Werkverkehr und Gefahrgut: warum Umleitungen hier nicht beliebig sind
Ein erheblicher Teil des Schwerverkehrs in Schwedt fährt auf festgelegten Routen, weil Ladung, Abmessungen oder Gefahrgutvorschriften keine freie Streckenwahl erlauben. Wird eine solche Route von einer Arbeitsstelle betroffen, genügt es nicht, irgendeine Umleitung auszuschildern: Sie muss für diese Fahrzeuge zulässig, ausreichend breit und ohne Gewichts- oder Höhenbeschränkung befahrbar sein. In der Praxis prüfen wir daher bei Arbeitsstellen im Zulauf zu den Werkzufahrten nicht nur die Absicherung selbst, sondern befahren die ausgeschilderte Umleitung vollständig und dokumentieren jede Beschränkung entlang der Strecke. Wo eine Route für den betroffenen Verkehr faktisch nicht nutzbar ist, weisen wir das gesondert aus. Für Sie ist das eine wesentliche Information: Ohne geeignete Umleitung entstehen Wendemanöver und Rückwärtsfahrten schwerer Fahrzeuge im Baustellenbereich – ein Risiko, das sich mit einer angepassten Anordnung vermeiden lässt.










