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Ratgeber

Wer ist in Hamburg für die verkehrsrechtliche Anordnung zuständig?

Polizeikommissariat, Bezirksamt, Baustellenkoordination: welche Hamburger Stelle bei Arbeitsstellen was entscheidet und wie der Antrag sauber durchläuft.

Von Manuel Rutsch · Stand: 8. Oktober 2026 · 7 Min. Lesezeit

Stadtstaat heißt: andere Ansprechpartner

Wer aus einem Kreis in Schleswig-Holstein oder Niedersachsen nach Hamburg kommt, sucht oft vergeblich nach dem Ordnungsamt oder der Kreisverwaltung. Die gibt es in dieser Form nicht. Hamburg ist Bundesland und Kommune in einem, und die Aufgaben, die anderswo bei Landkreis, Stadt und Land liegen, sind hier auf Fachbehörden, sieben Bezirksämter und die Polizei verteilt.

Für eine Arbeitsstelle im Straßenraum braucht man in der Regel mehrere Dinge: die Erlaubnis, die Fläche zu nutzen oder aufzugraben, die Abstimmung des Termins mit anderen Maßnahmen und die verkehrsrechtliche Anordnung für Zeichen, Absperrungen und Verkehrsführung. Jede dieser Fragen hat in Hamburg einen eigenen Adressaten. Dieser Ratgeber sortiert sie, damit Bauleitungen und Verkehrssicherer wissen, wer wofür zuständig ist und wer bei Fragen während der Bauzeit anzurufen ist.

Die Straßenverkehrsbehörde: das Polizeikommissariat

Die zentrale Antwort zuerst: Die Straßenverkehrsbehörde für Arbeitsstellen ist in Hamburg die Polizei. Zuständig ist im Normalfall das Polizeikommissariat, in dessen Bereich die Baustelle liegt. Die Behörde für Inneres und Sport verweist in ihrer Anleitung zum Verkehrszeichenplan aus dem November 2025 ausdrücklich darauf: Fragen zu konkret geplanten Baumaßnahmen gehen an die für die jeweilige Maßnahme zuständige Straßenverkehrsbehörde, die Polizeikommissariate.

Das Kommissariat entscheidet nach § 45 StVO über das Wie der Absicherung: welche Zeichen, welche Absperrgeräte, welche Restbreiten, welche Zeiten. Die sachbearbeitende Person hat dabei Ermessen und beurteilt den Einzelfall. Die Anleitung sagt das offen und ermutigt Antragsteller, sich nicht entmutigen zu lassen, wenn die erste Idee nicht angeordnet wird. In der Praxis heißt das: Rückfragen sind normal, und eine gut vorbereitete Unterlage verkürzt sie.

  • Polizeikommissariat: verkehrsrechtliche Anordnung für die Arbeitsstelle, Ansprechpartner bei Änderungen und Einschränkungen während der Bauzeit
  • Verkehrsdirektion der Polizei: stadtweite Verkehrsaufgaben; in Anordnungen taucht sie etwa bei Lichtsignalanlagen oder bei Maßnahmen mit Wirkung auf das Hauptnetz als Beteiligte auf
  • Straßenbaubehörde: ordnet bei eigenen Straßenbaumaßnahmen die Sicherung im Rahmen von § 45 Abs. 2 StVO selbst an; dann heißt das Dokument straßenbaubehördliche Anordnung

Welche Stelle im Einzelfall federführend ist, steht im Bescheid. Wer unsicher ist, fragt vor dem Antrag beim örtlichen Kommissariat nach, statt nach Gefühl zu entscheiden.

Bezirksämter: Fläche, Wegerecht und Nebennetz

Dass die Polizei die Verkehrszeichen anordnet, heißt nicht, dass sie auch über die Fläche entscheidet. Wer Gehweg oder Fahrbahn für Container, Gerüst, Baustelleneinrichtung oder Leitungsarbeiten nutzt, braucht eine wegerechtliche Erlaubnis nach dem Hamburgischen Wegegesetz. Dafür sind die Bezirksämter zuständig, also Altona, Bergedorf, Eimsbüttel, Hamburg-Mitte, Hamburg-Nord, Harburg und Wandsbek. Einen Überblick über den Begriff gibt das Glossar zur Sondernutzungserlaubnis.

