+49 4321 78 33 590
Ratgeber

Abnahme der Verkehrssicherung durch die Behörde

Wie die behördliche Abnahme einer Verkehrssicherung abläuft, wie Sie sich vorbereiten, was bei Nachforderungen gilt und was sie nicht ersetzt.

Von Manuel Rutsch · Stand: 8. Oktober 2026 · 6 Min. Lesezeit

Was mit Abnahme gemeint ist

Unter der Abnahme der Verkehrssicherung versteht man die Prüfung einer fertig aufgestellten Absicherung, bevor oder kurz nachdem der Verkehr an ihr vorbeigeführt wird. Je nach Lage nehmen die Straßenverkehrsbehörde, der Straßenbaulastträger, die Polizei oder ein Vertreter des Auftraggebers daran teil. Geprüft wird, ob das Aufgestellte zur Anordnung und zum genehmigten Plan passt.

Ob eine förmliche Abnahme stattfindet, ist nicht bundesweit einheitlich geregelt. Maßgeblich ist, was in der verkehrsrechtlichen Anordnung steht. Manche Anordnungen verlangen eine Abnahme vor Ort, andere nur eine Meldung über die Fertigstellung, wieder andere enthalten gar keine Vorgabe dazu. Bei größeren Maßnahmen auf Bundes- und Landesstraßen oder Autobahnen ist ein gemeinsamer Termin häufiger als bei kleinen Gehwegbaustellen in der Stadt.

Von der Abnahme zu unterscheiden ist die spätere, oft unangekündigte Prüfung während der Bauzeit. Was die Behörde dabei kontrolliert, beschreibt der Ratgeber Was prüft die Straßenverkehrsbehörde an der Baustelle?

Woher die Vorgabe kommt

Die Grundlage ist die Anordnung nach § 45 StVO. Die Behörde bestimmt darin, wie die Arbeitsstelle abzusichern ist, und kann Nebenbestimmungen aufnehmen, etwa die Pflicht, die Fertigstellung anzuzeigen oder einen Abnahmetermin zu vereinbaren. Wie eine Anordnung aufgebaut ist und was sie regelt, erklärt der Ratgeber Verkehrsrechtliche Anordnung.

Daneben kann der Bauvertrag eine Abnahme der Absicherung durch den Auftraggeber vorsehen. Öffentliche Auftraggeber in Schleswig-Holstein, Niedersachsen oder Brandenburg verweisen dazu häufig auf die ZTV-SA 97. Lesen Sie daher Anordnung und Vertrag gemeinsam, bevor Sie den Aufbautermin planen, damit der Abnahmetermin nicht erst am Aufbautag auffällt.

Ablauf eines Abnahmetermins

Ein Abnahmetermin folgt in der Praxis meist demselben Muster. Er beginnt am Anfang der Vorwarnung und endet am Ende der Arbeitsstelle, oft in beiden Fahrtrichtungen. Die Teilnehmer vergleichen das Aufgestellte Element für Element mit dem Verkehrszeichenplan.

SchrittWas geschiehtWer ist gefragt
TerminabspracheZeitpunkt nach Fertigstellung des Aufbaus vereinbarenBauunternehmen, Behörde
Begehung oder BefahrungZeichen, Abstände, Leiteinrichtungen und Beleuchtung prüfenAlle Teilnehmer
Abgleich mit dem PlanAbweichungen benennen und begründenVerkehrssicherer, Bauleitung
NachforderungenFehlendes ergänzen, Falsches korrigierenVerkehrssicherer
Ergebnis festhaltenVermerk, Protokoll oder FreigabeBehörde oder Auftraggeber

Wird die Arbeitsstelle unter Verkehr abgenommen, gilt für alle Teilnehmer der eigene Schutz: Warnkleidung, Fahrzeug sicher abstellen und nicht zwischen Absperrung und fließendem Verkehr stehen bleiben.

Gut vorbereitet in den Termin

Die meisten Nachforderungen bei einer Abnahme sind vermeidbar. Sie entstehen, weil zwischen Plan und Straße Details verloren gehen: ein Zusatzzeichen fehlt, eine Geschwindigkeitsbeschränkung steht zu nah am Beginn der Einengung, ein altes Zeichen ist nicht abgedeckt. Eine eigene Vorabkontrolle am Tag des Aufbaus ist die einfachste Versicherung gegen einen zweiten Termin.

  • Anordnung und genehmigten Plan in aktueller Fassung ausgedruckt dabeihaben
  • Aufbau vorher selbst abfahren, idealerweise mit einer Person, die nicht aufgebaut hat
  • Vorwarnung in beiden Fahrtrichtungen auf Vollständigkeit und Sichtbarkeit prüfen
  • Widersprechende Beschilderung und alte Markierungen abdecken oder entfernen
  • Warnleuchten auf Funktion prüfen, besonders wenn die Abnahme in der Dämmerung stattfindet
  • Fußwege, Querungsstellen und Notwege mitprüfen
  • Ansprechpartner benennen, der Fragen zum Aufbau sofort beantworten kann

Hilfreich ist die Hilfe eines Dritten, der die Absicherung mit frischem Blick abfährt. Ein unabhängiger Kontrollfahrer erkennt Lücken oft schneller, weil er die Stelle zum ersten Mal sieht. Welche Mängel dabei am häufigsten auffallen, zeigt der Ratgeber Die zehn häufigsten Mängel bei Baustellenabsicherungen.

