Direkt an der Berliner Stadtgrenze: eine Baustelle, zwei Zuständigkeiten
An der Grenze zwischen Teltow und Berlin endet keine Straße und kein Verkehrsstrom, wohl aber die Zuständigkeit. Baustellen in diesem Bereich haben deshalb eine Eigenschaft, die in der Praxis regelmäßig zu Lücken führt: Die Absicherung ist innerhalb des eigenen Abschnitts korrekt, aber die Wirkung reicht über den Abschnitt hinaus, ohne dass dort etwas vorgesehen ist. Typisch ist der Fall, dass eine Vorankündigung fehlt, weil sie auf der anderen Seite der Grenze stehen müsste, oder dass eine Umleitung über Straßen geführt wird, deren Eignung niemand geprüft hat. Wir betrachten bei unseren Kontrollen deshalb immer die Wirkungsrichtung des Verkehrs und nicht die Verwaltungsgrenze. Wir fahren die Zufahrten aus beiden Richtungen an und prüfen, ob ein Fahrer aus Berlin dieselben Informationen erhält wie einer aus dem Umland. Wir bewerten außerdem die Übergangsbereiche, in denen Straßenraumgestaltung und Geschwindigkeitsniveau wechseln, weil dort die Erwartung des Fahrers oft nicht zur Situation passt. Fehlt an einer solchen Stelle die stufenweise Ankündigung, entstehen späte Bremsmanöver. Wir benennen im Bericht konkret, an welcher Stelle welche Ergänzung nötig ist, damit Sie die Abstimmung mit der jeweils zuständigen Stelle gezielt führen können und nicht mit einem allgemeinen Hinweis arbeiten müssen.










