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Ratgeber

Was gehört in einen Verkehrszeichenplan?

Was ein Verkehrszeichenplan enthalten sollte, damit Behörde, Verkehrssicherer und Kontrolldienst damit arbeiten können: Bausteine, Prüfliste, Fehler.

Von Manuel Rutsch · Stand: 8. Oktober 2026 · 8 Min. Lesezeit

Warum der Inhalt über die ganze Bauzeit entscheidet

Der Verkehrszeichenplan wird oft als Formalie behandelt: schnell gezeichnet, eingereicht, abgestempelt. Dabei begleitet er die Arbeitsstelle vom ersten Aufbau bis zum Rückbau. Nach ihm baut der Verkehrssicherer auf, an ihm misst die Behörde bei einer Prüfung, und gegen ihn vergleicht der Kontrollfahrer bei jeder Fahrt den Zustand draußen.

Rechtlich ist die Lage klar: Nach § 45 Abs. 6 StVO holen Bauunternehmer vor Beginn der Arbeiten unter Vorlage eines Verkehrszeichenplans die Anordnung der zuständigen Behörde ein. Mit der verkehrsrechtlichen Anordnung wird der Plan verbindlich. Was nicht auf dem Plan steht, ist im Zweifel auch nicht angeordnet. Was unklar dargestellt ist, wird draußen unterschiedlich ausgelegt.

Wie sich Regelplan und Verkehrszeichenplan unterscheiden, erklärt ein eigener Ratgeber. Hier geht es um die Frage, welche Angaben ein Plan tragen sollte, damit alle Beteiligten mit demselben Bild arbeiten.

Die Bausteine im Überblick

Welche Darstellungstiefe die Behörde verlangt, ist von Ort zu Ort verschieden. Manche Straßenverkehrsbehörden arbeiten mit eigenen Antragsformularen und Mustern, andere nehmen eine sauber beschriftete Skizze an. Die folgenden Bausteine haben sich unabhängig davon als tragfähig erwiesen.

BausteinWas dazugehörtWofür es draußen gebraucht wird
PlankopfMaßnahme, Straße und Abschnitt, Antragsteller, Planverfasser, Fassung mit Datum, Bauphase, GeltungszeitraumEindeutig erkennen, welche Fassung gerade gilt
LagedarstellungStraßenverlauf, Fahrstreifen, Gehwege, Radwege, Einmündungen, Grundstückszufahrten, Haltestellen, NordpfeilDie Absicherung den echten Örtlichkeiten zuordnen
ArbeitsbereichLage und Ausdehnung des Baufelds, Lagerflächen, BaustelleneinfahrtErkennen, wo gearbeitet wird und wo nicht
VerkehrszeichenJedes Zeichen mit Nummer nach dem Verkehrszeichenkatalog, Standort, gegebenenfalls ZusatzzeichenStandort und Reihenfolge prüfen
VerkehrseinrichtungenAbsperrschranken, Leitbaken, Leitkegel, Warnleuchten, Leitschwellen, Schutzeinrichtungen mit Lage und AbständenVollständigkeit und Linienführung prüfen
MaßeRestfahrbahnbreite, Gehwegbreite, Sicherheitsabstände, Längen von Vorwarnung und VerschwenkungBeurteilen, ob verschobene Elemente die Führung verändern
Fuß- und RadverkehrErsatzwege, Querungsstellen, Begrenzungen, Hinweise für mobilitätseingeschränkte MenschenWege auf Durchgängigkeit prüfen
SignalisierungStandorte von Lichtsignalanlagen, Haltlinien, gegebenenfalls Hinweis auf den SignalzeitenplanFunktion und Standort abgleichen
UmleitungUmleitungsstrecke mit Wegweisung, falls Teile der Straße gesperrt sindStrecke abfahren und Beschilderung prüfen
AnsprechpartnerVerantwortlicher für die Verkehrssicherung und eine Erreichbarkeit außerhalb der ArbeitszeitMängel an die richtige Stelle melden

Nicht jede Arbeitsstelle braucht alle Bausteine in voller Tiefe. Eine Tagesbaustelle am Rand einer Nebenstraße kommt mit weniger aus als eine Fahrbahnsanierung mit Umleitung über mehrere Ortsteile. Fehlen sollte aber keiner der Bausteine, der für die konkrete Lage eine Rolle spielt.

Zeichen und Einrichtungen richtig darstellen

Der Kern jedes Plans sind die Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen. Hier entscheidet sich, ob ein Plan draußen eindeutig umsetzbar ist. Drei Dinge machen den Unterschied: die Nummer, der Standort und die Ausführung.

Die Nummer folgt dem Katalog der Verkehrszeichen, also zum Beispiel Zeichen 123 für die Arbeitsstelle, Zeichen 600 für die Absperrschranke oder Zeichen 605 für die Leitbake. Ein gezeichnetes Symbol ohne Nummer lässt Spielraum, den niemand haben möchte. Der Standort sollte so angegeben sein, dass er draußen wiederzufinden ist: als Abstand zum Beginn des Arbeitsbereichs, zu einer Einmündung oder zu einem festen Punkt. Zur Ausführung gehören, wo es darauf ankommt, Angaben wie Größe des Zeichens, Art der Aufstellung oder ob eine Warnleuchte mit Dauerlicht oder Blinklicht betrieben wird.

