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Ratgeber

Was prüft die Straßenverkehrsbehörde an der Baustelle?

Worauf die Straßenverkehrsbehörde bei Vor-Ort-Prüfungen von Arbeitsstellen achtet, welche Folgen Mängel haben und wie Sie jederzeit prüfbereit sind.

Von Manuel Rutsch · Stand: 8. Oktober 2026 · 6 Min. Lesezeit

Warum die Behörde überhaupt vor Ort prüft

Die Straßenverkehrsbehörde hat mit der verkehrsrechtlichen Anordnung festgelegt, wie eine Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist. Nach § 45 Abs. 6 StVO müssen die Unternehmer diesen Anordnungen nachkommen. Ob das tatsächlich geschieht, kann die Behörde jederzeit vor Ort überprüfen. In größeren Städten gibt es dafür eigene Außendienste, in kleineren Kreisen übernimmt das oft der Sachbearbeiter, der die Anordnung erlassen hat.

Anlass für einen Besuch ist selten Zufall. Häufige Auslöser sind Beschwerden von Anwohnern oder Gewerbetreibenden, Hinweise der Polizei, ein Unfall, eine Abnahme bei besonders sensiblen Verkehrsführungen oder schlicht eine Stichprobe im Rahmen der Routine. Wie eine förmliche Abnahme abläuft, beschreibt der Ratgeber Abnahme der Verkehrssicherung durch die Behörde. Hier geht es um die laufende Prüfung während der Bauzeit.

Der Prüfmaßstab: Anordnung, Plan und Regelwerk

Geprüft wird nicht nach Gefühl, sondern gegen drei Quellen. An erster Stelle steht die verkehrsrechtliche Anordnung mit ihren Auflagen. Dazu kommt der angeordnete Verkehrszeichenplan oder der in Bezug genommene Regelplan. Ergänzend gilt das technische Regelwerk, vor allem die RSA 21, und für die Verkehrseinrichtungen die jeweiligen Technischen Lieferbedingungen.

Daraus folgt eine einfache, aber wichtige Erkenntnis: Wer nicht genau weiß, was angeordnet ist, kann auch nicht sicher sein, dass die Baustelle einer Prüfung standhält. Die Anordnung gehört deshalb nicht nur in den Ordner im Büro, sondern auch in die Hände derjenigen, die die Arbeitsstelle kontrollieren.

Typische Prüfpunkte im Überblick

Jede Behörde hat eigene Schwerpunkte. Die folgenden Punkte tauchen in Gesprächen mit Prüfern aber immer wieder auf.

BereichWas angesehen wirdHäufiger Befund
UnterlagenLiegt die gültige Anordnung vor, stimmt der Zeitraum, ist der Verantwortliche benannt und erreichbarAnordnung abgelaufen, Verlängerung nicht beantragt
BeschilderungSind alle angeordneten Zeichen vorhanden, richtig platziert, lesbar und standsicherZeichen verdreht, verdeckt oder fehlend
AbsperrungAbsperrschranken, Leitbaken und Leitkegel lückenlos, Abstände plausibel, Warnleuchten in BetriebLücken in der Längsabsperrung, defekte Leuchten
GeschwindigkeitBeschränkungen wie angeordnet, Aufhebung am Ende vorhandenBeschränkung bleibt stehen, obwohl nicht mehr gearbeitet wird
Fußgänger und RadverkehrNotweg vorhanden, Breite ausreichend, Querungen gesichert, Barrieren tastbarGehweg ohne Ersatz gesperrt, Material im Notweg
WidersprücheNicht mehr gültige Zeichen und Markierungen abgedeckt oder entferntWeiße Markierung sichtbar neben gelber Führung

Auffällig ist, dass viele Befunde nicht auf eine falsche Planung, sondern auf den Alltag zurückgehen: Material wird verschoben, Zeichen werden für Lieferverkehr beiseitegestellt, Akkus laufen leer. Genau das sind die Punkte, die regelmäßige Kontrollfahrten erfassen sollen.

Besonderer Blick auf schwache Verkehrsteilnehmer

In den letzten Jahren richten viele Behörden in Hamburg, Berlin und den größeren Städten Niedersachsens und Schleswig-Holsteins ihren Blick verstärkt auf Fußgänger, Radfahrende und Menschen mit Behinderung. Eine Arbeitsstelle, die für den Autoverkehr tadellos gesichert ist, kann trotzdem beanstandet werden, wenn der Gehweg ohne Alternative endet oder ein Bauzaun mit einem Stock nicht ertastbar ist.

Prüfer achten hier unter anderem auf eine ausreichende Breite des Ersatzweges, auf durchgehende und tastbare Begrenzungen, auf sichere Übergänge an Bordsteinen und auf Beleuchtung bei Dunkelheit. Hinweise dazu enthält der Ratgeber Fußgänger und Radfahrer sicher an der Baustelle vorbeiführen.

