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Glossar

Straßenverkehrsbehörde

Straßenverkehrsbehörde erklärt: wer sie ist, wie der Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung läuft und wann sie eine Arbeitsstelle prüft.

Von Manuel Rutsch · Stand: 8. Oktober 2026 · 2 Min. Lesezeit

Wer gemeint ist

Die Straßenverkehrsbehörde ist die Stelle, die die Straßenverkehrs-Ordnung ausführt. Das ergibt sich aus § 44 StVO. Welche Verwaltung diese Aufgabe konkret wahrnimmt, regelt jedes Land selbst. In den Flächenländern sind es meist die Kreise und kreisfreien Städte, teilweise auch größere Städte und Gemeinden. Man spricht dann von der unteren Verkehrsbehörde.

Darüber stehen höhere und oberste Landesbehörden, die Aufsicht führen und landesweite Vorgaben machen. In den Stadtstaaten Hamburg, Berlin und Bremen ist der Aufbau anders, weil Stadt und Land zusammenfallen.

Aufgaben rund um Arbeitsstellen

Für Bauunternehmen und Verkehrssicherer ist die Straßenverkehrsbehörde vor allem die Stelle, bei der die Anordnung beantragt wird. Ihre Aufgaben im Überblick:

  • Prüfung des Antrags mit Verkehrszeichenplan und Erlass der verkehrsrechtlichen Anordnung
  • Festlegung von Sperrungen, Umleitungen, Tempolimits und Einengungen nach § 45 StVO
  • Beteiligung von Polizei, Baulastträger, Verkehrsbetrieben und weiteren Stellen, wenn nötig
  • Überprüfung der umgesetzten Absicherung, anlassbezogen oder stichprobenartig
  • Anpassung oder Widerruf der Anordnung, wenn sich die Lage ändert

Die Behörde stellt die Absicherung nicht selbst auf und übernimmt auch keine laufende Kontrolle für den Unternehmer. Ihre Prüfungen sind Momentaufnahmen. Was die Behörde bei einer Vor-Ort-Prüfung typischerweise ansieht, beschreibt der Ratgeber Wenn die Straßenverkehrsbehörde prüft.

Zusammenarbeit in der Praxis

Eine gute Zusammenarbeit beginnt mit einem vollständigen Antrag und ausreichendem Vorlauf. Viele Behörden in Schleswig-Holstein, Niedersachsen oder Mecklenburg-Vorpommern arbeiten inzwischen mit Online-Formularen. Fehlen Angaben zu Bauzeit, Bauphasen oder Ansprechpartnern, verzögert sich die Anordnung.

Während der Bauzeit lohnt es sich, Änderungen früh anzumelden. Wer eine Bauphase umstellt, ohne dass die Anordnung angepasst wurde, arbeitet mit einer Absicherung ohne Grundlage. Ebenso wichtig ist ein erreichbarer Verantwortlicher, falls die Behörde oder die Polizei einen Mangel feststellt.

Kontrollfahrten unterstützen diese Zusammenarbeit. Wenn die Behörde fragt, wann zuletzt geprüft wurde, liegen mit einem digitalen Kontrollprotokoll Datum, Uhrzeit, Fotos und behobene Mängel sofort vor. Zur Abgrenzung lohnt sich auch der Eintrag Straßenbaulastträger, denn beide Stellen werden oft verwechselt.

Fragen zum Begriff

Ist die Straßenverkehrsbehörde dasselbe wie das Straßenbauamt?

Nein. Das Straßenbauamt oder der Landesbetrieb kümmert sich um die Straße als Bauwerk. Die Straßenverkehrsbehörde regelt den Verkehr darauf und erlässt die Anordnung für Arbeitsstellen. In manchen Städten sitzen beide Aufgaben unter einem Dach.

Wie lange dauert eine verkehrsrechtliche Anordnung?

Das ist je nach Behörde, Umfang und Jahreszeit sehr unterschiedlich. Planen Sie ausreichend Vorlauf ein und fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach üblichen Bearbeitungszeiten.

Darf die Behörde eine Baustelle stilllegen?

Werden Anordnungen nicht befolgt und entsteht dadurch eine Gefahr, kann die Behörde Maßnahmen ergreifen, bis hin zur Untersagung der Arbeiten. Welche Maßnahme sie wählt, hängt vom Einzelfall ab.

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