Abweichungen vom Plan und Nachforderungen

Nicht jede Abweichung vom Plan ist ein Fehler. Vor Ort zeigt sich manchmal, dass eine Einfahrt, eine Bushaltestelle oder ein Baum eine andere Aufstellung verlangt. Solche Anpassungen sollten bei der Abnahme offen angesprochen werden. Ob sie zulässig sind, entscheidet die Behörde, nicht die Kolonne. Wann eine Abweichung möglich ist und wie man sie absichert, erklärt der Ratgeber Vom Regelplan abweichen.

Verlangt die Behörde Nachbesserungen, sollten diese noch am selben Tag umgesetzt und mit Fotos belegt werden. Wichtig ist, die Nachforderung schriftlich festzuhalten, damit klar ist, welcher Stand ab wann gilt. Wird der Plan geändert, braucht der Kontrolldienst die neue Fassung, sonst prüft er weiter nach der alten.

Ein Beispiel aus dem Alltag: Auf einer Kreisstraße im Hamburger Umland verlangt die Behörde bei der Abnahme eine zusätzliche Leitbake vor einer Grundstückszufahrt, weil die Einengung dort für Lieferfahrzeuge schlecht erkennbar ist. Die Kolonne ergänzt die Bake noch während des Termins, die Bauleitung notiert die Änderung im Plan und gibt die aktualisierte Fassung an alle Beteiligten weiter. Am Abend prüft der Kontrollfahrer genau diese Stelle mit und hält im Bericht fest, dass die Ergänzung steht. So ist die Nachforderung von der Anordnung bis zur ersten Kontrolle lückenlos belegt.

Was die Abnahme nicht ersetzt

Eine erfolgreiche Abnahme bestätigt den Zustand zu einem Zeitpunkt. Sie verlagert die Verkehrssicherungspflicht nicht auf die Behörde. Schon in der ersten Nacht kann ein Lkw eine Bake umfahren, ein Windstoß eine Tafel kippen oder eine Warnleuchte ausfallen. Für den Zustand an den folgenden Tagen bleibt verantwortlich, wer die Arbeitsstelle betreibt.

Deshalb beginnen die regelmäßigen Kontrollen nicht erst nach der Abnahme, sondern sobald die Absicherung steht. Die Abnahme ist ein guter Anlass für einen gründlichen Ausgangsbericht. Wer ab wann zuständig ist, erklärt der Ratgeber Übergabe der Verkehrssicherung; wie oft danach kontrolliert wird, der Ratgeber Wie oft müssen Kontrollfahrten stattfinden?

Die Kontrollfahrer von kontrollfahrten.com, einem Angebot der Staffsec Solution GmbH, prüfen Arbeitsstellen nach RSA 21 und ZTV-SA und dokumentieren den Zustand mit Foto, Zeitstempel und GPS-Bezug.

Häufig gestellte Fragen

Ist eine Abnahme der Verkehrssicherung immer vorgeschrieben?

Nein. Ob eine Abnahme stattfindet, ergibt sich aus der verkehrsrechtlichen Anordnung und gegebenenfalls aus dem Bauvertrag. Lesen Sie beide Unterlagen vor dem Aufbau, damit der Termin rechtzeitig vereinbart werden kann.

Wer nimmt die Verkehrssicherung ab?

Das ist je nach Region und Straße verschieden. In Frage kommen die Straßenverkehrsbehörde, der Straßenbaulastträger, die Polizei oder ein Vertreter des Auftraggebers. Die Anordnung nennt in der Regel die zuständige Stelle.

Darf vor der Abnahme schon gearbeitet werden?

Das regelt die Anordnung. Manche verlangen die Abnahme vor Arbeitsbeginn, andere lassen den Beginn nach Fertigstellungsmeldung zu. Im Zweifel fragen Sie bei der zuständigen Behörde nach.

Haftet die Behörde nach der Abnahme für die Absicherung?

Die Abnahme bestätigt den Zustand zum Zeitpunkt der Prüfung. Die Pflicht, die Absicherung danach in Ordnung zu halten, bleibt bei dem, der die Arbeitsstelle betreibt. Regelmäßige Kontrollen sind daher auch nach einer Abnahme nötig.

Was tun, wenn bei der Abnahme Mängel festgestellt werden?

Mängel möglichst sofort beheben, mit Fotos belegen und die Behebung der Behörde melden. Bei größeren Änderungen kann ein zweiter Termin nötig sein. Halten Sie schriftlich fest, welche Nachforderungen es gab und wann sie erledigt wurden.

Fragen? Wir beraten Sie gerne!