Landstraßen im Barnim: Erkennbarkeit entscheidet über die Wirkung
Auf einer Landstraße mit zulässigen hundert Stundenkilometern legt ein Fahrzeug in drei Sekunden über achtzig Meter zurück. Wenn eine Arbeitsstelle erst hinter einer Kurve oder hinter einer Kuppe sichtbar wird, entscheidet allein die Vorwarnstrecke darüber, ob eine Gefahrenbremsung nötig wird. Wir prüfen daher nicht nur, ob die vorgeschriebenen Vorwarnzeichen aufgestellt sind, sondern ob sie an der Stelle stehen, an der sie tatsächlich wirken – und ob sie von der Fahrbahn aus über die erforderliche Entfernung erkennbar sind. In den Waldabschnitten des Barnim ist das keine Selbstverständlichkeit: Zweige wachsen in den Sichtbereich, Schilder werden von Unterholz verdeckt, und im Sommer verändert sich die Situation innerhalb weniger Wochen. Solche Sichtbehinderungen dokumentieren wir mit Foto aus Fahrerperspektive, weil erst diese Aufnahme zeigt, was ein Fahrer wirklich sieht.