Die Bezirke koordinieren außerdem die Maßnahmen auf den Bezirksstraßen, also dem Netz unterhalb der Hauptverkehrsstraßen. Für Bauunternehmen ist wichtig: Wegerechtliche Erlaubnis und verkehrsrechtliche Anordnung sind zwei getrennte Verwaltungsakte. Das eine ersetzt das andere nicht, und beide können eigene Auflagen enthalten, die auf der Baustelle gleichzeitig gelten.

Hauptverkehrsstraßen, Autobahn und Hafen

Auf den Hauptverkehrsstraßen kommt eine dritte Ebene hinzu: die Baustellenkoordination. Nach den Angaben der Stadt auf hamburg.de übernehmen die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende und der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer diese Rolle für das Hauptnetz. Leitungsbetreiber für Wasser, Energie, Telekommunikation und Schiene melden ihre geplanten Maßnahmen dort an, damit sich Sperrungen auf Ausweichrouten nicht überlagern. Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Busbetrieb und die Hamburg Port Authority werden in die Abstimmung einbezogen.

Im Hafengebiet hat die Hamburg Port Authority eine eigene Rolle, auf den Autobahnen ist die Autobahn GmbH des Bundes Baulastträger. Wer an der Grenze zwischen diesen Netzen arbeitet, etwa an einer Anschlussstelle oder einer Zufahrt in den Hafen, sollte früh klären, welche Stellen beteiligt sind.

FrageAnsprechpartner in Hamburg
Welche Zeichen, Absperrungen und Restbreiten?Polizeikommissariat als Straßenverkehrsbehörde
Darf die Fläche genutzt oder aufgegraben werden?Bezirksamt nach Hamburgischem Wegegesetz
Passt der Termin auf einer Hauptverkehrsstraße?Baustellenkoordination für das Hauptnetz
Arbeiten im Hafengebiet?Hamburg Port Authority zusätzlich beteiligt
Eigene Straßenbaumaßnahme der Stadt?Straßenbaubehörde, ggf. mit eigener Anordnung

Die Tabelle ersetzt keine Auskunft im Einzelfall. Behördenstrukturen in Hamburg werden immer wieder umgebaut, Zuständigkeiten wandern. Maßgeblich ist, wer den Bescheid unterschrieben hat.

Der Antrag über BauWeiser

Anträge für Arbeitsstellen laufen in Hamburg digital über den Onlinedienst BauWeiser im Serviceportal der Stadt. Die Anleitung der Innenbehörde beschreibt den Ablauf für den Glasfaserausbau, der Aufbau gilt aber für viele Leitungs- und Tiefbauarbeiten ähnlich. Im Portal wird entweder ein passender Regelplan aus der RSA 21 ausgewählt oder ein eigener Verkehrszeichenplan hochgeladen.

Die Behörde nennt dabei die Regelpläne aus RSA 21 Teil B, die nach Erfahrung der Kommissariate häufig angewendet werden, darunter B I/1 bis B I/3, B I/11, B I/12, B I/14, B I/15 sowie B II/1, B II/2, B II/4, B II/8 und B II/9. Andere Regelpläne sind im Einzelfall nach Abstimmung möglich. Passt kein Regelplan unverändert, ist ein Verkehrszeichenplan Pflicht.

  • Telefonnummer und Mailadresse im Antrag angeben, damit die Sachbearbeitung Rückfragen stellen kann
  • Den Regelplan so wählen, dass er wirklich passt, nicht nur ungefähr
  • Im eigenen Plan Straßennamen, Hausnummern, alle Verkehrsflächen, Restbreiten für Fuß- und Radverkehr und die Zusatzzeichen mit Gültigkeitszeiten eintragen
  • Vorhandene Beschilderung, etwa an Behindertenparkplätzen oder Ladeplätzen, farblich abgesetzt darstellen, wenn die Arbeitsstelle sie berührt
  • Bei Gehwegsperrungen mit Querung über die Fahrbahn die Bordsteinabsenkungen für Barrierefreiheit einzeichnen

Die Anleitung erlaubt ausdrücklich, ein Fachunternehmen für Verkehrsabsicherung mit dem Plan zu beauftragen. Für größere Maßnahmen ist das in der Regel der bessere Weg. Was ein Verkehrszeichenplan grundsätzlich enthalten muss, erklärt der Ratgeber Verkehrszeichenplan: Inhalt; den allgemeinen Ablauf beschreibt die VAO Schritt für Schritt.

