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Glossar

§ 44 StVO

Was regelt § 44 StVO? Welche Behörde die StVO ausführt, wann die Polizei bei Gefahr im Verzug handeln darf und wie man die zuständige Stelle findet.

Von Manuel Rutsch · Stand: 8. Oktober 2026 · 3 Min. Lesezeit

Inhalt der Vorschrift

§ 44 StVO regelt die sachliche Zuständigkeit. Sein Grundsatz lautet: Für die Ausführung der Straßenverkehrs-Ordnung sind die Straßenverkehrsbehörden zuständig, soweit nichts anderes bestimmt ist. Welche Stelle das konkret ist, legt jedes Land in eigenen Zuständigkeitsregeln fest. Deshalb sieht die Behördenlandschaft in Kiel anders aus als in Potsdam oder Bremen.

Daneben enthält der Paragraf eine wichtige Befugnis der Polizei. Sie darf den Verkehr durch Zeichen und Weisungen regeln und Lichtzeichenanlagen bedienen. Bei Gefahr im Verzug kann sie anstelle der eigentlich zuständigen Behörde tätig werden und vorläufige Maßnahmen treffen. Weitere Absätze betreffen Erlaubnisse etwa für Veranstaltungen auf der Straße oder für Großraum- und Schwertransporte.

Zusammenspiel mit § 45

§ 44 sagt, wer handelt. § 45 StVO sagt, was diese Stelle anordnen darf und welche Pflichten den Unternehmer treffen. Beide Vorschriften gehören zusammen. Wer eine verkehrsrechtliche Anordnung beantragt, muss zuerst wissen, welche Behörde für den betroffenen Straßenabschnitt zuständig ist.

Typische Fragen bei der Zuständigkeit sind:

  • Liegt die Arbeitsstelle innerorts oder außerorts?
  • Um welche Straßenklasse geht es: Gemeinde-, Kreis-, Landes- oder Bundesstraße, Autobahn?
  • Ist die Gemeinde selbst Straßenverkehrsbehörde oder ist es der Kreis?
  • Gibt es landesrechtliche Besonderheiten, wie in den Stadtstaaten?

Für Bundesautobahnen gelten seit der Neuordnung der Autobahnverwaltung eigene Zuständigkeiten. Wer dort arbeitet, klärt die anordnende Stelle am besten vorab mit dem Auftraggeber. Für die Stadtstaaten gibt es eigene Ratgeber: Zuständigkeit in Hamburg und Zuständigkeit in Berlin.

Was Praktiker daraus mitnehmen

Für Bauleitungen ist § 44 vor allem eine Adressfrage, aber eine folgenreiche. Wird bei der falschen Stelle beantragt, verzögert sich der Baubeginn. Wird ohne gültige Anordnung gearbeitet, fehlt der Absicherung die Rechtsgrundlage. Die Befugnis der Polizei bei Gefahr im Verzug ist ebenfalls praxisrelevant: Fällt nachts eine Absperrung um und ist niemand erreichbar, kann die Polizei vorläufig sichern. Auf diese Hilfe sollte sich aber niemand verlassen.

Bei einer Kontrollfahrt spielt die Zuständigkeit eine Rolle, wenn ein Mangel nicht im Rahmen der Fahrt behoben werden kann. Dann muss klar sein, wer informiert wird: die Bauleitung, der Verkehrssicherer und bei erheblichen Gefahren gegebenenfalls auch Polizei oder Straßenverkehrsbehörde. Diese Meldekette gehört vor Baubeginn in die Unterlagen.

Unsere Kontrollfahrer melden Mängel über die hauseigene Leitstelle sofort an die Bauleitung, damit die Verantwortlichen rasch entscheiden können.

Fragen zum Begriff

Ist die Polizei für Baustellenanordnungen zuständig?

In den Flächenländern in der Regel nicht, dort ordnen die Straßenverkehrsbehörden an. Die Polizei darf bei Gefahr im Verzug vorläufige Maßnahmen treffen. In einzelnen Ländern, etwa in Stadtstaaten, kann das Landesrecht eigene Zuständigkeiten vorsehen.

Woher weiß ich, welche Behörde zuständig ist?

Aus den Zuständigkeitsregeln des jeweiligen Landes. Im Zweifel hilft eine Anfrage beim Kreis oder bei der Stadt, in deren Gebiet die Arbeitsstelle liegt. Auch der Auftraggeber kennt die zuständige Stelle meist aus früheren Maßnahmen.

Was regelt § 44 nicht?

Er enthält keine technischen Vorgaben zur Absicherung und keine Kontrollintervalle. Diese ergeben sich aus der Anordnung, den RSA 21 und den vertraglichen Regelungen.

Fragen? Wir beraten Sie gerne!