Begriff und Geltungsbereich
Teil B RSA bezeichnet den Teil der RSA 21, der Arbeitsstellen an innerörtlichen Straßen behandelt. Er gilt innerhalb geschlossener Ortschaften, von der Anliegerstraße im Neubaugebiet bis zur mehrstreifigen Hauptverkehrsstraße. Grundlage bleibt immer der allgemeine Teil A RSA; Teil B ergänzt ihn um die Besonderheiten des Stadtverkehrs und um passende Regelpläne.
Die Regelpläne in Teil B decken typische Situationen ab, etwa Arbeiten am Fahrbahnrand, eine halbseitige Sperrung mit Lichtsignalanlage, Arbeiten im Gehweg oder an Kreuzungen. Passt keiner davon genau, wird ein eigener Verkehrszeichenplan erstellt und von der Behörde angeordnet.
Was innerorts anders ist
Gefahren wird langsamer als auf der Landstraße, dafür ist der Raum knapp und die Zahl der Beteiligten groß. Fußgänger, Radfahrer, Busse, Lieferverkehr, Anwohner mit Zufahrten und parkende Autos teilen sich wenige Meter. Daraus ergeben sich andere Schwerpunkte als außerorts:
- Führung des Fußverkehrs: Ein gesperrter Gehweg braucht einen sicheren, ausreichend breiten Ersatzgehweg mit tastbarer Begrenzung.
- Radverkehr: Radwege dürfen nicht einfach im Nichts enden; die Führung muss erkennbar und befahrbar sein.
- Zufahrten und Haltestellen: Grundstücke, Rettungswege und Bushaltestellen müssen erreichbar bleiben oder ersatzweise geregelt werden.
- Kurze Wege für Vorwarnung: Die Abstände sind kleiner als außerorts, Zeichen stehen oft dicht an Einmündungen und Bäumen.
- Straßenbeleuchtung ist meist vorhanden, ersetzt aber nicht die nach Plan vorgesehenen Warnleuchten an der Absperrung.
Typische Befunde bei Kontrollen in der Stadt
Innerorts verändert sich eine Sicherung oft nicht durch Wetter, sondern durch Menschen. Absperrschranken werden für eine Einfahrt zur Seite geschoben und nicht zurückgestellt. Leitbaken landen nach einer Partynacht im Vorgarten. Ein Lieferwagen parkt im Ersatzgehweg. Ein Anwohner stellt seine Mülltonnen genau in die Lücke, die für Rollstühle gedacht war.
Bei Kontrollfahrten in Hamburg, Bremen, Kiel oder Berlin achten Kontrollfahrer deshalb besonders auf durchgehende Fußwege, standfeste Schranken mit funktionierender Beleuchtung, freie Sicht auf Zeichen trotz parkender Fahrzeuge und auf Haltverbote, die rechtzeitig stehen. Kleine Korrekturen wie das Zurückstellen einer verschobenen Schranke oder das Richten einer Bake gehören zur Wartung im Rahmen der Fahrt. Größere Abweichungen gehen als Meldung an die Bauleitung.
Wie Fußgänger und Radfahrer an Arbeitsstellen sicher geführt werden, vertieft der Ratgeber Fußgänger und Radfahrer sicher führen. Für Arbeitsstellen außerhalb geschlossener Ortschaften gilt dagegen Teil C RSA.