Fahrradstraßen: wenn die Hauptnutzergruppe die Baustelle passieren muss
In Fahrradstraßen ist der Radverkehr nicht Nebennutzer, sondern die dominierende Verkehrsart. Wird eine solche Straße durch eine Arbeitsstelle unterbrochen, genügt es nicht, den Kfz-Verkehr umzuleiten und den Radverkehr sich selbst zu überlassen. Wir prüfen deshalb konsequent, ob überhaupt eine Radverkehrsführung vorgesehen ist, ob sie mit ausreichender Vorankündigung und Übergangslänge beginnt, ob die Breite für die tatsächliche Menge genügt und ob sie am Ende der Arbeitsstelle sicher zurückgeführt wird. Besonders kritisch sind Stellen, an denen Radfahrende ohne Schutz in den Fließverkehr oder auf den Gehweg zu den Fußgängern eingeleitet werden. Solche Befunde bewerten wir mit hoher Priorität. Ebenso prüfen wir, ob geänderte Vorfahrtregelungen während der Bauzeit eindeutig ausgeschildert sind, weil in Fahrradstraßen ohnehin abweichende Regeln gelten und ein Widerspruch dort besonders leicht zu Missverständnissen führt.










