesanbruch und bei Einbruch der Dunkelheit, Nachweise über die Fachkunde nach MVAS 99 oder eine bestimmte Form der Dokumentation. Manchmal stecken diese Vorgaben nicht im Leistungsverzeichnis, sondern in den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen oder in einer Baubeschreibung.

Lesen Sie diese Stellen vor der Anfrage genau und geben Sie sie mit. Ein Dienstleister kann nur das anbieten, was er kennt. Was im Vertrag mit dem Auftraggeber steht, muss sich in der Vereinbarung über die Kontrollfahrten wiederfinden. Welche Pflichten öffentliche Ausschreibungen typischerweise enthalten, erklärt der Ratgeber Kontrollfahrten in öffentlichen Ausschreibungen.

Rahmenvereinbarung statt Einzelanfrage

Für Unternehmen mit vielen kleineren Baustellen in einer Region ist eine Rahmenvereinbarung oft praktischer als die Anfrage je Maßnahme. Grundlagen wie Meldeweg, Berichtsform, Ansprechpartner und Abrechnungseinheiten werden einmal im Winter geklärt. Im Laufe der Saison genügt dann eine kurze Meldung mit Ort, Zeitraum und Intervall.

Das spart Abstimmung in der Phase, in der Bauleitungen ohnehin kaum Zeit haben. Es sorgt außerdem dafür, dass auch kurzfristig eingerichtete Baustellen von Anfang an kontrolliert werden. Wer das Thema Planung vertiefen möchte, findet im Ratgeber Kontrollfahrt planen die einzelnen Schritte.

Jetzt anfragen

Wir erstellen Angebote für Kontrollfahrten auch auf Grundlage vorläufiger Unterlagen, damit Sie Ihre Kalkulation rechtzeitig abschließen können. Die Staffsec Solution GmbH fährt Kontrollen in Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Niedersachsen, Berlin und Brandenburg.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich Kontrollfahrten anfragen, bevor der Auftrag erteilt ist?

Ja, gerade dann ist es sinnvoll. Mit einem Angebot für die Kontrollfahrten können Sie den Aufwand in Ihre eigene Kalkulation übernehmen. Die Einzelheiten werden nach der Zuschlagserteilung abgestimmt.

Was ist, wenn sich Bauzeit oder Verkehrsführung später ändern?

Das ist im Bauablauf normal. Ändern sich Zeitraum, Intervall oder Umfang, wird die Vereinbarung angepasst. Wichtig ist, dass die Änderung rechtzeitig mitgeteilt wird, damit keine Kontrolllücke entsteht.

Lohnt sich eine Rahmenvereinbarung auch für wenige Baustellen?

Das hängt davon ab, wie regelmäßig Sie Baustellen mit Kontrollbedarf haben. Schon bei einigen Maßnahmen pro Saison spart sie Abstimmungsaufwand, weil Meldeweg und Berichtsform nur einmal geklärt werden müssen.

Fragen? Wir beraten Sie gerne!