  • Zusatzzeichen direkt beim Hauptzeichen vermerken, nicht in einer getrennten Liste.
  • Bei Leitbakenreihen Anfang, Ende und Abstand angeben, nicht jede Bake einzeln zeichnen.
  • Vorhandene Zeichen, die während der Bauzeit nicht gelten, kennzeichnen und festlegen, ob sie abgedeckt oder entfernt werden.
  • Markierungen, die überklebt oder ergänzt werden, als eigene Ebene oder Farbe darstellen.
  • Beleuchtung und Warnleuchten so einzeichnen, dass erkennbar ist, welche bei Dunkelheit betrieben werden.

Gerade der Umgang mit vorhandener Beschilderung wird häufig vergessen. Ein dauerhaftes Tempo-50-Schild mitten in einem Abschnitt mit angeordneter Beschränkung auf 30 verwirrt den Verkehr. Wie man ungültige Zeichen und Markierungen behandelt, beschreibt der Ratgeber Ungültige Markierungen und Schilder abdecken.

Bauphasen und Fassungen sauber führen

Viele Arbeitsstellen ändern im Verlauf ihr Gesicht. Erst wird die rechte Fahrbahnhälfte erneuert, dann die linke, zum Schluss die Einmündung. Jede dieser Phasen hat eine eigene Verkehrsführung und braucht eine eigene Darstellung. Ein Plan, der nur den Endzustand oder eine Mischung mehrerer Phasen zeigt, ist für den Aufbau und die Kontrolle kaum zu gebrauchen.

Bewährt hat sich eine einfache Ordnung: ein Blatt je Phase, jede Phase mit Nummer und geplantem Zeitraum, im Plankopf die Fassung mit Datum. Ändert die Behörde etwas, entsteht eine neue Fassung, und die alte wird erkennbar ersetzt. Das klingt selbstverständlich. In der Praxis kursieren auf größeren Baustellen aber regelmäßig zwei oder drei Stände nebeneinander, und keiner weiß genau, welcher gilt.

  • Fassung und Datum im Plankopf, nicht nur im Dateinamen.
  • Behördliche Änderungen eintragen, bevor der Plan an die Baustelle geht.
  • Den Wechsel zwischen zwei Phasen ankündigen, damit Verkehrssicherer und Kontrolldienst gleichzeitig umstellen.
  • Überholte Fassungen aus dem Umlauf nehmen, aber für den Nachweis aufbewahren.

Für die Nachweisführung ist das wichtiger, als es zunächst scheint. Wer nach einem Schadensfall zeigen muss, wie die Arbeitsstelle an einem bestimmten Tag abgesichert sein sollte, braucht genau die Fassung, die an diesem Tag galt. Eine lückenlose Fassungsfolge ist Teil einer ordentlichen Organisation der Verkehrssicherung.

Fußgänger, Radfahrer und Anlieger nicht vergessen

Ein Plan, der nur den Kraftverkehr zeigt, ist unvollständig. Gerade innerorts in Städten wie Kiel, Lübeck oder Bremen betrifft eine Arbeitsstelle fast immer auch Gehwege, Radwege oder Haltestellen. Dazu gehört die Antwort auf einige konkrete Fragen: Wo verläuft der Ersatzgehweg, wie breit ist er und womit wird er begrenzt? Wo können Fußgänger die Fahrbahn queren? Wird der Radverkehr auf die Fahrbahn geleitet oder muss er absteigen?

Ebenso gehören Grundstückszufahrten, Feuerwehrzufahrten, Lieferzonen und Bushaltestellen in den Plan. Sie sind die Stellen, an denen draußen am häufigsten improvisiert wird. Steht im Plan, dass eine Zufahrt frei bleibt und wie sie abgesichert wird, gibt es dafür eine verbindliche Grundlage. Steht dort nichts, entscheidet morgens der Polier. Mehr zur Führung der schwächeren Verkehrsteilnehmer steht im Ratgeber Fußgänger und Radfahrer sicher führen.

Woran Pläne in der Praxis scheitern

Bei Kontrollfahrten in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg begegnen uns Pläne in sehr unterschiedlicher Qualität. Die meisten Schwächen haben nichts mit fehlendem Fachwissen zu tun, sondern mit Zeitdruck beim Antrag. Typisch sind diese Muster:

  • Kein Bezug zur Örtlichkeit: Der Plan zeigt eine gerade Straße, draußen liegt die Arbeitsstelle in einer Kurve mit Einmündung.
  • Zeichen ohne Nummer oder ohne Standort: Ein Kreis mit Strich, aber kein Hinweis, welches Zeichen gemeint ist und wo es steht.
  • Fehlende Maße: Keine Restfahrbahnbreite, keine Länge der Verschwenkung. Ob eine verschobene Bakenreihe ein Problem ist, lässt sich dann nicht beurteilen.
  • Gemischte Bauphasen: Absicherung für Phase 1 und Phase 2 auf einem Blatt, ohne Kennzeichnung, was wann gilt.
  • Unleserliche Kopien: Der Plan wurde mehrfach weitergeleitet, Beschriftungen und Maße sind nicht mehr zu erkennen.
  • Keine Erreichbarkeit: Es fehlt ein Ansprechpartner für die Nacht oder das Wochenende.

