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Ratgeber

Länderregeln: Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Bremen

Zwei Stadtstaaten, zwei Flächenländer: wer in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Bremen anordnet und was das für die Kontrolle heißt.

Von Manuel Rutsch · Stand: 8. Oktober 2026 · 6 Min. Lesezeit

Ein Regelwerk, vier Verwaltungen

Die RSA 21 hat der Bund mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 24/2021 bekannt gemacht und für Bundesfernstraßen eingeführt. Für Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen entscheiden die Länder selbst, ob und wie sie das Regelwerk verbindlich machen. Das geschieht über Einführungserlasse der zuständigen Ministerien, die sich im Detail unterscheiden.

Mindestens ebenso wichtig wie der Erlass ist die Frage, wer vor Ort anordnet. Hier liegen Berlin und Bremen als Stadtstaaten auf der einen Seite, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern als Flächenländer mit Landkreisen auf der anderen. Wer in allen vier Ländern Arbeitsstellen betreibt oder kontrollieren lässt, hat es mit sehr verschiedenen Behördenlandschaften zu tun. Dieser Ratgeber ordnet sie, ohne den Anspruch einer Rechtsauskunft. Den Überblick für Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen gibt der Ratgeber Länderregeln im Nordwesten.

Berlin: Senat und Bezirke teilen sich die Aufgabe

Berlin hat eine zweistufige Verwaltung aus Senat und zwölf Bezirken. Diese Teilung zieht sich auch durch die Anordnung von Arbeitsstellen. Für das übergeordnete Straßennetz, also die großen Hauptverkehrsstraßen, ist die Verkehrslenkung Berlin bei der Senatsverwaltung eingebunden. Für Nebenstraßen und den ruhenden Verkehr sind die Straßenverkehrsbehörden der Bezirke zuständig, die organisatorisch meist bei den Straßen- und Grünflächenämtern sitzen.

Für Bauunternehmen heißt das: Schon bei der Planung muss feststehen, in welchem Netz die Arbeitsstelle liegt. Eine Leitungsbaustelle, die an einer Hauptverkehrsstraße beginnt und in eine Wohnstraße abbiegt, kann zwei Ansprechpartner haben. Wie man die Zuständigkeit im Einzelfall klärt, steht im Ratgeber Berlin: wer ordnet an.

  • Hauptverkehrsstraßen: Abstimmung mit der Verkehrslenkung Berlin, oft längere Vorläufe wegen Koordination mit anderen Maßnahmen
  • Nebenstraßen: Straßenverkehrsbehörde des jeweiligen Bezirks
  • Straßenbahn und Bus: Verkehrsbetriebe frühzeitig einbinden, wenn Gleise oder Haltestellen betroffen sind
  • Sondernutzung der Fläche: Straßen- und Grünflächenamt des Bezirks

Brandenburg: Landkreise, kreisfreie Städte und lange Wege

Brandenburg umschließt Berlin und ist eines der dünner besiedelten Flächenländer. Die Aufgaben der unteren Straßenverkehrsbehörde liegen bei den Landkreisen und den kreisfreien Städten Potsdam, Cottbus, Brandenburg an der Havel und Frankfurt (Oder). Bundes- und Landesstraßen außerhalb der Autobahnen betreut der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg. Technische Regelwerke führt das für Infrastruktur zuständige Ministerium per Erlass ein und empfiehlt deren Anwendung regelmäßig auch für kommunale Straßen.

Die Praxis wird in Brandenburg weniger vom Verfahren als von der Geografie bestimmt. Arbeitsstellen an Landstraßen in der Uckermark, der Prignitz oder der Lausitz liegen weit auseinander. Viele Strecken verlaufen durch Wald und Allee, mit wenig Licht, schmalen Banketten und Wildwechsel. Im Berliner Umland dagegen treffen dichter Pendlerverkehr und viel Bautätigkeit aufeinander. Das wirkt sich auf die Intervalle und die Tourenplanung aus. Mehr dazu im Beitrag Baustellen in Brandenburg.

Mecklenburg-Vorpommern: große Kreise, Saisonverkehr

Mecklenburg-Vorpommern hat seit der Kreisgebietsreform 2011 sechs Landkreise und zwei kreisfreie Städte, Rostock und Schwerin. Einige der Landkreise gehören zu den flächengrößten in Deutschland. Für die Anordnung sind die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig, für Bundes- und Landesstraßen die Straßenbauverwaltung des Landes mit ihren regionalen Straßenbauämtern.

Die Größe der Kreise hat Folgen. Zwischen Kreisverwaltung und Arbeitsstelle können lange Fahrstrecken liegen, und die Behörde kann nicht jede Stelle selbst häufig besichtigen. Umso wichtiger ist eine lückenlose Eigenkontrolle durch die Verantwortlichen. Dazu kommt der Saisonverkehr: In den Sommermonaten steigt das Verkehrsaufkommen auf den Zufahrten zur Ostseeküste und zu den Inseln deutlich. Arbeitsstellen, die im Frühjahr ruhig liefen, stehen dann unter ganz anderer Belastung. Der Beitrag Baustellen in Mecklenburg-Vorpommern geht darauf genauer ein.

