Wenn Auftraggeber und Ausführender dieselbe Stelle sind
In vielen Gemeinden in Schleswig-Holstein, Niedersachsen oder Mecklenburg-Vorpommern erledigt der Bauhof einen großen Teil der kleinen Straßenarbeiten selbst. Schlaglöcher werden geflickt, Bordsteine gesetzt, Gehwegplatten getauscht, Straßenabläufe gereinigt, Bäume am Straßenrand geschnitten. Vieles davon geschieht als Tagesbaustelle, manches bleibt aber über Tage oder Wochen stehen, etwa ein abgesperrter Gehweg nach einem Rohrbruch oder eine Engstelle an einer Brücke.
Sobald der Bauhof selbst arbeitet, fallen mehrere Rollen in einer Verwaltung zusammen. Die Gemeinde ist oft Straßenbaulastträger, sie ist Bauherr, und über den Bauhof ist sie auch ausführendes Unternehmen. In kleineren Städten sitzt die Straßenverkehrsbehörde zudem im selben Haus. Gerade diese Nähe verführt dazu, Formalien abzukürzen. Die Pflichten bleiben aber dieselben wie bei einer Fremdfirma.
Wo im Alltag die Lücken entstehen
Aus der Praxis kennen wir einige Muster, die bei kommunalen Baustellen immer wieder auftauchen. Keines davon ist böser Wille. Meist fehlt schlicht die Zeit, oder niemand fühlt sich zuständig, weil man sich ja ohnehin kennt.
- Die Anordnung wird mündlich abgesprochen. Eine schriftliche verkehrsrechtliche Anordnung fehlt oder kommt erst nach dem Aufbau.
- Feierabend heißt Kontrollende. Der Bauhof arbeitet tagsüber, die Absperrung steht aber auch nachts und am Wochenende.
- Niemand ist benannt. Für die Absicherung gibt es keinen festen Verantwortlichen, sondern wechselnde Kolonnen.
- Material aus dem Lager. Ältere Baken, Leuchten mit schwachen Akkus und verblasste Schilder kommen zum Einsatz, weil sie noch da sind.
- Kein Nachweis. Kontrollen finden statt, werden aber nirgends festgehalten.
Kommt es zu einem Unfall, fragt die Gegenseite nicht danach, ob die Baustelle von einer Firma oder vom Bauhof betreut wurde. Sie fragt, ob die Absicherung ordnungsgemäß war und ob das jemand belegen kann. Bei Kommunen kommt hinzu, dass Ansprüche als Amtshaftung geltend gemacht werden können.
Was eine Kommune für ihre Baustellen festlegen sollte
Es braucht kein großes Regelwerk. Wichtig ist, dass die zentralen Punkte einmal schriftlich geklärt sind und dann für jede Baustelle gelten. Wir empfehlen eine kurze Dienstanweisung oder ein Merkblatt für den Bauhof.
| Frage | Was festgelegt werden sollte |
|---|---|
| Wer ist verantwortlich? | Eine benannte Person je Baustelle mit Vertretung, bei Bedarf mit Fachkunde nach MVAS |
| Wann wird kontrolliert? | Kontrollintervall laut Anordnung, ausdrücklich auch außerhalb der Dienstzeit |
| Was wird kontrolliert? | Arbeitsstelle, Vorwarnung, Gehwegführung, gegebenenfalls Umleitung |
| Wohin gehen Mängel? | Erreichbarkeit nach Feierabend, zum Beispiel über eine Rufbereitschaft |
| Wie wird belegt? | Protokoll je Kontrolle mit Datum, Uhrzeit und Befund |
Besonders der zweite Punkt wird unterschätzt. Ein Bauhof mit festen Dienstzeiten kann Kontrollen am Abend, in der Nacht und am Sonntag meist nur über Überstunden oder einen Bereitschaftsdienst abdecken. Das funktioniert eine Weile, wird bei mehreren gleichzeitigen Baustellen aber schnell zur Belastung.
Selbst fahren oder Kontrollfahrten vergeben
Für kurze Arbeiten im Ort, die am selben Tag wieder abgebaut werden, reicht in der Regel die Aufsicht der Kolonne vor Ort. Anders sieht es aus, wenn eine Absperrung über Nacht oder über mehrere Tage stehen bleibt. Dann muss jemand regelmäßig nachsehen, auch wenn der Bauhof nicht besetzt ist.
Viele Kommunen lösen das mit einer Mischform. Tagsüber prüft der Bauhof seine Baustellen selbst, für Abend, Nacht und Wochenende werden Kontrollfahrten an einen externen Dienstleister vergeben. Wichtig ist dann eine saubere Abgrenzung, wer welche Zeitfenster abdeckt. Der Ratgeber Eigene Kontrolle oder externer Dienstleister stellt beide Wege gegenüber.
Bei der Vergabe gilt für Kommunen das öffentliche Vergaberecht. Wie sich Kontrollfahrten als eigene Positionen beschreiben lassen, zeigt der Beitrag Kontrollfahrten ausschreiben. Für wiederkehrende kleinere Baustellen bietet sich oft ein Rahmenvertrag an, aus dem einzelne Kontrollen abgerufen werden.
Dokumentation als Schutz für die Mitarbeitenden
Ein Punkt wird in Verwaltungen oft übersehen: Die Dokumentation schützt nicht nur die Gemeinde, sondern auch die Menschen, die die Baustelle betreuen. Wer nachweisen kann, dass er zu einem bestimmten Zeitpunkt alles kontrolliert und in Ordnung vorgefunden hat, steht nach einem Unfall deutlich besser da als jemand, der sich nur erinnert.
Ein einfaches Kontrollprotokoll genügt bereits: Baustelle, Datum, Uhrzeit, Name, Befund, ergriffene Maßnahme. Fotos der Vorwarnung und der Engstelle machen es belastbarer. Wichtig ist, dass die Protokolle an einer festen Stelle abgelegt werden und nach Ende der Baustelle nicht verloren gehen.
Unterstützung für kommunale Baustellen
Wir fahren für Kommunen, Bauhöfe und kommunale Betriebe Kontrollen an eigenen Baustellen, vor allem zu Zeiten, die der Bauhof selbst schwer abdecken kann. Mängel meldet die Staffsec-Leitstelle sofort an die benannte Stelle, die Berichte kommen digital mit Foto und Zeitstempel.