Jeder dieser Punkte führt später zu Rückfragen, Missverständnissen oder Diskussionen mit der Behörde. Ein Plan, der eine halbe Stunde länger vorbereitet wurde, spart über die Bauzeit ein Vielfaches an Abstimmung.

Prüfliste vor dem Einreichen

Bevor ein Plan mit dem Antrag auf die Reise geht, lohnt ein kurzer Abgleich. Die folgende Liste ersetzt keine fachkundige Planung, hilft aber, die häufigsten Lücken zu schließen.

  • Ist im Plankopf erkennbar, um welche Maßnahme, welchen Abschnitt, welche Phase und welche Fassung es geht?
  • Stimmt die Lagedarstellung mit der Örtlichkeit überein, einschließlich Einmündungen, Zufahrten und Haltestellen?
  • Hat jedes Verkehrszeichen eine Nummer und einen nachvollziehbaren Standort?
  • Sind Absperrungen, Leitelemente und Warnleuchten mit Abständen angegeben?
  • Sind Restfahrbahnbreite, Gehwegbreite und Sicherheitsabstände eingetragen?
  • Ist die Führung von Fußgängern und Radfahrern dargestellt?
  • Ist geklärt, wie mit vorhandenen, nicht geltenden Zeichen umgegangen wird?
  • Ist bei einer Sperrung die Umleitung mit Beschilderung dargestellt?
  • Steht ein Ansprechpartner mit Erreichbarkeit auch außerhalb der Arbeitszeit im Plan?
  • Liegt der zugrunde gelegte Regelplan fest, und sind Abweichungen davon gekennzeichnet und begründet?

Wie Abweichungen vom Regelplan sauber begründet werden, vertieft der Ratgeber Vom Regelplan abweichen.

Der Plan als Grundlage der Kontrollfahrt

Für eine Kontrollfahrt ist der angeordnete Plan der Maßstab. Je klarer er ist, desto präziser wird die Kontrolle. Der Kontrollfahrer fährt die Arbeitsstelle in jeder Fahrtrichtung ab, gleicht Zeichen, Einrichtungen und Leuchten mit dem Plan ab und dokumentiert Abweichungen mit Foto und Ortsangabe. Fehlt im Plan ein Maß, kann er nur festhalten, dass sich etwas verändert hat, nicht aber, ob die Veränderung die Führung beeinträchtigt.

Deshalb gehört die Übergabe des aktuellen Plans fest in die Planung der Kontrollfahrten. Vor der ersten Fahrt sollten Anordnung und Plan in der gültigen Fassung vorliegen, bei jedem Phasenwechsel kommt der neue Stand dazu. Unsere MVAS-geschulten Kontrollfahrer prüfen gegen genau diese Unterlagen und melden Mängel über die Leitstelle an die Bauleitung. Mehr dazu unter Kontrollfahrten nach RSA 21.

Häufig gestellte Fragen

Ist ein Verkehrszeichenplan gesetzlich vorgeschrieben?

Ja. Nach § 45 Abs. 6 StVO holen Bauunternehmer die Anordnung der zuständigen Behörde unter Vorlage eines Verkehrszeichenplans ein. Wie ausführlich der Plan sein muss und ob ein bestimmtes Formular verlangt wird, legt die jeweilige Behörde fest.

Muss der Plan maßstäblich sein?

Das hängt von der Behörde und der Größe der Maßnahme ab. Bei einfachen Lagen reicht oft eine beschriftete Skizze mit Maßangaben. Bei komplexen Verkehrsführungen wird häufig eine maßstäbliche Zeichnung auf Grundlage eines Lageplans erwartet.

Braucht jede Bauphase einen eigenen Plan?

Ändert sich die Verkehrsführung, sollte jede Phase eigenständig dargestellt und angeordnet sein. Nur so ist für Aufbau, Kontrolle und Nachweis eindeutig, welche Absicherung zu welchem Zeitpunkt gilt.

Wer darf einen Verkehrszeichenplan erstellen?

Eine bestimmte Berufsgruppe schreibt die StVO nicht vor. In der Praxis erstellen ihn Verkehrssicherer, Planungsbüros oder die Bauunternehmen selbst. Wichtig ist, dass der Verfasser die Regelwerke kennt und die Örtlichkeit gesehen hat.

Was passiert, wenn der Plan draußen nicht umsetzbar ist?

Dann wird nicht improvisiert, sondern die Bauleitung informiert. Bei akuter Gefahr wird die Stelle zunächst gesichert, anschließend wird mit der Behörde eine geänderte Anordnung abgestimmt.

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