Was nach einem Befund passiert

Die Reaktion der Behörde richtet sich nach der Schwere des Mangels. Bei kleinen Abweichungen genügt oft ein Hinweis an die Bauleitung mit der Bitte, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nachzubessern. Bei erheblichen Gefahren kann die Behörde eine sofortige Beseitigung verlangen. Folgende Schritte sind in der Praxis üblich:

  • mündlicher oder schriftlicher Hinweis mit Frist zur Nachbesserung
  • Aufforderung, die Behebung mit Fotos nachzuweisen
  • erneute Kontrolle, gegebenenfalls unangekündigt
  • bei Verstößen gegen die Anordnung ein Ordnungswidrigkeitenverfahren
  • in schweren Fällen Auflagen bis hin zur Einschränkung oder Einstellung der Arbeiten

Ein Befund der Behörde wird außerdem schnell zum Thema für den Auftraggeber und gegebenenfalls für Versicherer. Wer belegen kann, dass seine Arbeitsstelle regelmäßig kontrolliert und Mängel zügig behoben wurden, steht deutlich besser da als jemand, der nur auf die Anordnung verweisen kann.

So sind Sie jederzeit prüfbereit

Prüfbereitschaft ist keine Frage des Aufräumens am Morgen der Prüfung, sondern eine Haltung über die gesamte Bauzeit. Wer die folgenden Punkte im Griff hat, muss eine unangekündigte Kontrolle nicht fürchten:

  • Gültigkeit im Blick: Ablaufdaten der Anordnung im Kalender, Verlängerung rechtzeitig vor Ablauf beantragen.
  • Unterlagen greifbar: Anordnung und Plan in aktueller Fassung, digital oder als Kopie auf der Baustelle, je nach Auflage.
  • Verantwortlicher erreichbar: Der in der Anordnung benannte Verantwortliche für die Verkehrssicherung ist telefonisch erreichbar, eine Vertretung ist benannt.
  • Kontrollen belegt: Kontrollberichte mit Datum, Uhrzeit und Fotos liegen vollständig vor und lassen sich schnell zeigen.
  • Änderungen genehmigt: Jede Abweichung vom Plan ist mit der Behörde abgestimmt, nicht nur mündlich mit dem Polier.

Gerade der letzte Punkt sorgt oft für Ärger. Eine Verkehrsführung, die vor Ort sinnvoll angepasst wurde, aber nicht angeordnet ist, gilt formal als Abweichung. Wie man richtig mit nötigen Änderungen umgeht, steht im Ratgeber Vom Regelplan abweichen.

Behördenprüfung und eigene Kontrolle ergänzen sich

Eine Behördenprüfung ist eine Momentaufnahme. Sie zeigt den Zustand zu einem bestimmten Zeitpunkt, meist tagsüber an einem Werktag. Die Pflicht des Unternehmers, die Arbeitsstelle ständig in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten, deckt aber auch Nächte, Wochenenden und Feiertage ab. Deshalb ersetzt eine bestandene Prüfung keine eigene Kontrolle, und umgekehrt kann eine gute Kontrollroutine viele Beanstandungen von vornherein verhindern.

Sinnvoll ist es, die Prüfpunkte der Behörde in die eigene Kontrollliste zu übernehmen. Dann prüft der Kontrollfahrer bei jeder Fahrt genau das, was auch ein Behördenmitarbeiter ansehen würde. Eine passende Vorlage bietet die Checkliste für die Kontrollfahrt.

Kontrollfahrten.com ist ein Angebot der Staffsec Solution GmbH aus Neumünster. Unsere Kontrollfahrer prüfen Arbeitsstellen nach Anordnung und Plan und dokumentieren jede Kontrolle digital, sodass Sie bei einer Behördenprüfung schnell zeigen können, wann zuletzt kontrolliert wurde.

Häufig gestellte Fragen

Darf die Straßenverkehrsbehörde meine Baustelle unangekündigt prüfen?

Ja. Die Behörde überwacht die Einhaltung ihrer Anordnungen und kann dafür jederzeit vor Ort kommen. Eine Ankündigung ist nicht vorgeschrieben und in der Praxis eher die Ausnahme.

Muss die Anordnung auf der Baustelle vorliegen?

Viele Anordnungen enthalten die Auflage, sie oder eine Kopie an der Arbeitsstelle bereitzuhalten. Ob das bei Ihnen gilt, steht in den Auflagen der Anordnung. Unabhängig davon sollte der Verantwortliche sie schnell vorlegen können.

Was droht, wenn die Behörde Mängel feststellt?

Meist gibt es zunächst eine Aufforderung zur Nachbesserung mit Frist. Bei Verstößen gegen die Anordnung kann ein Ordnungswidrigkeitenverfahren folgen, in schweren Fällen auch weitergehende Auflagen. Entscheidend ist, wie schnell und nachweisbar Sie reagieren.

Prüft auch die Polizei die Absicherung von Baustellen?

Die Polizei achtet im Rahmen ihrer Streifen auf Gefahren im Straßenverkehr und meldet Auffälligkeiten an Arbeitsstellen in der Regel an die Straßenverkehrsbehörde oder die Bauleitung. Bei akuter Gefahr kann sie auch selbst eingreifen.

Hilft ein Kontrollbericht bei einer Behördenprüfung?

Ja. Ein aktueller Bericht mit Datum, Uhrzeit und Fotos zeigt, dass die Arbeitsstelle regelmäßig kontrolliert wird. Er ersetzt nicht den ordnungsgemäßen Zustand, belegt aber die Sorgfalt des Unternehmens.

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