Ochtumbrücke an der Landesgrenze: 30 Tonnen, Tempo 30 und ein Ersatzbau mit Behelfsbrücke
Am Südwestrand von Strom überquert die Stromer Landstraße die Ochtum und erreicht dort zugleich Niedersachsen. Die Brücke stammt aus dem Jahr 1954, hat Mängel im Tragwerk und ist seit 2024 auf 30 Tonnen beschränkt; über die Fahrbahn darf nur mit Tempo 30 gefahren werden. Bremen plant einen Ersatzneubau an gleicher Stelle. Vorher soll eine Umfahrung entstehen, untersucht werden eine Behelfsbrücke mit Gegenverkehr oder eine einspurige mit Ampel, jeweils mit Geh- und Radweg. Bis dahin prüft die Verwaltung weitere Auflagen wie Abstandsregeln für Lkw oder eine einspurige Führung, die kurzfristig kommen können. Für jede Arbeitsstelle in diesem Bereich bedeutet das: Gewichtsgrenze, Geschwindigkeitsbeschränkung und Baustellenbeschilderung müssen zusammenpassen und dürfen sich nicht verdecken. Bei einer Kontrolle im Februar 2026 stellte die Polizei an der Brücke 25 Verstöße gegen zulässige Massen fest, meist von ortsfremden Lkw, die ihr Navigationsgerät hierher geschickt hatte. Unsere Kontrollfahrer prüfen deshalb, ob die Gewichtsbeschränkung früh genug und an der letzten Wendemöglichkeit angekündigt ist, ob eine Wechselampel auf beiden Seiten der Ochtum gleich arbeitet und ob Radfahrer auf dem schmalen Begleitweg geschützt an der Engstelle vorbeikommen. Wir schauen auf beiden Ufern nach, denn die Beschilderung auf niedersächsischer Seite gehört zur selben Verkehrsführung.










