Uferstraßen: enger Querschnitt ohne Seitenraum
Die Straßen am Großen und Kleinen Plöner See folgen der Uferlinie und haben deshalb einen Querschnitt, der baulich nicht erweiterbar ist: Auf der einen Seite das Gewässer oder eine Böschung, auf der anderen Bebauung oder Bewuchs. Ein Ausweichen in den Seitenraum ist ausgeschlossen, und jeder Zentimeter, den die Absicherung beansprucht, fehlt unmittelbar dem Verkehr. Wir bewerten Restbreiten hier mit engeren Toleranzen als auf freier Strecke und prüfen sie gegen die tatsächlich verkehrende Fahrzeugflotte einschließlich Bussen, Müllfahrzeugen, Rettungsdienst und in der Saison Wohnmobilen. Besonderes Gewicht legen wir auf die Fußwegeführung, weil ein Fußgänger auf einer Uferstraße keine Alternative hat: Wird der Gehweg für die Baustelle beansprucht, muss eine benutzbare Führung bestehen, sonst weichen Passanten auf die Fahrbahn aus. Zusätzlich prüfen wir die Standsicherheit der Elemente an Böschungskanten und die Absicherung gegen Absturz zum Wasser hin.










