Regeln, die sich langsam bewegen
Die Richtlinien für die Absicherung von Arbeitsstellen gehören nicht zu den Texten, die jedes Jahr neu erscheinen. Die RSA 95 galt über ein Vierteljahrhundert, bevor die RSA 21 sie ablöste. Die ZTV-SA 97 trägt ihr Erscheinungsjahr bis heute im Namen. Trotzdem steht das Regelwerk nicht still: Einführungserlasse, Hinweise der Länder, Änderungen der StVO und neue technische Lieferbedingungen verändern den Alltag auf der Baustelle Stück für Stück.
Dieser Beitrag gibt einen Überblick, wo sich gerade etwas bewegt, und vor allem, wie Sie selbst auf dem Laufenden bleiben. Konkrete Termine für neue Fassungen nennen wir bewusst nicht, solange sie nicht veröffentlicht sind.
RSA 21: vom Papier in den Alltag
Die RSA 21 sind eingeführt, für Bundesfernstraßen durch den Bund, für die übrigen Straßen durch die Länder. Was die neue Ausgabe gegenüber der alten geändert hat, beschreibt der Ratgeber RSA 21 und RSA 95 ausführlich. Spannend ist inzwischen eine andere Frage: Wie kommt die neue Ausgabe in der Praxis an?
Auf vielen Baustellen zeigt sich, dass Gewohnheiten langsamer wechseln als Texte. Verkehrszeichenpläne werden aus älteren Vorlagen übernommen, Regelpläne mit alten Nummern zitiert, Material aus früheren Beständen weiterverwendet. Für die Kontrolle heißt das, nicht nur auf die Anordnung zu schauen, sondern auch zu prüfen, ob sie mit dem aktuellen Regelwerk zusammenpasst. Unklarheiten gehören an die Bauleitung, die sie mit der Behörde klärt.
- Nennt der Verkehrszeichenplan Regelpläne nach der aktuellen Systematik?
- Entspricht das eingesetzte Material den geltenden technischen Lieferbedingungen?
- Passen Abstände und Vorankündigung zur Anordnung und zur tatsächlichen Lage?
- Ist die Führung von Fußgängern und Radfahrern so umgesetzt, wie die Anordnung es verlangt?
ZTV-SA: die Vertragsseite der Absicherung
Die ZTV-SA 97 regeln die vertragliche Seite: Wer stellt auf, wer kontrolliert, wie wird dokumentiert, was gilt als Leistung. Sie werden in Bauverträgen öffentlicher Auftraggeber vereinbart und sind dort nach wie vor die Grundlage. Weil sie älter sind als die RSA 21, kommt es vor, dass Verweise im Text nicht mehr genau auf die aktuelle Fassung der Richtlinien passen. In der Praxis lösen Auftraggeber das über ergänzende Vertragsbedingungen und eigene Vorgaben.
Für Bauunternehmen und Verkehrssicherer lohnt es sich daher, bei jeder Ausschreibung die Besonderen Vertragsbedingungen genau zu lesen. Dort steht oft, wie häufig kontrolliert werden muss, wie die Kontrolle zu dokumentieren ist und welche Fristen für die Mängelbeseitigung gelten. Mehr dazu im Ratgeber ZTV-SA 97, Ziffer 7.
StVO, Fachkunde und Material
Neben den Richtlinien gibt es weitere Stellen, an denen sich etwas tut. Die StVO wird in unregelmäßigen Abständen geändert. Nicht jede Änderung betrifft Arbeitsstellen, aber neue oder geänderte Verkehrszeichen, Regeln für den Radverkehr und Spielräume der Straßenverkehrsbehörden wirken sich auf Anordnungen aus.
Bei der Fachkunde bleibt das MVAS 99 der Bezugspunkt für die Schulung von Personal in der Verkehrssicherung. Viele Auftraggeber verlangen inzwischen, dass die Fachkunde regelmäßig aufgefrischt und nachgewiesen wird. Beim Material wirken die technischen Lieferbedingungen. Mit der Zeit setzen sich LED-Warnleuchten, Akkutechnik und retroreflektierende Folien höherer Klassen durch. Der Beitrag LED, Solar und Akku geht auf die Technik ein.
Digitalisierung im Verfahren
Der deutlichste Wandel der letzten Jahre spielt sich nicht im Regelwerk selbst ab, sondern in den Abläufen drumherum. Viele Behörden nehmen Anträge auf verkehrsrechtliche Anordnung digital entgegen. Baustellendaten werden zunehmend elektronisch erfasst und an Verkehrsinformationsdienste weitergegeben, damit Navigationsgeräte und Verkehrsmeldungen aktuell sind.
Auch die Kontrolle wird digitaler. Digitale Kontrollberichte mit Foto, Zeitstempel und Ortsbezug ersetzen auf vielen Baustellen das handschriftliche Kontrollbuch. Welche Vor- und Nachteile das hat, beschreibt der Ratgeber Digitales oder Papierprotokoll.
So bleiben Sie auf dem Laufenden
Niemand muss jede Fachzeitschrift lesen. Einige feste Quellen genügen, um nichts Wesentliches zu verpassen:
| Quelle | Was Sie dort finden |
|---|---|
| FGSV | Neue und überarbeitete Richtlinien, Merkblätter und Hinweise |
| Verkehrsblatt | Amtliche Bekanntmachungen und Einführungsschreiben des Bundes |
| Landesbetriebe und Ministerien | Einführungserlasse und Hinweise für die Straßen im Land |
| Gesetze im Internet | Aktuelle Fassung der StVO und ihrer Anlagen |
| Schulungen und Fachverbände | Erläuterungen für die Praxis, Auffrischung der Fachkunde |
Unsere Kontrollfahrer werden nach MVAS geschult und arbeiten nach RSA 21 und ZTV-SA. Wenn sich etwas ändert, fließt es in die Kontrolle ein. Wie die Regelwerke zusammenwirken, erklärt der Ratgeber Pflichten nach RSA 21 und ZTV-SA.