Während der Bauzeit: Wer ist anzurufen?

Mit dem Bescheid beginnt der Teil, der in vielen Büros unterschätzt wird. Hamburger Anordnungen enthalten häufig Auflagen, die sich an bestimmte Stellen richten: Terminänderungen sind dem Kommissariat und gegebenenfalls der Koordination mitzuteilen, eine Baustellenampel ist vor Inbetriebnahme abzustimmen, die Anordnung ist auf Verlangen vorzuzeigen. Fallen die Gründe für eine Einschränkung zeitweise weg, etwa an arbeitsfreien Tagen, verlangen manche Bescheide, die Maßnahme in Abstimmung mit dem Kommissariat zurückzunehmen oder zu verkleinern.

Daraus folgt eine einfache Regel: Die Kontaktdaten aus dem Bescheid gehören in die Baustellenakte und zu den Kontrollunterlagen. Wer nachts einen umgefahrenen Absperrschrankenzug findet, muss wissen, wen er neben der eigenen Bauleitung informiert. Und wer eine Phase umstellen will, braucht vorher die geänderte Anordnung, nicht danach.

Was das für die Kontrolle bedeutet

Für die Kontrollfahrt spielt die Behördenvielfalt eine praktische Rolle. Geprüft wird gegen die Anordnung des Kommissariats, aber auch gegen Auflagen aus der wegerechtlichen Erlaubnis, soweit sie den Verkehr betreffen, etwa freizuhaltende Gehwegbreiten oder die Lage von Containern. Liegt nur der Regelplan vor und fehlt der Bescheid mit den Auflagen, lässt sich die Absicherung nicht vollständig beurteilen.

Typische Hamburger Befunde sind Haltverbotszonen mit abgelaufener Zeittafel, Absperrungen, die nach dem Wochenende in den Radweg gerutscht sind, und Phasenwechsel, die draußen schon umgesetzt, im Bescheid aber noch nicht angeordnet sind. Weitere Eigenheiten der Stadt beschreibt der Beitrag Baustellen in Hamburg, die Landesregeln im Vergleich der Ratgeber Länderregeln Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen.

Staffsec fährt mit MVAS-geschulten Kontrollfahrern in allen Hamburger Bezirken und prüft nach RSA 21, ZTV-SA und den Auflagen der jeweiligen Anordnung. Mängel meldet die hauseigene Leitstelle sofort an die Bauleitung; mehr dazu auf der Seite Kontrollfahrten Hamburg.

Häufig gestellte Fragen

Ist in Hamburg das Bezirksamt oder die Polizei für die Verkehrszeichen zuständig?

Die verkehrsrechtliche Anordnung für Arbeitsstellen erlässt in Hamburg die Polizei, in der Regel das örtlich zuständige Polizeikommissariat. Das Bezirksamt entscheidet über die Nutzung der Fläche nach dem Hamburgischen Wegegesetz. Für eine Baustelle braucht man meist beides.

Wie stelle ich in Hamburg einen Antrag für eine Arbeitsstelle?

Der Antrag läuft digital über den Onlinedienst BauWeiser im Hamburger Serviceportal. Dort wird ein passender Regelplan nach RSA 21 ausgewählt oder ein eigener Verkehrszeichenplan hochgeladen. Kontaktdaten für Rückfragen sollten unbedingt angegeben werden.

Was ist bei Baustellen auf Hauptverkehrsstraßen anders?

Auf dem Hauptverkehrsstraßennetz wird der Zeitpunkt einer Maßnahme zusätzlich stadtweit koordiniert. So sollen sich Sperrungen nicht gegenseitig blockieren. Terminänderungen sind dann oft auch dieser Koordination mitzuteilen.

Darf ich in Hamburg einen anderen Regelplan als die üblichen nehmen?

Ja, im Einzelfall und in Abstimmung mit dem Kommissariat. Die Innenbehörde nennt nur die Regelpläne, die erfahrungsgemäß häufig passen. Passt keiner unverändert, ist ein eigener Verkehrszeichenplan einzureichen.

Wen informiere ich, wenn nachts an der Baustelle etwas passiert ist?

Zuerst die eigene Bauleitung oder den Verkehrssicherer, der die Absicherung gestellt hat. Bei Gefahr im Verkehr zusätzlich die Polizei. Welche Stellen bei Änderungen sonst zu benachrichtigen sind, steht in den Auflagen des Bescheids.

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