Bremen: zwei Städte, ein Land

Das Land Bremen besteht aus den Städten Bremen und Bremerhaven, die räumlich getrennt liegen. In der Stadt Bremen ist für verkehrsrechtliche Anordnungen an Baustellen die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung zuständig. Dem Antrag ist ein Verkehrszeichenplan beizufügen, und die Anordnung muss vor Beginn der Arbeiten vorliegen. Bremerhaven hat eine eigene Stadtverwaltung mit eigenen Ansprechpartnern.

Als Hafen- und Großstadt hat Bremen ähnliche Herausforderungen wie Hamburg: Hafenverkehr mit vielen Lkw, Straßenbahn, Radverkehr und enge Quartiere. Die Wege zwischen den Arbeitsstellen sind kurz, die Belastung durch Verkehr und Passanten ist hoch. Für die Kontrolle bedeutet das vor allem: Absperrungen werden häufiger verschoben, Leuchten häufiger mitgenommen, und Mängel müssen schneller gemeldet werden.

Die vier Länder im Vergleich

Die folgende Übersicht fasst die wichtigsten Unterschiede zusammen. Sie dient der Orientierung. Zuständigkeiten können sich ändern, und im Einzelfall gilt die Auskunft der Behörde:

LandWer ordnet anBesonderheit für die Praxis
BerlinVerkehrslenkung Berlin für Hauptstraßen, Bezirke für Nebenstraßenzwei Ebenen, viel Koordination, Straßenbahn
BrandenburgLandkreise und kreisfreie Städtelange Wege, Alleen, dichtes Berliner Umland
Mecklenburg-VorpommernLandkreise, Rostock und Schwerinsehr große Kreise, Saisonverkehr an der Küste
BremenSenatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung; Bremerhaven eigenständigHafenverkehr, enge Quartiere, zwei getrennte Städte

Auf Autobahnen gilt in allen vier Ländern eine eigene Ordnung: Seit 2021 ist dort die Autobahn GmbH des Bundes für Planung, Bau und Betrieb verantwortlich. Was an Autobahnbaustellen anders ist, steht im Ratgeber Kontrolle an Autobahnbaustellen.

Worauf Auftraggeber über Landesgrenzen hinweg achten sollten

Viele Bauunternehmen und Verkehrssicherer arbeiten nicht nur in einem Land. Glasfaserausbau, Leitungsbau und Straßenerhaltung gehen über Landes- und Kreisgrenzen hinweg. Damit die Kontrolle überall gleich gut funktioniert, helfen ein paar einfache Regeln:

  • Für jede Arbeitsstelle die vollständige verkehrsrechtliche Anordnung mit Auflagen vorhalten, nicht nur den Regelplan
  • Behördenspezifische Auflagen, etwa zu Kontrollzeiten oder Erreichbarkeit, in die Kontrollvorgabe übernehmen
  • Einen einheitlichen Standard für Kontrollprotokolle festlegen, damit Nachweise in allen Ländern gleich aussehen
  • Ansprechpartner für Mängel je Region benennen, auch für Nacht und Wochenende
  • Bei Stellen an Landesgrenzen klären, welche Behörde zuständig ist und wer Änderungen genehmigt

Ein einheitlicher Nachweis ist besonders dann Gold wert, wenn nach einem Unfall Monate später gefragt wird, wer wann was kontrolliert hat. Wie ein belastbarer Nachweis aussieht, erklärt der Ratgeber Nachweise für Auftraggeber.

Staffsec ist mit MVAS-geschulten Kontrollfahrern in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Bremen unterwegs und dokumentiert jede Kontrolle digital mit Foto, Zeitstempel und GPS-Bezug, auf Wunsch auch nach den Unterlagen des Auftraggebers.

Häufig gestellte Fragen

Wer ordnet in Berlin Baustellen an?

Das hängt von der Straße ab. Für das übergeordnete Straßennetz ist die Verkehrslenkung Berlin eingebunden, für Nebenstraßen die Straßenverkehrsbehörde des Bezirks. Bei Arbeitsstellen, die beide Netze berühren, kann es zwei Ansprechpartner geben.

Wer ist in Bremen für Baustellenanordnungen zuständig?

In der Stadt Bremen ist es die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung. Dem Antrag gehört ein Verkehrszeichenplan bei. Bremerhaven hat eine eigene Stadtverwaltung mit eigenem Verfahren.

Gilt die RSA 21 in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern auch für Gemeindestraßen?

Die Länder führen die RSA 21 für ihre eigenen Straßen per Erlass ein und empfehlen sie in der Regel auch den Kommunen. Entscheidend für die einzelne Arbeitsstelle ist die Anordnung der Straßenverkehrsbehörde, die praktisch immer auf der RSA 21 beruht.

Warum braucht man in Flächenländern besonders gute Eigenkontrolle?

In großen Landkreisen können Behörden nicht jede Arbeitsstelle häufig besichtigen. Die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Zustand liegt ohnehin beim Unternehmen. Regelmäßige, dokumentierte Kontrollen sind deshalb der wichtigste Nachweis.

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